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Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und Markenrecht:

Abmahnungen und Unterlassungserklärung

 

Vorab ein Hinweis: Post vom Rechtsanwalt bekommen und Abmahnung erhalten? Rufen Sie an, wir beraten Sie sofort!

"Rufen Sie einfach an" - wie funktioniert das?

Auf dieser Seite finden Sie einführende Informationen über das Wettbewerbsrecht und Abmahnungen sowie erste Infos, falls Sie abgemahnt wurden. Weiterführende Infos zum Wettbewerbsrecht, Beiträge zur Zulässigkeit einzelner Werbeformen etc.  und eine Urteilssammlung finden Sie auf unsere Seite weiterführende Informationen zum Wettbewerbsrecht und Abmahnungen .

 

Wettbewerbsrechtliche Ansprüche sind, je nachdem von welcher Seite man sie betrachtet, ein zweischneidiges Schwert. Auf der einen Seite muss ein Unternehmer nicht hinnehmen, dass sein Wettbewerber ihm durch wettbewerbswidrige Handlungen Kunden abspenstig macht. Auf der anderen Seite stellt sich für einen Abgemahnten die Frage, ob die Abmahnung und die daraus resultierenden Rechts- und Kostenfolgen zulässig und begründet sind.

 

Unsere Informationen für Sie:

Für ganz Eilige: Informationen, wie wir Sie unterstützen oder beraten können, finden Sieam Ende dieser Seite.

Rufen Sie uns einfach an (Tel.: 0381-44 8 99 80). Ihr Ansprechpartner sind Rechtsanwalt Johannes Richard oder Rechtsanwalt Andreas Schmidt.

 

Rufen Sie einfach an, wir beraten sofort, ohne Wartezeit, Wartezimmer oder Terminsvereinbarung.

 

Allgemeine Hinweise zum Wettbewerbsrecht und zur Abmahnung

Seit dem 30.12.2008 gilt das neue Wettbewerbsrecht (UWG). Informationen über Änderungen finden Sie auf dieser Seite. Den Text des neuen UWG finden Sie hier. Der Gesetzgeber hat nun endlich EU-Recht umgesetzt:

Grundzüge des Wettbewerbsrechtes    

Was ist Wettbewerbsrecht, wer kann daraus Ansprüche herleiten, wie sehen die Formalien aus, was können Sie bei Wettbewerbsverstößen Ihrer Konkurrenten unternehmen, was tun, wenn eine Abmahnung vorliegt? Erfahren Sie mehr...

 

Fallgruppen des Wettbewerbsrechtes  

Welches Handeln und Werben ist wettbewerbswidrig, welches erlaubt? Wir geben einen Überblick über relevante Fallgruppen des wettbewerbswidrigen Handelns.

 

Abmahnung: Wann ist eigentlich ein Wettbewerbsverhältnis gegeben?

Voraussetzung für eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist ein Wettbewerbsverhältnis. Was ist das eigentlich?

 

Abmahnung und eBay

Speziell zum Thema Abmahnungen bei eBay haben wird einen Leitfaden zusammengestellt, der Sie über Abmahnungen und Wettbewerbsverstösse bei eBay informiert.

 

Fotoklau im Internet kann teuer werden -Abgemahnt – was nun?

Auch das Urheberrecht kann Abmahnungen zur Folge haben. der "Fotoklau" ist ein häuiger Fall.

 

Marken- und wettbewerbsrechtliche Ansprüche nur im geschäftlichen Verkehr –die Grenze ist fließend

Marken- und wettbewerbsrechtliche Ansprüche können nur im geschäftlichen Verkehr geltend gemacht werden. Die Grenze ist fließend und wird gerade bei Ebay schnell überschritten

 

Checkliste Abmahnung 

Sie haben eine Abmahnung erhalten? Prüfen Sie anhand unserer Checkliste, ob die Formalien eingehalten wurden und welche Reaktion sich empfiehlt.

 

Die große FAQ Liste bei Abmahnungen

Über 40 Fragen und Antworten zu Abmahnungen

 

Spezielle FAQ bei einer Abmahnung bei eBay

 

Lassen Sie sich nicht alles bieten!

Unberechtigte Abmahnung erhalten?  Die negative Feststellungsklage als Verteidigung gegen obskure Abmahner.

 

Abmahnungen gibt es nicht nur im Wettbewerbsrecht

Abmahnungen sind der übliche Weg nicht nur bei wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten. Auch bei Schutzrechtsverletzungen wie im Marken- oder Kennzeichenrecht wird abgemahnt. Gleiches gilt für Urheberrechtsverstösse. Neben der Verletzung von Urheberrechten durch nicht lizensierte Bild- oder Textnutzung (bspw. bei Karten oder einem Stadtplan) sind auch Abmahnungen wegen des Vertriebs oder der Verbreitung von illegaler Kopierschutzsoftware denkbar.

Für diese Abmahnungen gilt sinngemäß das auf diesen Seiten erläuterte.

 

Wenn es einmal schnell gehen muss....

Im Wettbewerbsrecht spielt der Zeitfaktor eine wichtige Rolle. Auf der einen Seite darf der Unternehmer nicht zu lange warten, einen Mitwettbewerber abzumahnen. Auch nach einer erfolgten Abmahnung muss in der Regel innerhalb kurzer Zeit reagiert werden, wenn die Abgabe einer Unterlassungserklärung nicht innerhalb der gesetzten Frist erfolgt. Auf der anderen Seite steht auch der Abgemahnte unter Druck, da er sich in der Regel innerhalb einer relativ kurzen Frist entscheiden muss, ob er eine Unterlassungserklärung abgibt oder nicht.

 

Lassen Sie sich beraten!

Abmahnungen sollten immer ernst genommen werden, auch wenn sie auf den ersten Blick abwegig erscheinen. Das Risiko, in kostspielige Gerichtsverfahren verwickelt zu werden ist nach unserer Erfahrung zu groß, um eine Abmahnung einfach zu ignorieren. Anwaltlichen Rat sollten Sie insbesondere dann nutzen, wenn Sie der Ansicht sind, eine Unterlassungserklärung nicht abgeben zu wollen. Ansonsten sollten Sie bedenken, dass eine Unterlassungserklärung 30 Jahre wirksam ist, quasi ein ganzes Berufsleben lang. Sogenannte modifizierte Unterlassungserklärungen können ein Weg sein, eine wirksame Unterlassungserklärung abzugeben. Ein Anspruch auf die Abgabe einer Unterlassungserklärung ist oft gegeben, nicht immer jedoch mit den Formulierungen der Unterlassungserklärung, die der Abmahnung beigefügt ist. Auch die Frage der Kostenerstattung sollte erklärt werden. Ist der Gegenstandwert der anwaltlichen Kostenote angemessen oder sind die Kosten zu hoch?

Wir beraten Sie auch gerne, wenn Sie gegen das wettbewerbswidrige Verhalten eines Mitwettbewerbers vorgehen möchten. Dies gilt auf Grund unserer Spezialisierung besonders für den "rechtsfreien Raum Internet".

 

Fragen?

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Nutzen Sie wegen der Eilbedürftigkeit bitte nicht nur ausschließlich unsere Online- Rechtsberatung, sondern wenden Sie sich per Fax oder Telefon an uns.

 

Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Schmidt

Beratung? Wir machen das.

Tel: 0381 448998-0 · Fax: 0381 448998-22
E-Mail: rostock--an--internetrecht-rostock--punkt--de

Rechtsanwalt Johannes Richard, Rechtsanwältin Elisabeth Vogt und Rechtsanwalt Andreas Schmidt (v.l.n.r)

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