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Verpackungsgesetz: Jetzt Jahresabschluss-Mengenmeldung und Jahresmengen für 2020 bis zum 31.01.2020 melden

Lizenzero Onlinebanner 155pxSeit dem 01.01.2019 gilt das Verpackungsgesetz. Internethändler sind seit dem verpflichtet, sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister in der dortigen Datenbank LUCID anzumelden. Des Weiteren besteht die Verpflichtung, ein duales Entsorgungssystem wie bspw. Lizenzero zu nutzen. Damit ist es jedoch nicht getan:

Mit Beginn des neuen Jahres 2020 haben Online-Händler die Verpflichtung, die tatsächliche Verpackungsmenge für das Jahr 2019, die von Ihnen erstmalig in den Verkehr gebracht wurde, zu melden. Es geht um das Verpackungsgewicht. Meldepflichtig sind diejenigen Verpackungen, die der Händler als „Hersteller“ erstmalig in den Verkehr gebracht hat. Hierzu gehören auf jeden Fall die Versandverpackungen, d. h. die Verpackungen, die der Händler mit Ware befüllt hat. Wenn Sie selbst Ware importieren, gehören dazu auch die Verkaufsverpackungen, d. h. die Verpackungen, in die die Ware selbst eingepackt ist.

Grundsätzlich gilt: Zwei Meldepflichten

Wichtig: Für Internethändler gelten grundsätzlich zwei Meldepflichten, nämlich zum einen Meldungen gegenüber der Datenbank LUCID bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister sowie quasi gleichzeitig eine Meldung bei dem dualen Entsorgungssystem wie bspw. Lizenzero.

Die Meldungen müssen gleichlautend sein, d. h. die Zahlen, die sowohl auf der einen Seite an LUCID wie auch auf der anderen Seite an das Entsorgungssystem gemeldet werden, müssen unbedingt identisch sein!

Jahresabschluss Mengenmeldung

Bei der Datenbank LUCID kann die Jahresabschlussmengenmeldung nach dem Einloggen durch Anwählen des Feldes „Datenmeldung“ und dann durch Anwählen des Feldes „Jahresabschlussmeldung“ eingegeben werden.

Die Meldung bei Lucid erfolgt unter diesem Link, die Meldung bei Lizenzero bspw. kann hier erfolgen.

Meldung der geschätzten Verpackungsmenge für dieses Jahr „unterjährige Mengenmeldung“

Gleichzeitig besteht die Verpflichtung, eine Schätzung zur Verpackungsmenge für das laufende Jahr abzugeben. In der Regel wurde diese Verpackungsmenge mit dem entsprechenden dualen System bereits vereinbart. Ein Anhaltspunkt kann die Verpackungsmenge sein, die im vorangegangenen Jahr in den Verkehr gebracht wurde.

Auch hier gilt:

Die Jahresmenge für das Jahr 2020 sollte zum einen an das duale System gemeldet werden, zum anderen auch wiederrum an die Datenbank LUCID. Auch hier gilt: Die Mengen müssen gleichlautend sein, d. h. die Daten, die an das duale System gemeldet werden, müssen exakt denen entsprechen, die auch bei der Datenbank LUCID eingetragen werden. Bei der Datenbank LUCID erfolgt nach dem Einloggen die Eingabe über den Button „Datenmeldung“ und dann den Button „unterjährige Mengenmeldung“.  Die Meldung bei Lucid erfolgt unter diesem Link, die Meldung bei Lizenzero bspw. hier.

Stand: 09.01.2020

Es berät Sie: Rechtsanwalt Johannes Richard