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Hoffnung für
Tauschbörsennutzer?
Erste Staatsanwaltschaft verweigert
Ermittlungstätigkeit für Musikindustrie.
Vorab ein Hinweis: Post vom
Rechtsanwalt bekommen und Abmahnung erhalten? Rufen Sie an, wir beraten Sie
sofort!
Bei einer Tauschbörsennutzung wird durch die
Musikindustrie oder Spieleindustrie die IP-Adresse zum Zeitpunkt der Nutzung und
gegebenenfalls eine Liste der angebotenen Dateien recherchiert. Wer Inhaber des
Internetanschlusses ist, weiß der Urheber zu diesem Zeitpunkt noch nicht. Einen
orginären Auskunftsanspruch gegen Provider gibt es nicht. Vor diesem Hintergrund
ist die Musikindustrie gezwungen, bei der Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige
wegen der in der Regel strafbaren Tauschbörsennutzung, die eine
Urheberrechtsverletzung darstellt, zu stellen. Die Staatsanwaltschaft hat dann
die Möglichkeit, von den Providern den Klarnamen des Anschlussinhabers hinter
der IP-Adresse zu erfahren. Strafrechtlich
geschieht selbst in der Regel wenig, die meisten Verfahren werden eingestellt.
Anklagen oder Hausdurchsuchungen gibt es nur in den heftigen Fällen, in den eine
große Anzahl von Dateien zum Upload im Rahmen einer Tauschbörsennutzung
angeboten werden.
Vor
dem Hintergrund, dass zehntausende
von Strafanzeigen seit mehreren Jahren die Staatsanwaltschaften belasten, im
Endergebnis jedoch strafrechtlich, aus Sicht der Staatsanwaltschaft wenig
herumkommt, hat die Staatsanwaltschaft Wuppertal nunmehr die Notbremse gezogen.
Wie Heise am 26.03.2008 berichtete, lehnt die Staatsanwaltschaft Wuppertal seit
kurzem strafrechtliche Ermittlungen gegen Tauschbörsennutzer kategorisch ab.
Massenstrafanzeigen von Urhebern bzw. der von den Urhebern beauftragten
einschlägigen Rechtsanwaltskanzleien bleiben schlichtweg unbearbeitet.
Hintergrund ist die Ansicht der Staatsanwaltschaft Wuppertal, dass die Aufnahme
von Ermittlungen unverhältnismäßig sei, da die Tauschbörsennutzer keine
finanziellen Interessen verfolgen. Der Musikindustrie geht es nach Ansicht der
Staatsanwaltschaft nicht um die Bestrafung der Tatverdächtigen, sondern um
Schadensersatzansprüche und um Abmahnungen.
Ob
die Verweigerungshaltung der Staatsanwaltschaft rechtmäßig ist, ist nicht
abschließend geklärt, da die Angelegenheit nunmehr der Generalstaatsanwaltschaft
Düsseldorf als übergeordnete Behörde vorgelegt wurde. Tauschbörsennutzer sollten
sich angesichts der Tatsache, dass eine einzelne Staatsanwaltschaft die
Ermittlung verweigert, im Übrigen nicht in Sicherheit wiegen. Auch weiterhin
werden in der Regel die Anschlussinhaber nach Recherche der IP-Adresse durch die
Staatsanwaltschaften ermittelt, die entsprechenden Daten werden an die
Rechteinhaber weitergeleitet, die dann kostenpflichtige Abmahnungen aussprechen
und Schadenersatzansprüche geltend machen.
Stand:
27.03.2008
Ihr
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Johannes Richard, Rostock
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