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Rechnungen schreiben
aber richtig
Sie verkaufen in Ihrem
Online-Shop Waren an Unternehmer und Privatpersonen. Damit Ihre Kunden einen
Nachweis über die gekauften Waren haben, erstellen Sie jeweils eine
Rechnung.
Versenden Sie Waren an
einen Unternehmer sind Sie sogar verpflichtet eine Rechnung innerhalb von sechs
Monaten nach der Ausführung der Leistung zu erbringen.
Form der
Rechnung
Rechnungen müssen Sie
grundsätzlich auf Papier an den Empfänger übermitteln, nur wenn dieser
ausdrücklich zustimmt, können Sie ihm auch eine Rechnung auf elektronischem Weg
übermitteln.
Rechnungsbestandteile
Die Rechnung muss
folgende Angaben enthalten:
- den vollständigen
Namen und die vollständige Anschrift des Online-Shop Unternehmers und des
Kunden,
- die dem Online-Shop
Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundesamt für
Finanzen erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
- das
Ausstellungsdatum,
- eine fortlaufende
Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der
Rechnung vom Online-Shop Unternehmer einmalig vergeben wird
(Rechnungsnummer),
- die Menge und die Art
(handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und
die Art der sonstigen Leistung,
- den Zeitpunkt der
Lieferung
- das nach Steuersätzen
und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die
Lieferung
- den anzuwendenden
Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag
Aufbewahrung von
Rechnungen
Sie sind verpflichtet
Ihre Ausgangs- und Ihre Eingangsrechnungen für 10 Jahre aufzubewahren. Die 10
Jahre beginnen mit Schluss des Kalenderjahres zu laufen, in dem die Rechnung
erstellt wurde.
Erstellen Sie
elektronische Rechnungen für Ihre Leistungen sind Sie verpflichtet diese
Rechnung in elektronischer Form aufzubewahren. Hierzu bietet sich das
guxusArchiv an.
Ebenso wie Ihre
elektronischen Ausgangsrechnungen müssen Sie Ihre Eingangsrechnungen in der
originalen elektronischen Form aufbewahren, damit Sie Ihre
Vorsteuerabzugsberechtigung nicht verlieren.
Grundsätzlich müssen die
Rechnungen für den gesamten Zeitraum lesbar sein.
Ihre Ansprechpartner: Herr Beyer und Herr Zech
von http://www.onlinesteuerrecht.de/home/
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