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eBay:
Kaufvertrag bei Auktions-Ergebnis von 51,00 Euro bei einem tatsächlichen Wert
von 60.000,00 Euro ist wirksam- Schadenersatz (OLG Köln)
eBay
ist immer noch für echte Schnäppchen gut. Was für den Käufer ein Segen sein
kann, kann sich für den Verkäufer, der nicht ansatzweise den tatsächlichen Preis
der Ware erreicht hat, zum Fluch werden. Mit dieser Frage hat sich das
Oberlandesgericht Köln (OLG Köln,
Urteil vom 08.12.2006, Az: 19 U 109/06) beschäftigt. Der Verkäufer
hatte einen Rübenroder im Wert von 60.000,00 Euro als Auktion bei eBay
eingestellt und zwar zu einem Startpreis von 1,00 Euro sowie mit einer
"Sofort-Kauf"-Option zum Preis von 60.000,00 Euro. Der Kläger war mit einem
Endbetrag von 51,00 Euro Höchstbietender. Die "Sofort-Kauf"-Option wurde nicht
genutzt. Der Verkäufer weigerte sich, den Rübenroder für 51,00 Euro zu
übereignen und wurde daraufhin auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung verklagt.
Der Käufer bekam in zwei Instanzen Recht und zusätzlich noch Schadenersatz in
Höhe der Differenz zwischen Kaufpreis und dem tatsächlichen Wert, nämlich
59.949,00 Euro. Das Oberlandesgericht ging von einem wirksamen Kaufvertrag aus
und versagte dem Verkäufer alle rechtlichen Möglichkeiten, sich vom Kaufvertrag
zu lösen. So sah das Oberlandesgericht keine Widersprüchlichkeiten in der
Tatsache, dass der Verkäufer auf der einen Seite das Gerät zu einem Startpreis
von 1,00 Euro als Auktion, auf der anderen Seite zum "Sofort-Kauf"-Preis von
60.000,00 Euro angeboten hatte. Es heißt insofern in dem Urteil: "..., denn die
Angabe des geringen Startpreises konnte aus seiner Sicht auf den
unterschiedlichsten Motiven des Beklagten beruhen, wie etwa einer beabsichtigten
Ersparnis höherer Gebühren für einen höheren Startpreis, Werbezwecken, bspw. der
Erreichung eines größeren Bieterkreises oder der Erwartung, auch über eine
niedrig beginnende Auktion einen "Sofort-Kauf"-Preis in etwa zu erreichen oder ein gar übersteigenden
Preis im Rahmen der Auktion zu erzielen." Diese Entscheidung ging im
vorliegenden Fall für den Verkäufer leider nach hinten los.
Wucher
und Sittenwidrigkeit sah das Gericht ebenfalls als nicht gegeben an. Interessant
sind in diesem Zusammenhang die Ausführungen des Gerichtes zur Sittenwidrigkeit,
die gegeben sein könnte bei einem krassen Missverhältnis zwischen Preis und
Leistung. Das Gericht führt jedoch aus, dass die Schnäppchen-Funktion bei eBay
hier mit zu berücksichtigen ist. Insbesondere widerspräche es dem üblichen
Ablauf bei Internetauktionen, wenn die Präsentation eines Artikels nur dann
verbindlich sein soll, wenn auch ein angemessener Preis erzielt wird.
Auch
die enttäuschte Erwartung, dass letztlich der gewünschte Preis nicht erreicht
worden ist, berechtigte den Verkäufer nicht zur Anfechtung wegen Irrtums gemäß §
119 BGB.
Demzufolge
war dem Käufer ein entsprechender Schadenersatz zuzusprechen.
Aus
dem Urteil ergeben sich zwei Schlussfolgerungen:
Zum
einen für Käufer, zum anderen für Verkäufer. Als Verkäufer muss man sorgfältig
darauf achten, wie man einen Artikel bei eBay präsentiert. Dies bezieht sich
nicht nur auf einen Startpreis oder entsprechend eingestellte
"Sofort-Kauf"-Optionen. Obwohl nach unserer Ansicht bei eBay in der Regel bei
Gebrauchtwaren Marktwerte erzielt werden, muss dies nicht zwangsläufig so sein.
Ein zu niedrig angesetzter Startpreis kann somit gerade bei Gegenständen, die
nicht unbedingt zum täglichen Bedarf gehören, wie Rübenrodern, durchaus nach
hinten losgehen. Auf der anderen Seite sollte natürlich neben einer sorgfältigen
Entscheidung über Startpreis und "Sofort-Kaufen"-Option die Artikelbeschreibung
sorgfältig gefasst sein.
Aus
Käufer-Sicht ergibt sich zum wiederholten Male, dass geschlossene Kaufverträge
bei eBay wirksam sind und auch dementsprechend eingeklagt werden können. Falls
nicht erfüllt wird, kann gegebenenfalls Schadenersatz geltend gemacht werden.
Genau diese Sicherheit, dass nämlich Kaufverträge wirksam sind, ist es letztlich
auch, was den Erfolg von eBay ausmacht. Hier gilt der allgemeine Spruch:
"Vertrag ist Vertrag."
Ihr
Ansprechpartner: Rechtsanwalt
Johannes Richard, Rostock
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