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Neues vom IDO: Der IDO versucht Vertragsstrafen geltend zu machen

  • Aktuell 21.07.2020
    Wenn der IDO eine Vertragsstrafe geltend macht: Kann eine gegenüber dem IDO abgegebene Unterlassungserklärung angefochten oder gekündigt werden?
  • Aktuell 12.05.2015:
    Bis zu 5.000 €: IDO macht weiterhin  Vertragsstrafen geltend
    Aktuell liegen uns mehrere Fälle vor, in denen der IDO nach Abgabe einer Unterlassungserklärung ein Vertragsstrafe geltend macht. Der IDO mahnt regelmäßig die fehlende Information zur Vertragstextspeicherung ab. Dieser Wettbewerbsverstoß ist häufig dann gegeben, wenn der eBay-Verkäufer überhaupt keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat. Dort kann man diese Informationspflicht gut regeln.
    Nach unserem Eindruck kommt es gerade dann häufig zur Verwirkung der Unterlassungserklärung gegenüber dem IDO, wenn aufgrund der Abmahnung ohne anwaltliche Beratung einfach die geforderte Unterlassungserklärung unterschrieben wird. Vielen Abgemahnten ist nicht klar, welche weitreichenden Folgen die Abgabe einer Unterlassungserklärung gegenüber dem IDO haben kann und wie wichtig es ist, eine abgegebene Unterlassungserklärung auch ohne Wenn und Aber einzuhalten.
    Uns ist aus unserer Beratungspraxis bekannt, dass der IDO eine Vertragsstrafe von bis zu 5.000,00 Euro fordert. Aus einer ursprünglichen Abmahnung mit Abmahnkosten von etwas über 230,00 Euro, die der IDO im Rahmen der Abmahnung fordert, kann somit plötzlich ein ganz erhebliches finanzielles Problem werden.
    Unterschreiben Sie daher keinesfalls eine Unterlassungserklärung gegenüber dem IDO, ohne sich über die Konsequenzen im Klaren zu sein und ohne dass Sie wissen, was Sie konkret in Ihrem eBay-Auftritt abändern müssen, bevor Sie die Unterlassungserklärung abgeben.
    Wir beraten Sie.
  • Aktuell 27.01.2015:
    Der IDO ist nach unserem Eindruck vermehrt dazu übergegangen, abgegebene Unterlassungserklärungen zu überprüfen und bei Verstößen Vertragsstrafen geltend zu machen. Uns sind mittlerweile aus der eigenen Beratungspraxis mehrere Vertragsstrafenforderungen des IDO bekannt. Wir raten zur Vorsicht. Sie sollten die gerügten Verstöße bei eBay unbedingt beseitigen, bevor Sie eine Unterlassungserklärung abgeben.
    In einigen Konstellationen ist das Risiko einer möglichen Vertragsstrafe so hoch, dass sich die Abgabe einer Unterlassungserklärung nicht empfiehlt.
    Wir beraten Sie.
  • Angeblich fehlende Grundpreisangabe bei eBay: IDO macht auch deshalb Vertragsstrafe geltend

irrvideo-E6nKd8KxQ_Y Der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online Unternehmen e. V. aus Leverkusen mahnt umfangreich insbesondere eBay-Händler ab. Uns liegen mittlerweile weit mehr als 130 Abmahnungen vor, zu denen wir die Betroffenen beraten bzw. vertreten haben.

Bei dem IDO handelt es sich um einen Abmahnverein, der für sich selbst in Anspruch nimmt, abmahnen zu dürfen, weil er eine große Anzahl von Händlern in der jeweiligen Branche vertritt und nach seiner personellen, sachlichen und finanziellen Ausstattungen in der Lage ist, Abmahnungen durchzuführen.

Das tückische bei Abmahnungen von Abmahnvereinen ist, dass diese Abmahnung an sich nicht besonders teuer ist verglichen mit einer Abmahnung durch einen Rechtsanwalt. Der IDO verlangt lediglich eine Abmahnpauschale von aktuell 232,05 Euro. Viele Abgemahnte glauben, die Angelegenheit bei einer Abmahnung durch den Verein einfach dadurch erledigen zu können, indem die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben wird und der eher geringe Betrag gezahlt wird.

Gern übersehen – so unsere langjährige Erfahrung aus unserer Beratungspraxis – wird jedoch der Umstand, dass die Unterlassungserklärung wie üblich immer eine Vertragsstrafe enthält und genauso weitgehend ist, wie bei einer weitaus teureren anwaltlichen Abmahnung. Die Kosten sind auf erstem Blick geringer, die Rechtsfolgen jedoch genauso weitreichend.

Überprüft der Abmahner die Einhaltung der Unterlassungserklärung und verstößt der Abgemahnte gegen die Unterlassungserklärung, kann eine Vertragsstrafe geltend gemacht werden.

IDO: Mahnt nicht nur massenhaft ab, sondern fordert jetzt auch Vertragsstrafe

Bisher kannten wir den IDO in erster Linie als Vielfach-Abmahner gerade gegenüber eBay-Händlern. Nunmehr macht der IDO jedoch auch Vertragsstrafen geltend. Grundsätzlich, so unsere Erfahrung, gibt es Abmahnvereine, die eher selten Vertragsstrafen geltend machen. Andere Abmahnvereine sind uns dafür bekannt, dass Unterlassungserklärungen auch überprüft werden.

Der IDO ist nunmehr offensichtlich dazu übergegangen, abgegebene Unterlassungserklärungen auch zu überprüfen, um Vertragsstrafen zu fordern.

Die vom IDO der Abmahnung beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung enthält eine Vertragsstrafe nach einem sog. Hamburger Brauch. Dies bedeutet, dass die Höhe der Vertragsstrafe im Ermessen des IDO steht und durch den Abgemahnten ggf. gerichtlich überprüft werden kann.

Für einen angeblich mehrfachen Verstoß gegen eine abgegebene Unterlassungserklärung verlangt der IDO in dem uns vorliegenden Fall 3.000,00 Euro. Um diesen Betrag aufgrund von Abmahnungen zu vereinnahmen, müsste der IDO über 12 Abmahnungen aussprechen, in denen die Abgemahnten auch die geforderte Pauschale in Höhe von 232,05 Euro zahlen …

Die Geltendmachung einer Vertragsstrafe ist somit grundsätzlich lukrativ, da die Vertragsstrafe immer in die Kasse des Abmahners selbst geht. Dies fördert die Motivation, abgegebene Unterlassungserklärungen tatsächlich auch auf Ihre Einhaltung zu überprüfen.

Nicht aufgepasst oder Absicht? IDO fordert Vertragsstrafe für eine eBay-Artikelbeschreibung, die schon vor Ausspruch der Abmahnung beendet wurde

Der uns vorliegende Fall ist ungewöhnlich: Es wird eine Vertragsstrafe aufgrund eines angeblichen Verstoßes gegen die Unterlassungserklärung aufgrund eines eBay-Artikels geltend gemacht. Das eBay-Angebot war jedoch bereits beendet worden. Dieser Umstand war aus dem Ausdruck des eBay-Angebotes, den der IDO seiner Vertragsstrafenforderung beigefügt hatte, deutlich zu erkennen. Endgültig kritisch wird der ganze Fall dadurch, dass das eBay-Angebot bereits beendet war, als der IDO die Abmahnung aussprach. Erst dannach erfolgte die Abgabe der Unterlassungserklärung.

Die Vertragsstrafenforderung bezog sich somit zusammenfassend auf eine Artikelbeschreibung bei eBay, die bereits weit vor dem Ausspruch der eigentlichen Abmahnung beendet worden war.

Seriös?

Selbstverständlich ist es das gute Recht des IDO, abgegebene Unterlassungserklärungen daraufhin zu überprüfen, ob diese auch eingehalten werden. Bezeichnend ist, dass der IDO offensichtlich aktuell versucht, aus den  in der Vergangenheit ihm gegenüber mutmaßlich massenhaft abgegebenen Unterlassungserklärungen nunmehr Profit zu schlagen und zwar ganz offensichtlich mit allen Mitteln.

Für eBay-Händler, die eine Vertragsstrafenaufforderung in der Form bekommen, wie uns diese vorgelegt wurde, ist der Umstand, dass es sich um ein schon seit langem abgelaufenes Angebot handelt, im Übrigen gar nicht so leicht zu erkennen, da der IDO in seinem Aufforderungsschreiben ausdrücklich das aktuelle Ausdruckdatum betont.

Für uns bestätigt sich somit unsere Einschätzung: Vorsicht bei Abmahnungen des IDO.

Wir beraten Sie.

Stand: 16.10.2014

Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke, Rostock

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