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Urheberrecht bei Amazon: Ordnungsgeld auch dann, wenn Amazon der Bitte um Bilderlöschung nicht nachkommt

Die Darstellung von Produktbildern bei Amazon kann eine Menge rechtlicher Probleme machen, nicht nur, dass die Rechteübertragung etwas zweifelhaft ist, auch Urheberrechtsverletzungen sind denkbar, wenn derjenige, der ein Bild für eine Produktbeschreibung bei Amazon einstellt, nicht über die ausreichenden Rechte verfügt, die für eine Veröffentlichung bei Amazon notwendig sind. 

Wenn es entsprechende Probleme gibt, muss schnell reagiert werden. Das Landgericht Bremen (Beschluss vom 08.12.2011, Az: 7-O-1139/119 hatte ein Ordnungsgeld in Höhe von 500,00 € verhängt, weil der Schuldner (der Abgemahnte, gegen den eine einstweilige Verfügung ergangen war) ein Produktbild bei Amazon nicht entfernt hatte.

Die einstweilige Verfügung beinhaltete, ein bestimmtes Bild nicht zu veröffentlichen, da der Antragsgegner offensichtlich keine entsprechenden Rechte dazu hat. Der Schuldner hatte sich nach der einstweiligen Verfügung telefonisch an Amazon gewandt und bat um die Entfernung der Produktbilder, deren Veröffentlichung ihm mit der einstweiligen Verfügung untersagt worden war. Diese Löschung war offensichtlich unterblieben, woraufhin das Landgericht ein Ordnungsgeld verhängte.

Wie so häufig bei Ordnungsgeldverfahren kann es einem Schuldner auf die Füße fallen, wenn er sich um die Umsetzung von Untersagungsverfügungen nicht kümmert. Ein Hinweis alleine reicht nicht. Der Schuldner muss ausdrücklich kontrollieren, ob alle Beteiligten auch tatsächlich die entsprechenden notwendigen Schritte eingeleitet und umgesetzt haben.

So auch im vorliegenden Fall:

Das Gericht hat es als Verschulden angesehen, dass der Schuldner nicht dargelegt habe, dass er die Umsetzung seiner Löschungsanweisung durch Amazon auch gewissenhaft kontrolliert hatte. Hierzu wäre er jedoch verpflichtet gewesen.

Telefonischer Hinweis reicht nicht

Erschwerend kam wohl hinzu, dass der Schuldner telefonisch die Löschung von 97 (!) Einzelanzeigen veranlasst haben wollte, deren Identifikation in der jeweiligen ASIN-Nummer bei Amazon bestand. Wer mit Amazon zu tun hat weiß, dass diese Nummern außerordentlich komplex sind. Übermittlungsfehler sind hier wahrscheinlich. Es erscheint im Gegenteil unwahrscheinlich, dass ein Mitarbeiter von Amazon Zeit und Nerven gehabt haben wird, 97 ASIN`s telefonisch entgegen zu nehmen. Nach unserer Auffassung spricht vieles dafür, dass es diese telefonische Übermittlung von 97 ASIN´s gar nicht gegeben hat.

Wer somit ein Ordnungsgeld vermeiden will, muss zum einen alle Beteiligten vernünftig und konkret sowie ausführlich darüber informieren, was abzuändern ist. Noch wichtiger ist der Umstand, dies auch später zu kontrollieren.

Wir vertreten Sie bei Ordnungsgeldverfahren.

Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rechtsanwalt Andreas Kempcke, Rostock

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