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Keine Lieferung trotz Vorkasse

So setzen Sie Ihre Rechte durch

 

Übersicht

I. So erhalten Sie Geld zurück, wenn der Verkäufer nicht liefert:

II. Wie beantrage ich einen Mahnbescheid?

A. der manuelle Mahnbescheid

B. der maschinelle Mahnbescheid

III. Was passiert jetzt?

Bei Internetauktionshäusern, wie ebay sowie bei einigen Onlinehändlern ist es üblich, dass eine Lieferung einer Ware nur gegen Vorkasse erfolgt. Hier besteht immer das Risiko, dass der Käufer trotz Vorkasse keine Ware erhält und dann seinem Geld hinterherlaufen muss.

I. So erhalten Sie Geld zurück, wenn der Verkäufer nicht liefert:

Eine gewisse Lieferzeit wird man jedem Verkäufer einräumen müssen. Zum Einen muss berücksichtigt werden, dass auch eine Überweisung per Online-Banking eine gewisse Zeit braucht, zum Anderen muss man dem Verkäufer auch Zeit geben, die Ware zu verpacken und zur Post zu geben. Hat der Verkäufer bereits bei Vertragsschluss darauf hingewiesen, dass eine Lieferung der Ware erst nach einem gewissen Zeitraum möglich ist, ist natürlich Geduld angesagt. Auf der anderen Seite können Sie schon erwarten, dass Sie Ihre Ware, deren Lieferbarkeit zugesichert worden ist, spätestens zwei bis drei Wochen nach Zahlung der Vorkasse erhalten.

Passiert jedoch nichts, sollten Sie als erstes den Verkäufer unter Setzung einer Frist auffordern, die Ware zu liefern. Hierbei sollten Sie gleichzeitig androhen, für den Fall, dass der Verkäufer nicht innerhalb der gesetzten Frist liefert, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Obwohl diese Fristsetzung auch per Email erfolgen kann, ist es sicherer, ein derartiges Schreiben per Einschreiben mit Rückschein an den Verkäufer zu versenden, so dass Sie später auch nachweisen können, dass Sie dem Verkäufer eine Frist gesetzt haben.

Bei der Fristsetzung sollten Sie ein konkretes Datum angeben und nicht zur Lieferung innerhalb der nächsten zwei Wochen oder ähnliches auffordern.

Eine derartige Fristsetzung kann beispielsweise folgenden Wortlaut haben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

am … (Datum) habe ich bei Ihnen folgenden Artikel bestellt/ ersteigert (hier Artikel und Preis nennen). Am … (Datum) habe ich den Gesamtkaufpreis einschließlich Versandkosten in Höhe von … (Betrag) an Sie gezahlt. Bis zum heutigen Tag habe ich jedoch von Ihnen noch keine Ware erhalten.

 

Ich fordere Sie daher auf, die bestellte/ ersteigerte Ware bis spätestens zum

 

… (Datum, ca. 10 Tage nach Erstellung dieses Schreibens)

 

an mich zu senden. Sollte ich bis zum vorgenannten Zeitpunkt keinen Eingang der Ware feststellen können, werde ich vom Kaufvertrag zurücktreten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

… (Unterschrift)

Erfolgt innerhalb der von Ihnen gesetzten Frist keine Lieferung der Ware oder eine Reaktion des Verkäufers in dem dieser erläutert, wann mit einer Warenlieferung zu rechnen ist oder worauf die Verzögerung zurückzuführen ist, müssen Sie vom Kaufvertrag zurücktreten. Auch dies sollten Sie auf jeden Fall per Einschreiben/ Rückschein und nicht per Email tun.

Gleichzeitig sollten Sie im Rücktrittsschreiben den Verkäufer auffordern, den gezahlten Kaufpreis an Sie zurückzuzahlen. Ferner können Sie die Kosten für dieses Schreiben (Portokosten) gegenüber dem Verkäufer geltend machen. Vergessen Sie auch nicht, Ihre Bankverbindung anzugeben, da der Verkäufer diese in der Regel nicht hat.

Eine derartiges Schreiben könnte folgenden Wortlaut haben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

am … (Datum) habe ich bei Ihnen folgende Ware gekauft/ ersteigert (hier Beschreibung der Ware). Diese Ware habe ich bis zum heutigen Tag nicht erhalten. Mit Schreiben vom (Datum Ihres Mahnschreibens) hatte ich Sie aufgefordert, die Ware bis zum (Fristsetzung im Mahnschreiben) zu liefern. Eine derartige Lieferung erfolgte bis zum heutigen Tage jedoch nicht.

 

Ich erkläre hiermit den Rücktritt vom Vertrag und habe Sie aufzufordern, den Kaufpreis in Höhe von … (den gesamten von Ihnen gezahlten Preis inklusive Versandkosten etc.) sowie meine Mahnkosten (Portokosten für dieses Schreiben) bis spätestens zum … (Datum, am besten 10 Tage nach Erstellung dieses Schreibens) zu zahlen.

 

Bitte nehmen Sie Zahlungen auf folgende Bankverbindung:

 

(Bankverbindung nebst Name des Kontoinhabers)

 

Sollte ich bis zum vorgenannten Datum keinen Zahlungseingang feststellen können, werde ich meine Forderung gerichtlich durchsetzen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

… (Unterschrift)

 

Beachten Sie bitte, dass Sie dieses Schreiben unterschreiben müssen. Eine Unterschrift im Rahmen einer Textverarbeitung oder per Schreibmaschine ist hier nicht ausreichend.

Sollte innerhalb der gesetzten Frist der Kaufpreis nicht zurückgezahlt werden, haben Sie die Möglichkeit, noch weitere Mahnungen an den Verkäufer zu schicken. Die Mahnkosten (Portokosten) können Sie dabei dem Verkäufer dabei in Rechnung stellen.

Erfolgt immer noch keine Reaktion und stellt sich der Verkäufer tot, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als Ihren Rückzahlungsanspruch gerichtlich durchzusetzen.

Ein einfachen und preisgünstiger Weg ist ein Mahnbescheid, den Sie geringen Gerichtskosten bei dem zuständigen Amtsgerichtes Ihres Wohnortes einreichen können. Legt der Verkäufer gegen den Mahnbescheid keinen Widerspruch ein, haben Sie einen so genannten vollstreckbaren Titel. Mit diesem können Sie einen Gerichtsvollzieher beauftragen, der Ihre Forderung dann beim Verkäufer eintreibt.

II. Wie beantrage ich einen Mahnbescheid?

https://ssl-vg03.met.vgwort.de/na/f4e86d2bb2e347ba825421f8bab79baa