Domain
Leitsatz:
Berühmte Marken dürfen von Dritten nur dann als Domainnamen
verwendet werden, wenn diese Marken lokalisiert werden und durch den Hinweis auf
das Fehlen einer Verbindung zum Markenrechtsinhaber eine Irreführung der
angesprochenen Verkehrskreise ausgeschlossen wird.
LG München, Urteil v. 16.11.2000, Az. 17
HK O 17624/00, CuR 2001, 416 f.
Die Antragstellerin ist Inhaber der Automarke BMW. Der
Antragsgegner, der gebrauchte Kfz sowie Tuningteile vertreibt, hatte bei einer
Vergabestelle 27 Domains registriert, mit denen Namensbestandteile BMW
angemeldet wurde. Bis auf eine Marke mit dem Zusatz Hamburg enthielten die
Domain-Namen keinen lokalen Zusatz. Nach Ansicht des Gerichtes erweckt dies bei
einem erheblichen Teil der Verbraucher den Eindruck, dass entweder
Markensrechtsinhaber selbst oder eine Tochterfirma über diese Domains zu
erreichen ist oder zumindest dauernde vertragliche Beziehungen mit dem
Markenrechtsinhaber hat. Dies gelte bspw. insbesondere für die Domains mit dem
Bestandteil "Werkstatt", bei denen es nahe liegt, dass die von der
Markenrechtsinhaberin für ihre Vertragswerkstätten gehalten wird. Dies könne nur
dadurch verhindert werden, dass auf der Seite darauf hingewiesen wird, dass
keine dauernden vertraglichen Beziehungen zwischen dem Domaininhaber und der
Markenrechtsinhaberin bestehen. Zudem dürfe nicht der Eindruck erweckt werden,
als ob der Domain-Inhaber überregional, wenn nicht weltweit, tätig sei.
Die Registrierung von Domain-Namen, die zumindest Markenteile
im Namen enthalten, ist immer problematisch. In der Regel ist für den
Domain-Inhaber der Ärger vorprogrammiert. Aus anwaltlicher Sicht können wir
nicht einmal dazu raten, bei bekannten Namen eine Domain-Adresse zu
registrieren, die durch einen lokalen Zusatz, wie z.B. die Nennung einer Stadt
im Namen auf einen regionalen Bezug aufmerksam macht. Selbst bei Fanclubs von
Pkw-Herstellern ist bekannt, dass diese sehr rigoros gegen derartige Seiten
vorgehen.
Tipp:
Bei der Domain-Registrierung weder Markennamen noch Teile von
Markennamen verwenden!
Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Johannes Richard
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