Sonstiges
Leitsatz:
Der Betreiber eines
Gästebuches auf seiner Homepage ist verpflichtet, dieses regelmäßig auf
rechtswidrige Eintragungen zu überprüfen und diese zu löschen.
LG Trier, Urteil v. 16.05.2001, Az. 4 O 106/00, CuR 2002, 628
Nach Ansicht
des Landgerichtes Trier ist der Betreiber eines Gästebuches verpflichtet, in
Abständen von höchstens einer Woche zu prüfen, ob rechtswidrige Einträge
vorliegen und solche dann zu löschen. Die Betreiber seien als Diensteanbieter im
Sinne des § 2 Abs. 2 Nr.2 und § 5 Abs. 2 TDG aF für fremde Inhalte die sie zur
Nutzung bereitstellen verantwortlich, wenn sie von diesen Inhalten Kenntnis
hätten.
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard
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