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Die zweite Stufe der Reformierung des Urheberrechtsgesetzes: Keine Rechte mehr für den Nutzer ?

Die Reformierung des Urheberrechtes ist mit dem Inkrafttreten des Urheberrechtes in der Informationsgesellschaft nicht abgeschlossen. Zur Zeit wird der so genannte “zweite Korb” einer Urheberrechtsnovelle diskutiert . Die Lobbyisten geben sich hierbei die Klinke in die Hand.

Wie die Position der Musikindustrie aussieht, lässt sich einem Positionspapier der IFPI und des Bundesverbandes der phonographischen Wirtschaft entnehmen.

Die Musikindustrie behauptet, dass durch das Brennen von CD´s und Internetpiraterie 1/3 des gesamten Marktes eingebüßt worden sei. Für das Jahr 2003 werden weitere Umsatzeinbußen von ca. 20 % erwartet.

Setzen sich die Vorstellungen der Musikindustrie durch, verbleibt von den bisherigen Rechten nicht mehr viel. So wird von der Musikindustrie gefordert, die Privatkopie im Sinne des § 53 Abs. 1 Urhebergesetz für Musik nicht mehr zuzulassen. Lediglich analoge Vervielfältigungen sollen erlaubt bleiben.

Es soll möglich sein, eine “Kopierlizenz” zu erwerben, um auch weiterhin Kopien fertigen zu können. Ferner fordert die Musikindustrie eine engere Verknüpfung des Kopierschutzes mit den Geräteherstellern.

Auch das so genannte Sendeprivileg gem. § 78 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1 und § 86 Urhebergesetz droht nach den Vorstellungen der Musikindustrie eine Einschränkung. Geht es nach den Vorstellungen der Musikindustrie, soll ein exklusives Senderecht für ausübende Künstler aufgehoben werden. Es sollen Senderechte für einzelne Titel verkauft werden können. Dies würde bedeuten, dass unter Umständen einige Radiostationen bestimmte Titel gar nicht mehr spielen dürfen.

Auch das Entstehen unbekannter Nutzungsarten gem. § 31 Abs. 4 Urhebergesetz steht auf dem Prüfstand. Bisher war es so, dass neue Nutzungsrechte, wie beispielsweise CD oder DVD nachverhandelt werden müssen. Es geht vorliegend um den Fall, ob zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses eine bestimmte Nutzungsart schon bekannt war oder nicht. Hier plädiert die Musikindustrie für eine Streichung.

Im Rahmen der Verfolgung von Internetpiraterie verlangt die Musikindustrie, geltende Datenschutzgesetze, die den Internetnutzer bisher effektiv schützten auszuhebeln, um unmittelbar den Rechtsverletzer zu ermitteln.

Ferner soll die Vermutung einer Rechtsinhaberschaft eingeführt werden mit der Folge, dass der Besitzer eines Musikstückes nachweisen muss, dass er dieses zu Recht erworben hat.

Die Vorstellung der Musikindustrie sind sicherlich extrem und werden sich im Laufe der Diskussion der zweiten Stufe der Urheberrechtsreform sicherlich noch nivellieren. Deutlich wird jedoch, wie die Positionen ausgestaltet sind und das es in Zukunft sicherlich weitere Einschränkungen bei Nutzungs- und Verwertungsrechte urheberrechtlich geschützter Güter geben wird.

Hierbei dürfen sicherlich die berechtigten Interessen der Musikindustrie durch technischen Möglichkeiten, wie CD-Kopie oder Internetdownload, nicht außer Acht gelassen werden. Die Frage des Digital Rights Management (DRM) muss somit den aktuellen technischen Gegebenheiten angepasst werden.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rostock