Abmahnung bei ebay - ein Leit(d)faden
für gewerbliche Ebay-Nutzer
Vorab ein Hinweis:
Post vom Rechtsanwalt bekommen und Abmahnung erhalten? Rufen Sie an, wir
beraten Sie sofort!
Für viele Gewerbetreibende, gerade wenn es sich um ein
Kleingewerbe handelt, werden kostenpflichtige Abmahnungen zu einem ernsthaften
Problem. Dies gilt insbesondere für den Fall, indem ein Hobby plötzlich zum
Nebenerwerb wird, aus einem
privaten Verkäufer somit rechtlich ein Unternehmer oder Gewerbetreibender
wird
.
In
diesem Fall treffen den gewerblichen ebay-Anbieter umfangreiche Informations-
und Belehrungspflichten. Zudem ist er Wettbewerber im Sinne des UWG und kann
somit von Konkurrenten, der Wettbewerbszentrale oder Verbraucherschutzverbänden
kostenpflichtig abgemahnt werden.
Die Konkurrenz bei eBay ist hart,
so dass schon kleinste Wettbewerbsvorteile für Existenz oder Nichtexistenz
entscheiden können. Auf der anderen Seite machen sich viele eBay-Händler über
rechtliche Informationen keine Gedanken und werden so zum Abmahnopfer. Unsere
Beobachtung ist ferner, dass gerade bei Ebay viele rechtmißbräuchliche
Massenabmahner unterwegs sind. Viele Fehler sind in der Rechtsprechung geklärt,
wie bspw. die Tatsache, dass die Widerrufsfrist
einen Monat beträgt. Wer mit Hilfe der eBay-Suche
nach einer zwei-Wochen-Frist sucht wird schnell fündig.
Voraussetzung:
gewerblicher Unternehmer
Wie fließend die Grenze von der Privatperson zum
gewerblichen Unternehmer ist, haben wir in dem Beitrag "Wann ist
ein Unternehmer ein Unternehmer
" einmal
beleuchtet.
Gerade
bei ebay-Angeboten ist es in der Praxis jedoch oftmals auch für den Anbieter
selbst nicht leicht zu beurteilen, wann er in die Unternehmereigenschaft fällt
und Gewerbetreibender ist. Die Indizien bei ebay-Verkäufen können zum einen in
der Anzahl der getätigten Geschäfte bestehen, wobei die absolute Anzahl der
abgegebenen Bewertungen über einen Mitglieds-Account an sich nur wenig aussagen.
Es kommt hier darauf an, wie viele der Bewertungen von Käufern abgegeben werden,
wie viele Verkäufer somit im Rahmen dieses Accounts vorgenommen wurden. Des
Weiteren ist der Zeitraum zu berücksichtigen, innerhalb dessen die Verkäufer
erfolgten. Wer bspw. eine private Plattensammlung auflöst oder Omas Hausstand,
kann eine Menge Käuferbewertungen aufweisen, ohne dass hier eine
Unternehmereigenschaft gegeben sein muss. Ob jedoch aus Sicht des Käufers hier
nur ein Hausstand aufgelöst werden soll oder ein professioneller Händler
gebrauchte Haushaltsgegenstände an- und verkauft, ist oftmals nicht
offensichtlich. Auf der anderen Seite können auch bei wenigen Bewertungen
eindeutige Indizien vorliegen, die für eine Unternehmereigenschaft sprechen.
Neben der professionellen Gestaltung des Angebotes ist hier in erster Linie das
vermehrte Angebot von Neuware oder der mehrfache Verkauf von gleichartiger Ware
zu nennen. Abstrakt ist eine Unternehmereigenschaft gegeben, wenn der Anbieter
am Markt planmäßig und dauerhaft Leistungen gegen Entgelt anbietet. Hierbei
kommt es nicht darauf an, ob tatsächlich Gewinn erzielt wird oder nicht.
Besonders tückisch für gewerbliche Anbieter sind Angaben im Auktionstext, die
auch bei einer einmaligen Auktion darauf schließen lassen, dass es sich
vorliegend nicht um Privatverkäufe handelt. Dies kann bspw. der Fall sein, wenn
Waren aus Geschäftsauflösung verkauft werden oder wenn darauf hingewiesen wird,
dass die Mehrwertsteuer, wie bspw. beim Pkw-Verkauf ausweisbar ist.
Achtung:
Abmahnungen sind auch gegenüber Privatpersonen möglich. Dies gilt zum einen bei
Markenrechtsverletzungen oder auch bei Urheberrechtsverletzungen.
Oft abgemahnte Verstöße
Abmahnungswürdig sind im Wesentlichen immer wieder zwei Punkte, nämlich
zum einen eine fehlende oder unvollständige Anbieterkennzeichnung sowie eine
fehlende oder unvollständige Widerrufsbelehrung. Eine Abmahnung hinsichtlich der Punkte kann den Gewinn
des Kleingewerbetreibenden durch die zum Teil erheblichen Abmahnkosten empfindlich schmälern.
Aber auch weitere Angeboten sowie Allgemeine Geschäftsbedingungen, die gerne
irgendwo aus dem Netz kopiert werden, können Probleme schaffen. Unwirksame und
wettbewerbswidrige Klauseln sind immer wieder zu beobachten. Hinzu kommen Verstöße bei
Produktbeschreibungen, Mehrwertsteuerangaben und der Angabe der Versandkosten. Im Rahmen dieses verschärften
Wettbewerbes beobachten wir auch immer wieder unzulässige Schmähkritik über
Konkurrenten, die zwar nicht deutlich genannt werden, jedoch für jeden mit ein
wenig Fantasie zu erkennen sind. Auch mit derartigen Aussagen sollte man
vorsichtig sein.
Wann ist die Abmahnung
berechtigt?
Jedoch
ist nicht jede wettbewerbsrechtliche Abmahnung berechtigt.
Zunächst
einmal sollte überprüft werden, ob die Abmahnung überhaupt von einem
Mitwettbewerber stammt. Nicht selten ist der Fall zu beobachten, dass de
Abmahnende seine Identität verschleiert und eigenes gewerbliches Verhalten gar
nicht feststellbar ist. Abmahnungen können in der Regel auch nur ausgesprochen
werden, wenn es sich tatsächlich um einen Wettbewerber handelt, diese somit
gleiche oder ähnliche Produkte oder Dienstleistungen anbietet. Wer bspw.
Autoersatzteile anbietet, steht in keinem wettbewerbsrechtlichen Verhältnis zu
einem Anbieter von Kinderkleidung. Ein Wettbewerbsverhältnis kann jedoch auch
dann bestehen, wenn der Abmahner selbst gar nicht bei ebay oder im Internet
verkauft. Wenn gleichartige Produkte zum einen bei ebay, auf der anderen Seite
im Ladengeschäft an Endkunden verkauft werden, ist die Herleitung eines
Wettbewerbsverhältnisses unproblematisch.
Die
Unterlassungserklärung
Zu beachten sind auch die weiteren Folgen einer Abmahnung.
Wir raten daher dringend, anwaltlichen Rat einzuholen, egal
ob sie eine Unterlassungserklärung abgegen wollen oder nicht.
Eine
einstweilige Verfügung wegen Rechtsverstössen bei ebay (Auszug)

Auch
die Abgabe einer Unterlassungserklärung muss sowohl hinsichtlich ihres Umfanges,
wie auch hinsichtlich ihrer Zeitpunktes genau überlegt sein. Schließlich dürften
sämtliche ebay-Angebote zum Zeitpunkt der Abgabe der Unterlassungserklärung die
vorgeworfenen Rechtsfehler nicht mehr enthalten.
Auch
die Formulierung der Unterlassungserklärung ist ein wichtiges Thema. Es besteht
grundsätzlich keine Verpflichtung, die Unterlassungserklärung in der Form zu
unterzeichnen, wie sie der Abmahnung beigefügt ist. Eine Modifizierung der
Unterlassungserklärung sowohl hinsichtlich des abgemahnten Verstoßes, wie auch
hinsichtlich der geltend gemachten Vertragsstrafe kann sinnvoll sein. Eine
grundsätzliche Verpflichtung, die Erstattung von Anwaltskosten in einer
Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung anzuerkennen, gibt es nicht.
Stichwort Kosten für eine
Abmahnung
Besonderes
ärgerlich für Abgemahnte ist die Tatsache, dass mit einer Abmahnung in der Regel
auch die Kosten des abmahnenden Anwaltes oder des Verbandes, wie der
Verbraucherzentrale oder der Wettbewerbszentrale geltend gemacht werden. Gemäß §
12 Abs. 1 UWG sowie in jahrelang gefestigter Rechtsprechung ist der Ersatz von
Abmahnkosten grundsätzlich anerkannt. Streit besteht jedoch immer wieder
hinsichtlich der Frage, in welcher Höhe Abmahnkosten geltend gemacht werden
können. Während die Verbraucherzentrale oder die Wettbewerbszentrale in der
Regel eine relativ preisgünstige Kostenpauschale geltend macht, hängt bei einer
anwaltlichen Abmahnung die Höhe der Kosten vom Gegenstandswert ab. Dieser wird,
sollte es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen, in gleichartigen Fällen durch
unterschiedliche zuständige Gerichte durchaus verschieden beurteilt. Die Höhe
des Gegenstandswertes richtet sich nach dem sogenannten Angreiferinteresse, d.h.
der Beeinträchtigung des Abmahners durch den Wettbewerbsverstoß seines
Konkurrenten.
Weitere Faktoren können Berücksichtigung finden, wie bspw.
die Art des Wettbewerbsverstoßes. Es wird einen erheblichen Unterschied machen,
ob lediglich eine unvollständige Anbieterkennzeichnung gerügt wird oder eine in
erheblicher Weise geschäftsschädigende Schmähkritik. § 12 Abs. 4 UWG sieht
insofern vor,
dass bei der Bemessung des Streitwertes es wertmindernd zu
berücksichtigen ist, wenn die Sache nach Art und Umfang
einfach gelagert ist oder wenn die Belastung einer Partei
mit den vollen Kosten angesichts der Vermögens- und Einkommensverhältnisses nicht tragbar
erscheint. Rechtlich nicht ganz geklärt ist zudem die Frage, ob der
Abmahner auch einen Anspruch auf Erstattung der Mehrwertsteuer der geltend gemachten Anwaltskosten hat. In
veilen Fällen fordert der abmahnende Anwalt jedoch die Mehrwertsteuer im
Rahmen der Kostenerstattung. Soweit der Abmahner Vorsteuerabzugsberechtigt ist,
halten wir dies für unzulässig. Bei gerichtlichen Kostenfestsetzungen wird in diesem Fall auch
nur die Nettokostenote des Anwalts berücksichtigt
Im Zweifel kann es sich anbieten, erst einmal einen
gewissen Gegenstandswert der anwaltlichen Kostenrechnung anzuerkennen, um dann
eine Einigung hinsichtlich der Abmahnkosten zu finden. Ein Rechtsstreit über die
streitigen Restkosten ist in der Regel nicht mir großen Rechtsanwaltkosten verbunden,
so dass sich eine gerichtliche Klärung hinsichtlich der berechtigten
Kosten lohnen kann. Der in vielen Internetforen verwendete Begriff
"Massenabmahnung" spielt nach unserer Auffassung in der Praxis eine eher
untergeordnete Rolle.
Der nichts rechtstreue Wettbewerber
Das
Vorgenannte gilt unter umgekehrten Vorzeichen natürlich auch für gewerbliche
ebay-Anbieter, die sich rechtstreu verhalten. Wer nicht über
Verbraucherschutzrechte informiert, kann ganz anders kalkulieren und somit
oftmals den rechtstreuen Anbieter im Preis unterbieten.
Hier
kann es sich anbieten, selbst Abmahnungen aussprechen zu lassen, wobei die
Abmahnkosten bei einer berechtigten Abmahnung durch den Abgemahnten zu erstatten
sind. Wir raten daher dringend dazu, schon im Vorfeld den ebay-Auftritt auf die
Einhaltung der rechtlichen Vorschriften überprüfen zu lassen, damit es erst gar
nicht zu Abmahnungen kommt.
Lassen
Sie sich beraten!
Weiterführende
Links:
FAQ´s zum
Thema Abmahnung bei eBay
Grundzüge
des Wettbewerbrechts
Fallgruppen
des Wettbewerbrechts – welche Werbung ist erlaubt?
Checkliste
Abmahnung
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