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Verbraucherzentrale mahnt Amazon wegen fehlerhafter Kennzeichnung von Lebensmitteln ab

 

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Amazon hat kürzlich erstmals Lebensmittel ins Angebot aufgenommen und ist nach eigenen Angaben der größte Online-Händler von Lebensmitteln mit über 35.000 Produkten. Hierbei findet sich Erstaunliches, wie bspw.frische Gurken, holländische Tomaten oder Quark und sogar Eis. Ob tatsächlich ein Kunde eine Gurke für 0,49 Euro kauft und hierbei je angefangene 30 kg eine Versandpauschale von 6,00 Euro bereit ist zu berappen, steht auf einem anderen Blatt. Der Verbraucherzentrale Hamburg liegen zudem Beschwerden über eine mangelhafte Kühlung von Frischeprodukten vor. Insofern fragten wir uns schon, wie Anbieter es schaffen, bspw. Joghurt oder noch kritischere Produkte so zu versenden, dass diese nicht verdorben beim Kunden ankommen.

 

Viele Lebensmittel sind bei Amazon fehlerhaft gekennzeichnet

 

Auch im Internet gibt es Regelungen zu Lebensmittelkennzeichnung,insbesondere aus der Verordnung über die Zulassung von Zusatzstoffen zu Lebensmitteln (ZzulV).

 

Dies hat aktuell (Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Hamburg vom 08.09.2010) die Verbraucherzentrale Hamburg bei Amazon abgemahnt. Lebensmittel mit Konservierungsstoffen, Farbstoffen oder Geschmacksverstärkern müssen im Versandhandel besonders gekennzeichnet werden. Die Abmahnung der Verbraucherzentrale bezieht sich auf 12 exemplarisch aus dem Sortiment ausgewählte Produkte. Bis zum 21.09.2010 hat Amazon Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben und die Kennzeichnung nachzubessern, anderenfalls droht die Verbraucherzentrale mit Klage.

 

Armin Valit von der Verbraucherzentrale Hamburg wird mit den Worten zitiert: "Wer mit viel Tamtam den Online-Handel von Lebensmitteln startet, sollte zumindest das Einmaleins der Kennzeichnung beherrschen."

 

Uns dagegen erstaunt es nicht, dass Amazon bei der Lebensmittelkennzeichnung erhebliche Defizite hat, daneben sind auch viele weitere Punkte im Amazon-Shop rechtlich durchaus kritisch.

 

Auch hier gilt für Verkäufer bei Amazon wiederum das Damokles-Schwert von Produktbeschreibungen, die durch Dritte eingestellt und dann durch sämtliche Händler genutzt werden dürfen: Wenn es hier Fehler gibt, die wettbewerbswidrig sind, haften alle Händler, die diese Produktbeschreibung benutzen. Insofern wundert uns, dass die Verbraucherzentrale Amazon direkt und nicht die vielen Händlder abgemahnt hat, die Lebensmittel verkaufen. Wer als Celler Central Händlder bei Amazon, Lebensmittel verkauf, sollte jendefalls darauf achten, dass die Produktbeschreibung alle notwendigen Informationen enthält.

20.09.2010

 

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rostock 

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Tel: 0381 448998-0 · Fax: 0381 448998-22
E-Mail: rostock--an--internetrecht-rostock--punkt--de

Rechtsanwalt Johannes Richard, Rechtsanwältin Elisabeth Vogt und Rechtsanwalt Andreas Kempcke (v.l.n.r)

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