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Werbung mit Logo der Stiftung Warentest: RAL gGmbH fordert zur Entfernung von Logos bei abgelaufener Lizenz auf

Ein guter Test der Stiftung Warentest ist ein gutes Verkaufsargument. Hersteller werben gerne damit.

Um mit dem Logo der Stiftung Warentest werben zu dürfen, ist der Erwerb einer Lizenz notwendig.

Die Stiftung Warentest hat der RAL gGmbH das Recht zur Lizenzvermarktung übertragen. Anbieter, die die Marken der Stiftung Warentest zur Werbung mit den Testergebnissen ihrer Produkte und Dienstleistungen nutzen möchten, können bei der RAL gGmbH dafür eine Lizenz erwerben.

Der RAL gGmbH wurden folgende Aufgaben übertragen:

  • Die Vergabe der LOGO LIZENZEN gegen Entgelt.
  • Die Überwachung der Werbung mit dem Logo der Stiftung Warentest.
  • Die Verfolgung und Ahndung vertragswidriger und missbräuchlicher Verwendung des Logos.

Die Kosten für die Lizenz sind erheblich:

RAL gGmbH weist auf Werbung mit Logo der Stiftung Warentest mit abgelaufener Lizenz hin

Die RAL gGmbH verschickt Schreiben mit dem Betreff

Nutzung der Wort- und Bildmarke der Stiftung Warentest in der Werbung“.

In dem Schreiben wird darauf hingewiesen, dass z.B. bei der Bewerbung eines Produktes im Internet mit einem Logo der Stiftung Warentest aufgrund eines vorangegangenen Tests weiterhin geworben wird, obwohl die Lizenz für das Logo abgelaufen ist.

Es wird dazu aufgefordert, die Abbildung des  Testlogos zu entfernen und die Entfernung zu bestätigen. Soweit das Logo bei Amazon verwendet wurde, hat der Verkäufer darauf natürlich nur dann einen Einfluss, wenn er Schreibrechte an der ASIN hat.

In dem Schreiben wird darauf hingewiesen, dass die Aufforderung unbeschadet von einer etwaigen Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche durch Dritte erfolgt. Dieser Fall dürfte dann gelten, wenn ein Test nicht mehr aktuell ist.

Die RAL gGmbH ist im Übrigen auf ihrer Internetseite darauf hin, dass mit dem Testlogo versehene Produkte, die während der Lizenzlaufzeit produziert wurden, nach Ende der Laufzeit noch unbefristet abverkauft werden dürfen. Eine Werbung mit dem Logo ist jedoch dann nicht mehr zulässig.

Dies dürfte nach unserer Auffassung auch für Abbildungen gelten, z.B. von der Produktverpackung, auf der das Logo zu erkennen ist.

Ist die Lizenz schon abgelaufen?

Auf der Internetseite https://www.ral-logolizenz-warentest.de/1/lizenzoptionen kann geprüft werden, ob eine Lizenz zur Nutzung des Logos noch besteht und wie lange.

Noch keine Abmahnung

Nicht umsonst heißt es in dem Betreff des Schreibens der RAL gGmbH

„Nutzung der Wort- und Bildmarke der Stiftung Warentest in der Werbung“.

Eine Verwendung des markenrechtlich geschützten Logos der Stiftung Warentest ohne Lizenz kann tatsächlich eine Markenrechtsverletzung sein. Dies wird jedoch nicht abgemahnt, stattdessen wird zur Entfernung des Logos aufgefordert.

Eine markenrechtliche Abmahnung ist jedoch durchaus möglich.

Stand: 30.10.2024

Es berät Sie: Rechtsanwalt Johannes Richard