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Jugendschutzrechtsprechung im Internet

Eine Übersicht zur Rechtsprechung zum Fragen des Jugendschutzes im Internet und der Wirksamkeit von Altersverifikationssystem (AVS)

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rostock

Leitssatz:

Beim Verkauf von Tabakwaren im Internet ist eine Alterprüfung nicht notwendig.

LG Koblenz Beschluss vom 13.08.2007, AZ 4 HK O 120/07

 

Leitätze:

1. Ein Altersverifikationssystem, dass im wesentlichen darauf beruht, dass der potentielle Nutzer seine Personalausweiskennziffer, in der sich verschlüsselt das Geburtsdatum des Nutzers befindet, in das System zur Überprüfung eingibt ist nicht ausreichend. Dieses AVS stellt keine effektive Barriere im Sinne des § 4 Abs. 2 JMStV dar.

2. Ein derartiges AVS ist wettbewerbswidrig gem. § 4 Nr. 11 UWG.

Landgericht Aachen, Az 41 O 150/04 vom 7. Dezember 2004

Leitsätze

1. Die Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe im Sinne von § 4 Abs. 2 Satz 2 JMStV dahin, dass pornografische Darstellungen nur Erwachsenen als geschlossene Benutzergruppe zugänglich gemacht werden, erfordert das Vorhandensein einer effektiven Barriere zwischen der pornografischen Darstellung und dem Minderjährigen. Es darf sich nicht um eine mühelos oder mit geringer Mühe zu umgehende Scheinbarriere handeln. Dabei ist es Sache des Anbieters, eine effektive Sicherung vorzusehen, da er mit dem Angebot von Pornografie in dem grundsätzlich leicht zugänglichen Medium Internet die Gefahrenquelle geschaffen hat. Andererseits kann keine vollständige, durch kein Mittel zu überwindende Sicherheit vorausgesetzt werden.

2. Das AVS “ueber18.de”, dass in erster Linie auf der Eingabe einer Personalausweisnummer beruht, ist insoweit nicht ausreichend.

Landgericht Duisburg, Az 21 O 97/04 vom 30.08.2004

Ein Altersverifikationssystem (AVS) mit Hilfe der Eingabe einer Personal- oder Passausweisnummer mit Postleitzahl des Ausstellungsortes ist nicht ausreichend (LG Krefeld)

Jugendschutz im Versandhandel ist bei Postident und “Einschreiben Eigenhändig” gewährleistet OLG München vom 29.07.2004

Neues Strafurteilurteil vom KG Berlin vom 26.04.2004: Personalausweis und AVS “über18.de” reicht nicht für Jugendschutz!

OLG Düsseldorf: Personalausweis und Kreditkartennummer nicht als Jugendschutzmaßnahme geeignet (OLG Düsseldorf, 17.02.2004)

BGH:Technische Vorkehrungen können Jugendschutz gewährleisten, Personal nicht notwendig!(Volltext)

Personalausweis reicht für Alterkontrolle (LG Düsseldorf)

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