Home

Kontakt

Newsletter bestellen

zu den Favoriten hinzufügen


Home

Abmahnung u. Rechtsschutz

· Übersicht zur Abmahnung

· Abmahnung vermeiden - rechtssicher verkaufen

· Wettbewerbsrecht

· Markenrecht

· Urheberrecht und Fotorecht

· Filesharing-Recht

Verkaufen per Telefon oder Mail

Ebay- Amazon- und Shoprecht

· Buttonpflicht für Internetshops

· Ebay und Internetauktionen

· Amazon-Recht

· Recht der Internetshops

· Widerrufsbelehrung

Internetrecht

· Facebook-Recht

· Internetrecht Aktuell

Service

· Urteile und Besprechungen

· Gesetze im Web

· Wir in der Presse / Journalisten

· Service für Anwälte

· Unseren Newsletter bestellen

Rechtsberatung

· Hilfe bei Abmahnungen

· Rechtliche Absicherung Ebay- Amazon oder Internetshop

· Mandantenfragebogen für eBay- Amazon- und Shopberatung

· Rechtliche Absicherung Verkauf per Telefon oder Mail

· Vollmachtsformulare

Kontakt / Die Anwälte

· Impressum

· Die Kanzlei

Datenschutzhinweis für google+1 und Facebook



Abmahnung wegen Textilfaser "Bambus"

 

Vorab ein Hinweis: Abmahnung erhalten? Rufen Sie an, wir beraten Sie sofort!

Viele kennen Bambus aus dem Garten. Bambus ist eine vielgestaltige Tribus aus der Unterfamilie der Bambus-Gewächse. Es sind grasartige verholzende Taxa mit oft meterlangen Halmen (so prosaisch Wikipedia). Vielen wird nicht bekannt sein, dass man das Gartengewächs auch auf der Haut tragen kann. Es gibt offensichtlich zur Zeit mehrere Textilhersteller, die Textilien mit der Rohstoffbezeichnung "Bambus" anbieten. Da Bambus nicht zu den textilen Rohstoffarten gehört, die in der Anlage des Textilkennzeichnungsgesetzes genannt sind, werden derartige Textilbezeichnungen zur Zeit abgemahnt. Die Abmahnungen erfolgen nicht nur durch die Wettbewerbszentrale (WBZ), sondern auch durch Einzelabmahner. Hintergrund wird sein, dass in Verbindung mit Textilien der Begriff "Bambus" relativ leicht über Suchmaschinen zu finden ist.

 

Wir vermuten, dass es sich bei Bambus im Sinne des Textilkennzeichnungsgesetzes um Viskose handelt, d.h. bei Endlosfasern und Spinnfasern nach dem Viskoseverfahren hergestellte regenerierte Zellolusefasern gemäß Nr. 35 des Anhanges der Anlage 1 zum Textilkennzeichnungsgesetz.

 

Unabhängig von der Berechtigung der Abmahnung empfehlen wir in diesen Fällen auf jeden Fall eine anwaltliche Beratung, da es kaum Abmahnungen gibt, die so einschneidend und weitreichend sind, wie die nach Textilkennzeichnungsgesetz.

 

Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke, Rostock

 

Stand: 06/2009

 

Beratung? Wir machen das.

Tel: 0381 448998-0 · Fax: 0381 448998-22
E-Mail: rostock--an--internetrecht-rostock--punkt--de

Rechtsanwalt Johannes Richard, Rechtsanwältin Elisabeth Vogt und Rechtsanwalt Andreas Kempcke (v.l.n.r)

Kein Wartezimmer - keine Wartezeit - Beratung sofort - Rufen Sie einfach an!

Gerne können Sie auf diesen Beitrag verlinken. Beachten Sie bitte unsere Link-Policy

Der Link auf diese Seite lautet:

Pressekontakt - Presseanfragen beantworten wir gern.
Abmahunung via Smartphone an uns senden