verpackungsverordnung-bussgeld

Rechtskonforme Anmeldung nach Verpackungsverordnung für Internethändler:

Behörden haken nach

Die Verpackungsverordnung schreibt seit dem 01.01.2009 vor, dass auch Internethändler hinsichtlich der sogenannten Verkaufsverpackungen bei einem dualen Entsorgungssystem angeschlossen sein müssen.

Die fehlende Anmeldung ist nicht nur wettbewerbswidrig, sondern auch bußgeldbewehrt und zwar mit einem Betrag von bis zu 50.000,00 Euro (§ 15 Abs. 1 Nr. 7 Verpackungsverordnung, 61 Abs. 3 Kreislaufwirtschafts-und Abfallgesetz).

Eine Verpflichtung auf eine Anmeldung bei einem dualen Entsorgungssystem, wie bspw. Landbell hinzuweisen, gibt es rechtlich zwar nicht. Unabhängig davon ist es jedoch so, dass die zuständigen Aufsichtsbehörden durchaus nachhaken. Wenn der betroffene Internethändler eine Anmeldung bei einem dualen Entsorgungssystem behauptet (ein zentrales Register gibt es nicht) ist es damit nicht getan.

Uns liegt aktuell ein Schreiben einer Ordnungsbehörde vor, in dem ein bei einem anerkannter Entsorger angefragt wird, ob ein Internethändler tatsächlich einen Beteiligungsvertrag mit diesem abgeschlossen hat.

Bußgelder in diesem Bereich sind zwar selten, jedoch nicht ausgeschlossen.

Internethändler sollten somit darauf achten, tatsächlich bei einem anerkannten dualen System angemeldet zu sein.

Stand: 30.08.2012

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rostock

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