maschinellen-mahnbescheid-ausfuellen

Übersicht

I. So erhalten Sie Geld zurück, wenn der Verkäufer nicht liefert:

II. Wie beantrage ich einen Mahnbescheid?

A. der manuelle Mahnbescheid

B. der maschinelle Mahnbescheid

III. Was passiert jetzt?

B. der maschinelle Mahnbescheid

Das Formular eines maschinellen Mahnbescheides finden Sie hier:

Seite 1

Seite 2

Der maschinelle Mahnbescheid muss in Blockschrift, am besten mit Schreibmaschine ausgefüllt werden.

Zeile 1

In Zeile 1 tragen Sie das aktuelle Datum ein.

Zeile 2 bis 7

In Zeile 3 Spalte 1 tragen Sie eine 1 für Herr als Anrede und eine 2 für Frau als Anrede ein.

In den Zeilen 3 bis 7 tragen Sie in der 1. Spalte Ihren eigenen Namen mit Adresse ein. Bitte geben Sie kein Postfach ein, dies ist unzulässig.

Zeile 8 bis 16

Sind Sie eine Firma, juristische Person oder ähnliches, müssen Sie in den Zeilen 8 bis 11 den Namen Ihrer Firma und die Rechtsform eintragen in den Zeilen 12 bis 16 den gesetzlichen Vertreter. In der Regel können Sie diese Zeilen freilassen, wenn Sie als Privatperson eine Forderung geltend machen.

Zeile 17 bis 22

Hier tragen Sie Name und Adresse des Verkäufers ein. Bitte geben Sie hier eine Straße und Hausnummer und keine Postfach an.

Zeile 23 bis 26

Handelt es sich bei Ihrem Verkäufer um eine Firma oder juristische Person, wie beispielsweise eine GmbH, müssen Sie in Zeile 23 eintragen, um welche Gesellschaftsform es sich handelt. Tragen Sie eine 3 ein, wenn es sich um eine Einzelfirma handelt (Firma XY Computer, Inhaber Herr Max Mustermann), eine 4, wenn es sich um eine GmbH  u. Co KG handelt. Ist der Antragsgegner eine GmbH müssen Sie in Zeile 23 rechts “GmbH” eintragen

Zeile 27 bis 31

Hier müssen Sie, wenn Ihr Verkäufer eine Firma oder eine GmbH ist, den Namen des gesetzlichen Vertreters eintragen. Dies ist in der Regel der Firmeninhaber oder der oder die Geschäftsführer einer GmbH.

In Zeile 27 tragen Sie eine die Nummer der Spalte des Antragsgegners ein, wenn es mehrere Antragsgegner gibt. In der Regel können Sie das Feld frei lassen.

In Zeile 28, tragen Sie, wenn es sich um eine Einzelfirma handelt, das Wort “Inhaber”, wenn es sich um eine GmbH handelt “Geschäftsführer” ein.

In Zeile 29 tragen Sie dann Vor- und Nachname des Inhabers oder Geschäftsführers ein.

In Zeile 30 und 31 tragen Sie, wie in den Zeilen 21 und 22, Straße und Ort der des Vertreters der Verkäuferin ein, wenn diese Adresse von der des Antragsgegners abweicht.

Zeile 32 bis 35

In der ersten Spalte der Zeile 32 müssen Sie eine Katalognummer für die Art Ihres Anspruches eintragen. Näheres finden Sie auf der Rückseite des Mahnbescheides. In Ihrem Fall machen Sie eine Rückforderung aus Kaufvertrag geltend, so dass Sie die Katalognummer 11 eintragen müssen. Bei Rechnung/ Aufstellung/ Vertrag in der Zweiten Spalte schreiben Sie, um was es geht beispielsweise:

Rückforderung aus Kaufvertrag vom … (Datum)

In den letzten Spalte tragen Sie dann die Summe Ihrer Hauptforderung, dass heißt des gesamten gezahlten Kaufpreises nebst Versandkosten etc. ein.

Zeile 40 bis 42

Hier tragen Sie die Verzugszinsen ein.

Wenn Sie beispielsweise in Ihrem Rücktrittsschreiben dem Verkäufer eine Frist zur Zahlung bis zum 10.10.2003 gesetzt haben, befindet er sich seit dem 11.10.2003 in Verzug und Sie können Verzugszinsen geltend machen.

Tragen Sie in Zeile 40 die Nummer 32 ein, da dort Ihr Anspruch beziffert wird. In der 3. Spalte eine 5, da 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz dem gesetzlichen Zinssatz entspricht. In der 4. Spalte tragen Sie eine 1 eins für jährliche Zinsen.

In der 6. Spalte tragen Sie das Verzugsdatum ein, in unserem z. B.  “ab 11.10.2003

Zeile 44

In der 1. Spalte von Zeile 44 können Sie Mahnkosten eintragen. Hierzu zählt beispielsweise das Porto für das übersandte Rücktrittsschreiben.

Zeile 45

Hier müssen Sie wählen, wo das streitige Gerichtsverfahren durchzuführen wäre, wenn der Antragsgegner Widerspruch einlegt.

Bis zu einem Betrag der Hauptforderung von 5.000,00 € ist das Amtsgericht zuständig. In diesem Fall tragen Sie bitte in Zeile 45 eine 1 ein. Ab 5.000,00 € ist das Landgericht zuständig, so dass Sie eine 2 eintragen müssen. In der 2. und 3. Spalte müssen Sie Postleitzahl und Ort des Gerichtes eintragen, an dem das streitige Verfahren im Falle des Widerspruches durchzuführen wäre.

In der Regel ist dies das Gericht am Wohnort des Antragsgegners. Sind sowohl Sie, wie auch der Antragsgegner, Kaufmann, kann sich ein Gerichtsstand aus einer Gerichtsstandsvereinbarung des Antragsgegners ergeben.

Zeile 46 bis 49

Hier kann ein Rechtsanwalt seine Daten eintragen.

Zeile 52

Hier machen Sie in dem rechten Kasten ein Kreuz, da der Verkäufer Leistungen nicht erbracht hat und Ihre Forderung auch nicht von einer Gegenleistung abhängt.

Zeile 53

Hier müssen Sie Postleitzahl und Ort des Amtsgerichtes eintragen, wo Sie den Mahnbescheid einreichen. Auf der rechten Seite müssen Sie den Mahnbescheid unterschreiben.

Den Mahnbescheid reichen Sie dann bei Ihrem zuständigen Amtsgericht ein.

Sie erhalten dann nach einer kurzen Zeit Nachricht vom Gericht, dass der Mahnbescheid dort eingegangen ist. Gleichzeitig werden Sie aufgefordert, die Gerichtskosten an das Gericht zu überweisen.

III. Was passiert jetzt?

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