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Neues Verpackungsgesetz ab 2019: Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister ist online

Wir hatten bereits darüber berichtet, dass ab dem 01.01.2019 das neue Verpackungsgesetz alle Internethändler zu einer Registrierung zwingt.

Für die Registrierung zuständig wird nach § 24 Verpackungsgesetz eine sogenannte zentrale Stelle sein. Das Gesetz sieht insofern die Verpflichtung vor, diese unter dem Namen “Zentrale Stelle Verpackungsregister” als Stiftung zu erstellen.

Der erste Schritt ist ganz offensichtlich getan. Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister informiert über ihre Tätigkeit zur Aufnahme auf der Seite www.verpackungsregister.org.

Bereits ab dem 3. Quartal 2018 können sich Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen voraussichtlich bei der Stiftung vorregistrieren lassen.

Aktuell wird eine IT-Plattform entwickelt.

Bis zum 01.01.2019 sollten alle Internethändler bei einem anerkannten dualen System angemeldet sein. Diese Verpflichtung gibt es zwar schon jetzt. Diese war jedoch bisher nicht kontrollierbar. Dies wird sich zukünftig ab dem 01.01.2019 ändern. Auf der Seite http://www.verpackungsregister.org/ wird es dann wohl die Möglichkeit geben, zu überprüfen, ob bspw. ein Internethändler an einem dualen System beteiligt ist.

In diesem Zusammenhang informiert die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister über “Empfehlungen zum Vertragsschluss und Verpflichtungen mit dualen Systemen nach der Verpackungsverordnung.”

Internethändler sollten klären, ob die genutzten dualen System die Vorgaben einhalten.

Bei behördlich festgestellten dualen Systemen, wie bspw. Interseroh ist dies unproblematisch der Fall.

Stand: 22.01.2018

Es berät Sie: Rechtsanwalt Johannes Richard

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