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Erst prüfen lassen, dann werben: Entspricht Ihre Werbung den Vorschriften des Wettbewerbsrechtes?

Wettbewerbsrecht ist Werberecht. Die Regelungen des UWG und die Rechtsprechung dazu befassen sich u. a. auch mit einzelnen Werbeformen und bestimmten Werbeaussagen. Eine rechtswidrige, weil wettbewerbsrechtlich unzulässige Werbung kann weitreichend sein.

Es droht eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung eines Mitbewerbers, die mit erheblichen Kosten verbunden sein kann. Die Werbung muss eingestellt oder zurückgezogen werden. Während dies bei einer Werbung im Internet noch relativ einfach möglich ist, können die Folgen bei einer Printwerbung, Prospektwerbung oder Plakatwerbung sehr viel weitreichender sein.

Über die Jahre sind die zulässigen Werbeformen und das, was erlaubt ist, immer liberaler geworden. Es gibt dennoch häufige Fallstricke, die Sie überprüfen lassen sollten, bevor Sie mit einer derartigen Werbung in die Öffentlichkeit gehen. Hierzu gehören beispielhaft folgende Punkte:

– Allein- oder Spitzenstellungswerbung

– Traditionswerbung

– Werbung gegenüber Minderjährigen

– Werbung mit Testergebnissen

– vergleichende Werbung

– Laienwerbung

– Testimonial-Werbung

– Identitätsangabe bei Preiswerbung

– gesetzliche Informationspflichten bei bestimmten Produkten

– etc. etc.

Erst prüfen lassen, dann werben!

Um rechtlichen Ärger zu vermeiden, bieten wir Werbetreibenden und Agenturen an, eine Werbekampagne rechtlich zu überprüfen, bevor Sie damit in die Öffentlichkeit gehen.

Unsere langjährige Erfahrung im Wettbewerbsrecht zeigt, dass viele wettbewerbsrechtliche Probleme bei einer vorherigen Überprüfung hätten vermieden werden können.

Hierbei berücksichtigen wir selbstverständlich auch aktuellste Rechtsprechung.

Wir beraten Sie.

Wenn Sie eine Werbekampagne oder eine bestimmte Werbeform überprüfen lassen möchten, sprechen Sie uns einfach an oder schicken Sie uns eine Email. Wir unterbreiten Ihnen dann gern ein konkretes Beratungsangebot. Ihre Anfrage ist selbstverständlich vollkommen unverbindlich und nicht mit Kosten verbunden.

Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke, Rostock

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