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Hoffnung für Tauschbörsennutzer?

Erste Staatsanwaltschaft verweigert Ermittlungstätigkeit für Musikindustrie.

Vorab ein Hinweis: Post vom Rechtsanwalt bekommen und Abmahnung erhalten? Rufen Sie an, wir beraten Sie sofort!

Bei einer Tauschbörsennutzung wird durch die Musikindustrie oder Spieleindustrie die IP-Adresse zum Zeitpunkt der Nutzung und gegebenenfalls eine Liste der angebotenen Dateien recherchiert. Wer Inhaber des Internetanschlusses ist, weiß der Urheber zu diesem Zeitpunkt noch nicht. Einen orginären Auskunftsanspruch gegen Provider gibt es nicht. Vor diesem Hintergrund ist die Musikindustrie gezwungen, bei der Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige wegen der in der Regel strafbaren Tauschbörsennutzung, die eine Urheberrechtsverletzung darstellt, zu stellen. Die Staatsanwaltschaft hat dann die Möglichkeit, von den Providern den Klarnamen des Anschlussinhabers hinter der IP-Adresse zu erfahren. Strafrechtlich geschieht selbst in der Regel wenig, die meisten Verfahren werden eingestellt. Anklagen oder Hausdurchsuchungen gibt es nur in den heftigen Fällen, in den eine große Anzahl von Dateien zum Upload im Rahmen einer Tauschbörsennutzung angeboten werden.

Vor dem Hintergrund, dass zehntausende von Strafanzeigen seit mehreren Jahren die Staatsanwaltschaften belasten, im Endergebnis jedoch strafrechtlich, aus Sicht der Staatsanwaltschaft wenig herumkommt, hat die Staatsanwaltschaft Wuppertal nunmehr die Notbremse gezogen. Wie Heise am 26.03.2008 berichtete, lehnt die Staatsanwaltschaft Wuppertal seit kurzem strafrechtliche Ermittlungen gegen Tauschbörsennutzer kategorisch ab. Massenstrafanzeigen von Urhebern bzw. der von den Urhebern beauftragten einschlägigen Rechtsanwaltskanzleien bleiben schlichtweg unbearbeitet. Hintergrund ist die Ansicht der Staatsanwaltschaft Wuppertal, dass die Aufnahme von Ermittlungen unverhältnismäßig sei, da die Tauschbörsennutzer keine finanziellen Interessen verfolgen. Der Musikindustrie geht es nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nicht um die Bestrafung der Tatverdächtigen, sondern um Schadensersatzansprüche und um Abmahnungen.

Ob die Verweigerungshaltung der Staatsanwaltschaft rechtmäßig ist, ist nicht abschließend geklärt, da die Angelegenheit nunmehr der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf als übergeordnete Behörde vorgelegt wurde. Tauschbörsennutzer sollten sich angesichts der Tatsache, dass eine einzelne Staatsanwaltschaft die Ermittlung verweigert, im Übrigen nicht in Sicherheit wiegen. Auch weiterhin werden in der Regel die Anschlussinhaber nach Recherche der IP-Adresse durch die Staatsanwaltschaften ermittelt, die entsprechenden Daten werden an die Rechteinhaber weitergeleitet, die dann kostenpflichtige Abmahnungen aussprechen und Schadenersatzansprüche geltend machen.

Stand: 27.03.2008

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rostock

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