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Informationen für Sie auf 3.126 Seiten - neuster Beitrag: 23.03.2023
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Leitsatz:

 

Zwischen den Begriffen „FDT-Explorer“ und „Explorer“ besteht keine Verwechslungsgefahr, das Markenrecht der Rechtsinhaber des Begriffes „Explorer“ ist damit nicht verletzt.

LG Bielefeld, Urteil v. 29.12.2000, Az. 3 O 452/00, CuR 2001, 473

Zur Thematik Markenrecht der Marke „Explorer“ siehe www.advograf.de.

 

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard

 

https://ssl-vg03.met.vgwort.de/na/cd144c9dfa5e4b4ba1ef12a0cb3e1423