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Abmahnung wegen Textilfaser "Bambus"
Vorab ein Hinweis: Abmahnung erhalten? Rufen Sie an, wir
beraten Sie sofort!
Viele
kennen Bambus aus dem Garten. Bambus ist eine vielgestaltige Tribus aus der
Unterfamilie der Bambus-Gewächse. Es sind grasartige verholzende Taxa mit oft
meterlangen Halmen (so prosaisch
Wikipedia). Vielen wird nicht bekannt sein, dass man das Gartengewächs auch
auf der Haut tragen kann. Es gibt offensichtlich zur Zeit mehrere
Textilhersteller, die Textilien mit der Rohstoffbezeichnung "Bambus" anbieten.
Da Bambus nicht zu den textilen Rohstoffarten gehört, die in der Anlage des
Textilkennzeichnungsgesetzes genannt sind, werden derartige
Textilbezeichnungen zur Zeit abgemahnt. Die Abmahnungen erfolgen nicht nur durch
die Wettbewerbszentrale (WBZ), sondern auch durch Einzelabmahner. Hintergrund
wird sein, dass in Verbindung mit Textilien der Begriff "Bambus" relativ leicht
über Suchmaschinen zu finden ist.
Wir
vermuten, dass es sich bei Bambus im Sinne des Textilkennzeichnungsgesetzes um
Viskose handelt, d.h. bei Endlosfasern und Spinnfasern nach dem Viskoseverfahren
hergestellte regenerierte Zellolusefasern gemäß Nr. 35 des Anhanges der Anlage 1
zum Textilkennzeichnungsgesetz.
Unabhängig
von der Berechtigung der Abmahnung empfehlen wir in diesen Fällen auf jeden Fall
eine anwaltliche Beratung, da es kaum Abmahnungen gibt, die so einschneidend und
weitreichend sind, wie die
nach Textilkennzeichnungsgesetz.
Ihre
Ansprechpartner: Rechtsanwalt
Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke, Rostock
Stand:
06/2009
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