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Abmahnung vom APHV e.V. Bundesverband des Deutschen Briefmarkenhandels

Der Abmahner ist mir aus meiner Beratungspraxis bekannt.

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Meine Informationen zur Abmahnung von APHV e.V. Bundesverband des Deutschen Briefmarkenhandels

Abmahner: APHV e.V. Bundesverband des Deutschen Briefmarkenhandels – Allgemeiner Postwertzeichen-Händler-Verband e.V.

Rechtsanwälte des Abmahners: keine, mahnen selbst ab

Branche: Briefmarken

Vorwurf der Abmahnung: u.a. Privatverkauf, fehlende Widerrufsblehrung und Muster-Widerrufsformular, fehlendes Impressum, fehlende Pflichtinformationen (aufgrund fehlender AGB), fehlender Link auf die OS-Plattform, Angebot von gefälschten oder verfälschten Briefmarken, fehlende Anmeldung nach Verpackungsgesetz, Angebot von gefälschten oder verfälschten Briefmarken, ohne auf die Fälschung oder Verfälschung im Angebot hinzuweisen

Gerügter Verstoß bei: eBay

Geltend gemachte Kosten: 285,00€ netto zuzüglich ggf. erheblicher Testkaufkosten

Anmerkung 02/2026: Der APHV e.V mahnt wieder eBay-Angebote ab, bei denen im Angebotstext die Fälschung einer Briefmarke nicht ausgeschlossen werden kann.

Die Reichweite der geforderten Unterlassungserklärung ist groß. Ich empfehle in diesen Fällen, keinesfalls ohne vorherige Beratung eine Unterlassungserklärung abzugeben.

Anmerkung 10/2025

Der APHV e.V. rügt in einer aktuellen Abmahnung das Angebot der Fälschung oder Verfälschung einer Briefmarke ohne einen aufklärenden Hinweis in der Artikelbeschreibung.

Abgesehen davon, dass der Sachverhalt unklar ist, ist die geforderte Unterlassungserklärung weitreichend, weil sich diese ganz grundsätzlich auf das Angebot von gefälschten oder verfälschten Briefmarken bezieht, ohne in deutlich gestalteter Form auf die Fälschung hinzuweisen.

Anmerkung 07/2025

Der APHV e.V. Bundesverband des Deutschen Briefmarkenhandels – Allgemeiner Postwertzeichen-Händler-Verband e.V. mahnt wieder eBay-Verkäufer ab, die umfangreich privat verkaufen.

Anmerkung 01/2025

Nachdem es seit 2021 ruhig um den APHV geworden war, wird aktuell wieder abgemahnt.

Ferner überprüft der APHV in der Vergangenheit abgegebene Unterlassungserklärungen und macht eine Vertragsstrafe geltend.

Eine Unterlassungserklärung dahingehend, es zu unterlassen, gefälscht oder verfälscht Briefmarken anzubieten, wenn nicht zuvor im Angebot in eindeutig und deutlich gestalteter Form auf die Fälschung oder die Verfälschung hingewiesen wird, ist in der Praxis nur schwer einzuhalten.

Wir empfehlen daher eine Beratung.

Anmerkung: Mir liegen mehrere Abmahnungen vor.

Stand: 02/2026

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Sie werden gut beraten durch: Rechtsanwalt Johannes Richard