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Abmahnanwälte strafrechtlich verurteilt!
Wir hatten bereits im Jahr 2008 über die dubiosen Machenschaften von Rechtsanwalt S. und Rechtsanwalt und Notar Z. aus Hagen berichtet, die in “Zusammenarbeit” mit ihren Mandanten umfangreich abmahnten.
Ein Strafverfahren war anhängig. Nach unserer Erfahrung sind Staatsanwaltschaften mit dieser Form der Wirtschaftskriminalität oftmals überfordert. In diesem Fall galt dies jedoch nicht: Wie in der Tagespresse unter der Überschrift “Hagener Juristen terrorisieren eBay-Händler” am 16.07.2010 berichtet wird, sind beide Anwälte strafrechtlich nunmehr verurteilt worden. Nach einer Hausdurchsuchung im Juni 2008 kristallisierte sich für das Gericht folgender Sachverhalt heraus:
Einer der Anwälte nahm von November 2007 bis Februar 2008 gut 35.000,00 Euro an Abmahnkosten ein. Der andere Anwalt kassierte 3.600,00 Euro. In Widerspruchsverfahren vor Landgerichten bestritten beide Anwälte eine Gebührenabsprache. Tatsächlich war es jedoch so, dass die vorgeschobenen Abmahner die Hälfte der eingenommenen Gebühren erhielten und sogar eine eigene Firma gründeten, um den Anwälten Scheinrechnungen auszustellen.
Der eine Täter, Anwalt und Notar, akzeptierte einen Strafbefehl über 12.000,00 Euro, der andere Rechtsanwalt erhielt 11 Monate auf Bewährung wegen Betruges sowie 7.500,00 Euro Geldbuße.
Internetrecht-Rostock hatte damals viel Zeit und Mühe investiert, um der Staatsanwaltschaft im Rahmen einer Strafanzeige deutlich zu machen, wie das kriminelle Modell der Massenabmahnung funktionierte.
Umso erfreulicher ist es, dass Staatsanwaltschaft und Gericht sich durch das für rechtliche Laien komplizierte Modell Massenabmahnung durchgebissen haben, die Sache durchermittelt wurde und das Gericht ein Urteil gesprochen hat.
Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke, Rostock
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