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TV-Tipp: “Die Abmahner” über Abmahnunger bei eBay �

Montag, 18.08.2008, 22.00 Uhr im WDR

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sind für viele eBay-Händler eine wahre Plage. Nur in den seltensten Fällen stehen tatsächlich Wettbewerbsverstöße im Vordergrund. Oftmals geht es schlichtweg um Geld, sei es für die Abmahner oder die abmahnenden Anwälte.

Am 18.08.2008 um 22.00 Uhr berichtet der WDR in seiner Sendereihe “Die Story” über “Die Abmahner”. Es handelt sich um eine Widerholung einer Sendung vom 25.02.2008.  Ein Rechtanwalt über den damals berichtet wurde, hat sich gerichtlich gegen einige Aussagen des Film gewehrt, so dass diese Filmfassung etwas anders sein wird, als die erste Ausstrahlung. Die erste Sendung löste Diskussionen aus. Näheres finden Sie bei Google .

Einige Abmahnanwälte und ihre Mandanten dürften eBay-Händlern bekannt vorkommen. “Die Story” hat im Übrigen Rechtsanwalt Richard vor Gericht begleitet.

Aus der Programminformation des WDR:

Die Abmahner

Sie sind meist unsichtbar. Ihr Aktionsfeld ist es auch: Das Internet. Es geht um Verkäufer und Käufer und die Frage: Was ist ein privater Verkauf und was ein gewerblicher Handel?

Das Geschäft für einen Dritten: den �Abmahnanwalt�. Er sucht im Internet nach Anzeigen, bei denen er einen gewerblichen Handel unterstellt. Außerdem nutzt er die sich durch Gerichtsentscheide fast wöchentlich ändernde Rechtsprechung. Seine beste Partnerin dabei ist Frau Zypries, die Bundesjustizministerin. Ihr Haus hat für gewerbliche Händler eine Widerrufsbelehrung entwickelt, die von fast allen Händlern verwendet wird. Der Verkäufer glaubt nun, dass er damit vor Abmahnungen sicher sei. Aber viele Gerichte halten die Erklärung in einigen Punkten für falsch. Also mahnen die Anwälte gerade aufgrund dieser Fehler ab und haben Erfolg.

Das Geschäft läuft gut. Die Abmahngebühren liegen zwischen 600 und 1.200 Euro. Ein einzelner Anwalt hat in den letzten beiden Jahren hunderte Abmahnungen verschickt. Ein einziger Versuch eines Anwalts, der einen Verstoß gegen die Widerrufsbelehrung bei eBay sucht, ergibt nach Sekunden 120.000 Treffer. Also 120.000 potentielle Abmahnungen gegen die der Verkäufer scheinbar ohnmächtig ist. Für ihn heißt es nämlich jetzt, die Forderung des Abmahnanwalts bezahlen oder dagegen vorgehen. Dann hat er auch noch die Gerichtskosten zu zahlen, wenn er verliert. Da sind schnell mehrere tausend Euro fällig.

die story zeigt die Praxis der Abmahnanwälte und verfolgt den Weg von den Angeboten bis in deutsche Gerichtssäle.

Quelle: wdr.de