|
Keine Lieferung trotz
Vorkasse
So setzen Sie Ihre Rechte
durch
Übersicht
I. So erhalten Sie
Geld zurück, wenn der Verkäufer nicht liefert:
II. Wie beantrage
ich einen Mahnbescheid?
A. der manuelle
Mahnbescheid
B. der maschinelle
Mahnbescheid
III. Was passiert
jetzt?
Bei
Internetauktionshäusern, wie ebay sowie bei einigen Onlinehändlern ist es
üblich, dass eine Lieferung einer Ware nur gegen Vorkasse erfolgt. Hier besteht
immer das Risiko, dass der Käufer trotz Vorkasse keine Ware erhält und dann
seinem Geld hinterherlaufen muss.
I.
So erhalten Sie Geld zurück, wenn der Verkäufer nicht
liefert:
Eine
gewisse Lieferzeit wird man jedem Verkäufer einräumen müssen. Zum Einen muss
berücksichtigt werden, dass auch eine Überweisung per Online-Banking eine
gewisse Zeit braucht, zum Anderen muss man dem Verkäufer auch Zeit geben, die
Ware zu verpacken und zur Post zu geben. Hat der Verkäufer bereits bei
Vertragsschluss darauf hingewiesen, dass eine Lieferung der Ware erst nach einem
gewissen Zeitraum möglich ist, ist natürlich Geduld angesagt. Auf der anderen
Seite können Sie schon erwarten, dass Sie Ihre Ware, deren Lieferbarkeit
zugesichert worden ist, spätestens zwei bis drei Wochen nach Zahlung der
Vorkasse erhalten.
Passiert
jedoch nichts, sollten Sie als erstes den Verkäufer unter Setzung einer Frist
auffordern, die Ware zu liefern. Hierbei sollten Sie gleichzeitig androhen, für
den Fall, dass der Verkäufer nicht innerhalb der gesetzten Frist liefert, vom
Kaufvertrag zurückzutreten. Obwohl diese Fristsetzung auch per Email erfolgen
kann, ist es sicherer, ein derartiges Schreiben per Einschreiben mit Rückschein
an den Verkäufer zu versenden, so dass Sie später auch nachweisen können, dass
Sie dem Verkäufer eine Frist gesetzt haben.
Bei
der Fristsetzung sollten Sie ein konkretes Datum angeben und nicht zur Lieferung
innerhalb der nächsten zwei Wochen oder ähnliches auffordern.
Eine
derartige Fristsetzung kann beispielsweise folgenden Wortlaut haben:
Sehr
geehrte Damen und Herren,
am
... (Datum) habe ich bei Ihnen folgenden Artikel bestellt/ ersteigert (hier
Artikel und Preis nennen). Am ... (Datum) habe ich den Gesamtkaufpreis
einschließlich Versandkosten in Höhe von ... (Betrag) an Sie gezahlt. Bis zum
heutigen Tag habe ich jedoch von Ihnen noch keine Ware erhalten.
Ich
fordere Sie daher auf, die bestellte/ ersteigerte Ware bis spätestens zum
... (Datum, ca. 10 Tage nach Erstellung dieses
Schreibens)
an
mich zu senden. Sollte ich bis zum vorgenannten Zeitpunkt keinen Eingang der
Ware feststellen können, werde ich vom Kaufvertrag
zurücktreten.
Mit
freundlichen Grüßen
...
(Unterschrift)
Erfolgt
innerhalb der von Ihnen gesetzten Frist keine Lieferung der Ware oder eine
Reaktion des Verkäufers in dem dieser erläutert, wann mit einer Warenlieferung
zu rechnen ist oder worauf die Verzögerung zurückzuführen ist, müssen Sie vom
Kaufvertrag zurücktreten. Auch dies sollten Sie auf jeden Fall per Einschreiben/
Rückschein und nicht per Email tun.
Gleichzeitig
sollten Sie im Rücktrittsschreiben den Verkäufer auffordern, den gezahlten
Kaufpreis an Sie zurückzuzahlen. Ferner können Sie die Kosten für dieses
Schreiben (Portokosten) gegenüber dem Verkäufer geltend machen. Vergessen Sie
auch nicht, Ihre Bankverbindung anzugeben, da der Verkäufer diese in der Regel
nicht hat.
Eine
derartiges Schreiben könnte folgenden Wortlaut haben:
Sehr
geehrte Damen und Herren,
am
... (Datum) habe ich bei Ihnen folgende Ware gekauft/ ersteigert (hier
Beschreibung der Ware). Diese Ware habe ich bis zum heutigen Tag nicht erhalten.
Mit Schreiben vom (Datum Ihres Mahnschreibens) hatte ich Sie aufgefordert, die
Ware bis zum (Fristsetzung im Mahnschreiben) zu liefern. Eine derartige
Lieferung erfolgte bis zum heutigen Tage jedoch nicht.
Ich
erkläre hiermit den Rücktritt vom Vertrag und habe Sie aufzufordern, den
Kaufpreis in Höhe von ... (den gesamten von Ihnen gezahlten Preis inklusive
Versandkosten etc.) sowie meine Mahnkosten (Portokosten für dieses Schreiben)
bis spätestens zum ... (Datum, am besten 10 Tage nach Erstellung dieses
Schreibens) zu zahlen.
Bitte
nehmen Sie Zahlungen auf folgende Bankverbindung:
(Bankverbindung nebst Name des Kontoinhabers)
Sollte
ich bis zum vorgenannten Datum keinen Zahlungseingang feststellen können, werde
ich meine Forderung gerichtlich durchsetzen.
Mit
freundlichen Grüßen
...
(Unterschrift)
Beachten
Sie bitte, dass Sie dieses Schreiben unterschreiben müssen. Eine Unterschrift im
Rahmen einer Textverarbeitung oder per Schreibmaschine ist hier nicht
ausreichend.
Sollte
innerhalb der gesetzten Frist der Kaufpreis nicht zurückgezahlt werden, haben
Sie die Möglichkeit, noch weitere Mahnungen an den Verkäufer zu schicken. Die
Mahnkosten (Portokosten) können Sie dabei dem Verkäufer dabei in Rechnung
stellen.
Erfolgt
immer noch keine Reaktion und stellt sich der Verkäufer tot, bleibt Ihnen nichts
anderes übrig, als Ihren Rückzahlungsanspruch gerichtlich durchzusetzen.
Ein
einfachen und preisgünstiger Weg ist ein Mahnbescheid, den Sie geringen
Gerichtskosten bei dem zuständigen Amtsgerichtes Ihres Wohnortes einreichen
können. Legt der Verkäufer gegen den Mahnbescheid keinen Widerspruch ein, haben
Sie einen so genannten vollstreckbaren Titel. Mit diesem können Sie einen
Gerichtsvollzieher beauftragen, der Ihre Forderung dann beim Verkäufer
eintreibt.
II. Wie beantrage
ich einen Mahnbescheid?
|