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Raubkopientausch über Webspace-Anbieter: Wie ist die Rechtslage?

Vorab ein Hinweis: Post vom Rechtsanwalt bekommen und Abmahnung erhalten? Rufen Sie an, wir beraten Sie sofort!

In jüngster Zeit treten vermehrt der Austausch von urheberrechtlichen geschütztem Material über Webspace-Anbieter in den Vordergrund. Die Rede ist hier von Internetdiensten, wie rapidshare.de, megaupload, Zshare oder anderen.

Diese Anbieter bieten kostenlosen Speicherplatz an, auf dem beliebige Daten hochgeladen werden können. Wer den entsprechenden Link kennt, Suchfunktionen gibt es oftmals nicht, kann sich diese Dateien wieder herunterladen.

Die Nutzung derartiger Internetdienste ist jedoch brandgefährlich, in erster Linie für denjenigen, der Dateien dort einstellt. Rechtlich gilt im Grunde das gleiche, wie bei der Uploadmöglichkeit von urheberrechtlich geschütztem Material bei einer Tauschbörsennutzung (zur Rechtslage siehe “Abmahnungen bei Tauschbörsenutzung und Filesharing: Haften Kinder, Jugendliche, deren Eltern oder Internetanschlussinhaber “) Die Uploadmöglichkeit über ein laufenden Tauschbörsenprogramm ist ebenso eine Vervielfältigung, wie ein in das Netzstellen bei einem entsprechenden Webspace-Anbieter. Aus der Praxis heraus ist es jedoch bekannt, dass die Gefahren für die Nutzer hier um so größer sind. Wer einmal Dateien bei einem entsprechenden Internetdienstleister eingestellt hat, stellt diese im Gegensatz zur Tauschbörsennutzung dauerhaft zur Verfügung. Bei einer Tauschbörsenutzung wird eine Datei nur dann zum Upload angeboten, wenn man selber mit dem laufenden Tauschbörsenprogramm auch online ist. Ein Webspace-Anbieter ist jedoch immer online. Die Gefahr, erwischt zu werden, ist somit erheblich größer. Ob es die Möglichkeit gibt, über entsprechenden Tracking–Software oder Auskunftsansprüche herauszufinden, wer Dateien hochgeladen hat, ist uns nicht bekannt.

In der Regel läuft der Austausch von Dateien jedoch so, dass in Foren entsprechende Links bekannt gegeben werden. Vielen ist nicht klar, dass durch das Nennen eines entsprechenden Links bereits eine abmahnpflichtige Urheberrechtsverletzung vorliegt. Zudem ist der Verfasser eines Forenbeitrages weitaus leichter zu identifizieren, als ein Tauschbörsennutzer. Forenbetreiber befinden sich hier zudem in einer erheblichen Haftungsfalle (vergl. hierzu: “Ende der Internetforen? Der Betrieb eines Forums wird zur Haftungsfalle für den Betreiber “)

Hat ein Nutzer selber urheberrechtlich geschütztes Material bei einem Webspace-Anbeiter hochgeladen oder entsprechende Links in einem Forum veröffentlicht, kann es zudem bei einer Abmahnung ganz erhebliche Praxisprobleme geben. Eine Abmahnung ist darauf gerichtet, dass entsprechende Urheberrechtsverstöße unter Androhung einer Vertragsstrafe zukünftig unterlassen werden. Dies hat zur Folge, dass der Abgemahnte dafür sorgen muss, dass sein entsprechender Foreneintrag gelöscht wird und falls ihm nachgewiesen werden kann, dass er selber Dateien hochgeladen hat, dass die entsprechenden Dateien auch von dem Webspace-Server gelöscht werden. Gerade Letzteres gestaltet sich schwierig, da nach unserer Kenntnis beim Einstellen von Daten Löschlinks angegeben werden, die jedoch oftmals nicht abgespeichert werden. Inwieweit ein im Ausland befindlicher Webspace-Anbieter tatsächlich der Bitte nachkommt, entsprechende Dateien zu löschen, vermögen wir an dieser Stelle nicht zu sagen. Es wird jedoch deutlich, dass eine entsprechende Erfüllung einer abgegebenen Unterlassungserklärung hoch problematisch werden kann. Die Folge kann die Geltendmachung von nicht unerheblichen Vertragsstrafenansprüchen sein.

Gleiches gilt letztlich auch für Foreneinträge, insbesondere, wenn sich der Forenbetreiber oder das Forum selbst im Ausland befindet. Aus diesem Grund sollten Abmahnungen zum einen ernst genommen werden. Zum anderen sollte man es sich zweimal überlegen, wenn die Abmahnung berechtigt ist, ob eine entsprechende Unterlassungserklärung unterzeichnet wird, wenn der Abgemahnte gegebenenfalls gar nicht in der Lage ist, die Weiterverbreitung der Dateien durch Links oder hochgeladene Dateien zu verhindern.

Wir beraten Sie gerne.

Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard und  Rechtsanwalt Andreas Kempcke, Rostock

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