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Angeblich fehlende Grundpreisangabe bei eBay: IDO macht jetzt Vertragsstrafe geltend

Die Themen der vielen wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen von eBay-Händlern des IDO Interessenverband für das Rechts-und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. sind nach unserem Eindruck immer gleich. Ein häufiges Abmahnthema des IDO waren und sind die fehlende Angabe eines Grundpreises bei eBay. Wenn Produkte zu einem festen Preis nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden, muss ein Grundpreis angegeben werden, bspw. der Preis pro Liter oder der Preis pro Meter.

Vertragsstrafe wegen angeblich fehlendem Grundpreis bei eBay

Eine Abmahnung wegen einer fehlenden Grundpreisangabe ist immer problematisch, da hier schnell Fehler passieren können. Dies gilt umso mehr bei eBay.

Nachdem der IDO in der Vergangenheit umfangreich abgemahnt hatte und auch immer noch abmahnt, geht der IDO nunmehr offensichtlich dazu über, in der Vergangenheit abgegebene Unterlassungserklärungen zu überprüfen. Wir kennen bereits eine Forderung nach Vertragsstrafe des IDO aus einem anderen Fall.  Aus unserer ganz aktuellen Beratungspraxis wissen wir, dass der IDO aktuell eine Vertragsstrafen wegen Verstoßes gegen die abgegebene Unterlassungserklärung geltend macht. Hierbei geht es in erster Linie um angeblich fehlende Grundpreisangaben.

Der IDO fordert hierbei in allen uns vorliegenden Fällen eine Vertragsstrafe von 3000,00 Euro. Dies ist durchaus diskussionswürdig, da der IDO selbst in der Unterlassungserklärung, die seiner Abmahnung beigefügt ist, sich keine feste Vertragsstrafe einräumen lässt, sondern eine Vertragsstrafe nach dem sogenannten Hamburger Brauch, über die verhandelt werden kann.

Oftmals, so unser Eindruck, ist nicht tatsächlich klar, ob der Abgemahnte eBay-Händler wirklich gegen die Unterlassungserklärung verstoßen hat. Dies ist gerade bei dem Thema Grundpreisangabe bei eBay doch zum Teil sehr speziell.

Der Umstand, dass der IDO nunmehr Vertragsstrafen geltend macht, kommt nicht ganz überraschend. Offensichtlich hat der IDO so viele Unterlassungserklärungen aufgrund seiner umfangreichen Abmahntätigkeit eingesammelt, dass eine Überprüfung der in der Vergangenheit abgegebenen Unterlassungserklärungen nunmehr für den IDO Sinn macht.

Ohnehin ist eine Abmahnung des IDO, wie auch anderer Abmahnvereine, tückisch. Viele Abgemahnte sehen in erster Linie nur den Umstand, dass die Abmahnung des IDO relativ preiswert ist, verglichen mit einer anwaltlichen wettbewerbsrechtlichen Abmahnung. Dass die geforderte Unterlassungserklärung genauso weitgehend ist, ist vielen oftmals nicht bewusst.  All diese Punkte besprechen wir selbstverständlich mit Ihnen, wenn Sie eine Abmahnung von IDO erhalten haben und sich bei uns beraten lassen.

Der IDO fordert eine Vertragsstrafe von Ihnen?

Wir beraten Sie.

Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke, Rostock

14.11.2014

 

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