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Gut für Internethändler:
Im Falle eines Mangels muss nur neu geliefert werden- Kosten für
Neueinbau sind nicht zu erstatten! (BGH)
Bei
Mängeln an verkauften Sachen können für den Käufer einer mangelhaften Sache
zusätzliche Kosten entstehen, die über den eigentlichen Mangel hinausgehen.
Diesen Fall hat jetzt aktuell der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 15.07.2008
(Az. VIII ZR 211/07) entschieden. Hintergrund war der Kauf von Parkettstäben,
die sich nach ihrer Verlegung als mangelhaft erwiesen. Konkret ging es um die
Frage, ob der Verkäufer, die Parkettstäbe waren eindeutig mangelhaft, neben
einer Neulieferung auch die Kosten für eine erneute Verlegung des Parkettes
schuldete. Dies sieht der Bundesgerichtshof nur sehr eingeschränkt:
Einen
Schadensersatzanspruch des Käufers auf den Ersatz von erneut entstehenden
Kosten, im vorliegenden Fall für die Verlegung des mangelfreien Parketts,
besteht nur dann, wenn der Verkäufer den Mangel zu vertreten hat. Ein
"Vertretenmüssen eines Mangels" liegt nach Ansicht des Bundesgerichtshofes dann
vor, wenn der Verkäufer den Mangel schon bei Lieferung erkennen konnte. Im
vorliegenden Fall war es so, dass der Verkäufer das Parkett vom Hersteller
verpackt geliefert bekommen hatte. Er musste und konnte nicht erkennen, dass
dies mangelhaft war. Offensichtlich war es so gewesen, dass sich das Parkett
erst später auflöste. Hinzu kommt, dass im Rahmen des Kaufvertrages nur die
Lieferung des Parketts, nicht jedoch auch die Verlegung geschuldet war.
In
der allgemeinen Verkaufspraxis bedeutet dies ein erhebliches Mehr an
Rechtssicherheit für Verkäufer. Bei Mängeln an der gelieferten Ware sind somit
zusätzliche Ein- oder Ausbaukosten nicht zu erstatten, wenn der Einbau auch
nicht mit vereinbart wurde. Dies wird in der Regel im Internethandel der Fall
sein. Im Übrigen kommt eine weitergehende Haftung nur dann in Betracht, wenn der
Verkäufer wusste, dass die Sache mangelhaft ist. Dies wird in der Regel bei
originalverpackten Sachen nicht der Fall sein.
Ihr
Ansprechpartner: Rechtsanwalt
Johannes Richard, Rostock
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