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Klau mir nicht meinen Namen: eBay haftet bei
Identitätsdiebstahl
Mit
dem Fall des sogenannten Identitätsdiebstahls bei eBay hat sich das OLG
Brandenburg in seiner Entscheidung vom 16.11.2005, Aktenzeichen: 4 U 5/05
auseinandergesetzt. Das Urteil ist weitreichend, insbesondere für eBay.
Hintergrund war, dass unter dem Namen des Klägers bei eBay eine Mitgliedschaft
angemeldet wurde unter der Waren verkauft wurden. Es wurde mehrmals versucht
unter dem Namen des Klägers einen Account einzurichten. Der Kläger hatte darauf
geklagt, dass eBay es unterlassen möge, andere Teilnehmer als den Kläger unter
seinem Namen bei eBay zu registrieren. Das Brandenburgische OLG hat der Klage
stattgegeben. Eine abschließende Entscheidung durch den Bundesgerichtshof steht
noch aus.
Den
Anspruch des vermeintlichen eBay-Mitglieds hat das Gericht aus dem Namensrecht
gemäß § 12 BGB hergeleitet. Interessant ist das Urteil insbesondere deshalb,
weil es sich mit den Identitätsprüfungspflichten von eBay auseinander setzt.
Nach Ansicht des Gerichtes besteht zumindest im vorliegenden Fall bei einer
Anmeldung eines Mitgliedes keine weitergehende Prüfungspflicht. Diese setzt erst
dann ein, wenn eBay weiß, dass ggf. eine Rechtsverletzung durch eine
Falschanmeldung gegeben ist und sich wiederholen kann. Insbesondere verweist das
OLG darauf, dass es nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay möglich
ist, dass sich ein und dieselbe Person unter unterschiedlichen Namen bei eBay
anmeldet. Bei einer weiteren Anmeldung kann es sich somit entweder um eine
weitere Anmeldung eines bereits angemeldeten Nutzers handeln, einer Anmeldung
einer namensgleichen Person oder um einen "Namensklau" durch einen unbefugten
Dritten. Wenn eBay Kenntnis davon hat, dass möglicherweise zum wiederholten Male
ein Identitätsdiebstahl vorliegt und fremde Daten benutzt werden um eine
eBay-Mitgliedschaft anzumelden muss eBay handeln. Nach Ansicht des Gerichtes ist
eBay in diesem Fall verpflichtet, Vorsorge gegen weitere Rechtsverletzungen zu
treffen. Erschwerend kommt für eBay dazu, dass eBay ausschließlich
wirtschaftliche Interessen verfolgt. Für eBay besteht daher ein besonderes
Interesse gerade daran, durch eine unkomplizierte und rasche Anmeldeprozedur
möglichst viele neue Mitglieder zu erhalten. Dies hat zur Folge, dass das
Gericht den Sachverhalt ähnlich wie bei einer wettbewerbsrechtlichen Situation
einschätzt.
Zukünftig Identitätsprüfung
notwenig?
Auch
wenn es sich vorliegend um einen speziellen Fall handelt, der eher selten
vorkommt, nämlich das mehrfach ein Identitätsdiebstahl versucht wird und eBay
nicht bereit ist, eine entsprechende Erklärung gegenüber dem "Bestohlenen"
abzugeben, dürfte das Urteil weitreichende Folgen für eBay haben. Zum einen
steht indirekt auf dem Prüfstein, welche rechtlichen Folgen es für eBay hat,
dass ohne spezielle Identitätsüberprüfungen eBay-Accounts angemeldet werden
können. In Kommentierung zu dem Urteil wird daher vermutet, dass es zu einer
kleinen Revolution bei elektronischen Marktplätzen und zu einem gerichtlichen
Schub "für digitale Signaturen" führen kann, wenn die Rechtsprechung durch den
Bundesgerichtshof bestätigt wird. Eine Identitätsprüfung, die auf der einen
Seite dazu führt, dass ein Anmeldevorgang nicht mehr so leicht und
missbräuchlich vorgenommen werden kann wie bisher, hat auf der anderen Seite
auch die Chance, dass der eBay-Nutzer sich halbwegs sicher sein kann, dass sein
vermeintlicher Vertragspartner überhaupt existent ist.
Ein
sicheres Handeln bei eBay wäre die Folge.
Weiterführender
Link zur gleichen Problematik, diesmal aber mit einem Problem für den Verkäufer,
der seine Vertrag nicht durchgesetzt bekommt:
Ihr
Ansprechpartner: Rechtsanwalt
Johannes Richard, Rostock
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