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Markenrechtsverletzung bei Amazon? Wenn nur auf dem Artikelfoto eine Marke zu erkennen ist

 

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Eine Markenrechtsverletzung bei Amazon kann durchaus schnell gehen und weitreichende Folgen haben. Der Markeninhaber kann bei Amazon Schutzrechtsverletzungen melden mit der Folge, dass bei mehreren Meldungen des gleichen Markeninhabers der Amazon-Verkäufer gesperrt werden kann. Neben den bereits bekannten Problemen, dass aus einem No-Name-Produkt plötzlich durch Änderung der Artikelbeschreibung ein Markenprodukt wird, gibt es ein weiteres Problem:

 

Es ist durchaus nicht selten, dass in der Textproduktbeschreibung von einer Marke keine Rede ist. Nur die Produktbeschreibung an sich zu Grunde gelegt, handelt es sich um ein No-Name-Produkt, das keinen besonderen Hersteller oder Markeninhaber erkennen lässt.

 

Denkbar ist jedoch durchaus der Fall, dass das Produktfoto selbst deutlich eine Marke zeigt.

 

Nutzt - was bei Amazon üblich ist - ein Händler bei Amazon die bereits vorhandene Produktbeschreibung eines auf erstem Blick reinen No-Name-Produktes mit einem Foto, das ein Markenprodukt zeigt, kann es durchaus Probleme geben. Zum einen wird bei Lieferung eines No-Name-Produktes etwas anderes geliefert, als auf dem Produktfoto erkennbar ist, zum anderen kann es mit dem Markeninhaber des Markennamens der auf dem Produktfoto dargestellt ist, Probleme geben.

 

Produktbeschreibung oder Produktfoto, was zählt?

 

Ob ein Käufer sich in erster Linie auf die Produktbeschreibung, die keinen Markennamen enthält, verlassen darf oder exakt das als Erfüllung des Kaufvertrages fordern darf was auf dem Foto abgebildet ist, halten wir für nicht abschließend geklärt. Sollte ein Foto nur mit bspw. "Symbol-Foto" gekennzeichnet sein, dürfte klar sein, dass die Produktbeschreibung gilt und das Foto nur ein allgemeines Beispiel ist. Gibt es diese Informationen - was bei Amazon üblich ist - jedoch nicht, wird man davon ausgehen dürfen, dass der Käufer ein entsprechend markenrechtlich gekennzeichnetes Produkt erwarten darf, auch wenn dies nur auf einem Foto dargestellt ist.

 

Markenrechtsverletzung und Wettbewerbsverstoß - beides ist möglich

 

Soweit der Amazon-Händler ein No-Name-Produkt ausliefert, obwohl auf dem Foto ein Markenname angegeben ist, hat der gleich zwei Probleme:

 

Zum einen stellt die Falschlieferung eine Irreführung dar, denkbar ist auch ein Markenrechtsverstoß, der nicht nur zu einer markenrechtlichen Abmahnung führen kann sondern auch zu einer vermeidbaren Schutzrechtsverletzungsmeldung des Berechtigten gegenüber Amazon.

 

Praxistipp

 

Verlassen Sie sich bei der Wahl der Produktbeschreibung beim Verkauf Ihrer Produkte bei Amazon nicht alleine auf die Produktbeschreibung. Achten Sie auch darauf, was auf den Fotos dargestellt ist. Dies gilt im Übrigen nicht nur für den hier erläuterten Umstand, dass die Produktbeschreibung eigentlich ein No-Name-Produkt beschreibt, das Foto jedoch ein Markenprodukt darstellt. Auch bei eher generischen Produkten ist es durchaus denkbar, dass das Produktfoto von dem was der Händler eigentlich liefern will, abweicht. So mühsam es ist, empfehlen wir daher, bei der Wahl der Produktbeschreibung bei Amazon, die im Rahmen des Verkaufs genutzt werden, sich sowohl die Produktbeschreibung selbst wie auch das Bild anzusehen.

 

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rostock

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Tel: 0381 448998-0 · Fax: 0381 448998-22
E-Mail: rostock--an--internetrecht-rostock--punkt--de

Rechtsanwalt Johannes Richard, Rechtsanwältin Elisabeth Vogt und Rechtsanwalt Andreas Kempcke (v.l.n.r)

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