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Übersicht
I. So
erhalten Sie Geld zurück, wenn der Verkäufer nicht liefert:
II. Wie
beantrage ich einen Mahnbescheid?
A.
der manuelle Mahnbescheid
B.
der maschinelle Mahnbescheid
III.
Was passiert jetzt?
A.
Das
Amtsgericht wird den Mahnbescheid dem Antragsgegner zustellen. Der Antragsgegner
hat die Möglichkeit, gegen den Mahnbescheid hinsichtlich des gesamten oder auch
eines Teilbetrages Widerspruch einzulegen. In diesem Fall müssten Sie Ihren
Anspruch im Wege des Klageverfahrens vor Gericht durchsetzen. Hier empfiehlt
sich die Einschaltung eines Rechtsanwaltes wobei dies bei Hauptforderungen bis
5.000,00 €, die vor einem Amtsgericht verhandelt werden, nicht zwingend
notwendig ist, da dort kein Anwaltszwang besteht. Geht es jedoch um mehr als
5.000,00 € müssen Sie einen Rechtsanwalt beauftragen.
B.
Manueller
Mahnbescheid
Wenn
der Antrag auf manuellen Mahnbescheid zugestellt worden ist, erhalten Sie Blatt
3 des Mahnbescheides vom Amtsgericht zugeschickt. Dort ist das Zustelldatum
eingetragen. Zwei Wochen nach dem Zustelldatum können Sie einen
Vollstreckungsbescheid beantragen. Dies sollten Sie keinesfalls eher machen. Hat
der Antragsgegner bisher noch keine Zahlungen geleistet, müssen Sie unten rechts
in dem gelben Formular zur Beantragung des Vollstreckungsbescheides unter Nummer
6 ein Kreuz machen, wenn Sie keine Zahlungen erhalten haben. Ferner müssen Sie
unter Nummer 7 ankreuzen, dass die Zustellung des Bescheides vom Gericht
veranlasst werden soll. Den Antrag selber müssen Sie mit Ort, Datum und
Unterschrift unterzeichnen und das Amtsgericht senden.
Maschineller
Mahnbescheid
Auch
bei einem maschinellen Mahnbescheid erhalten Sie einen Antrag auf Erlass eines
Vollstreckungsbescheides. Tragen Sie im 1. Feld eine 1 ein, wenn der Verkäufer
keine Zahlungen geleistet hat. Im 2. Feld müssen Sie auch eine 1 eintragen,
damit der Vollstreckungsbescheid durch das Gericht zugestellt wird.
Im
3. Feld müssen Sie unten links ein Kreuz machen, damit die Kosten des Verfahrens
auch weiter verzinst werden.
Ganz
unten links müssen Sie dann Ihren Absender angeben und den Antrag auf
Vollstreckungsbescheid unten rechts unterschreiben.
Bitte
beachten Sie, dass Sie den Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides
frühestens nach zwei Wochen nach Zustellung des Mahnbescheides, dieses Datum
können Sie dem Antrag entnehmen, verschickt werden darf.
Der
Vollstreckungsbescheid
Zwei
weitere Wochen nach Zustellung des Vollstreckungsbescheides erhalten Sie dann,
wenn der Antragsgegner keinen Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid
einlegt, den Vollstreckungsbescheid. Legt der Antragsgegner gegen den
Vollstreckungsbescheid Einspruch ein, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, Ihren
Anspruch auf dem Klagewege vor einem Gericht zu begründen
Mit
dem Vollstreckungsbescheid können Sie dann, wenn der Antragsgegner immer noch
nicht zahlt, einen Gerichtsvollzieher beauftragen. Müssen Sie einen
Gerichtsvollzieher beauftragen, so muss dies in der Regel ein Gerichtsvollzieher
am Wohnort des Verkäufers sein. Diesbezüglich wenden Sie sich am besten an das
dortige Amtsgericht. Die Zwangsvollstreckung können Sie auch über einen
Rechtsanwalt laufen lassen. Die Kosten für die Einschaltung eines Rechtsanwaltes
im Rahmen des Zwangsvollstreckungsverfahrens muss der Verkäufer tragen.
Sie
können selbstverständlich für die Beantragung eines Mahnbescheides auch einen
Rechtsanwalt beauftragen. Die Anwaltskosten muss hierbei der Antragsgegner
tragen, wobei Sie diese in der Regel erst einmal vorstrecken müssen.
Ihr
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard
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