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Leitsatz:

Der Betreiber eines Gästebuches auf seiner Homepage ist verpflichtet, dieses regelmäßig auf rechtswidrige Eintragungen zu überprüfen und diese zu löschen.

LG Trier, Urteil v. 16.05.2001, Az. 4 O 106/00, CuR 2002, 628

Nach Ansicht des Landgerichtes Trier ist der Betreiber eines Gästebuches verpflichtet, in Abständen von höchstens einer Woche zu prüfen, ob rechtswidrige Einträge vorliegen und solche dann zu löschen. Die Betreiber seien als Diensteanbieter im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr.2 und § 5 Abs. 2 TDG aF für fremde Inhalte die sie zur Nutzung bereitstellen verantwortlich, wenn sie von diesen Inhalten Kenntnis hätten.

 

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard

 

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Tel: 0381 448998-0 · Fax: 0381 448998-22
E-Mail: rostock--an--internetrecht-rostock--punkt--de

Rechtsanwalt Johannes Richard, Rechtsanwältin Elisabeth Vogt und Rechtsanwalt Andreas Kempcke (v.l.n.r)

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