Microsoft XP-Registrierung

Microsoft erteilt Auskunft über gespeicherte Daten bei Office-XP-Registrierung

Klage von Rostocker Student erfolgreich

Die Produkte der Softwarefirma Microsoft Windows XP, Office-XP und Visio 2002 sind nur nach einer Registrierung dauerhaft zu nutzen. Ohne Registrierung kann Office-XP bspw. nur 50mal gestartet werden, Windows XP nur 30 Tage nach dem ersten Start genutzt werden. Die Registrierung kann über das Telefon oder über das Internet erfolgen.

Bei einer Registrierung über das Internet wird der Softwarekäufer bei Nutzung des Aktivierungs-Assistenten lediglich über die  Microsoft Office-Sicherheitsrichtlinien informiert. Dort wird darauf hingewiesen, dass für den Aktivierungsprozess lediglich die Angabe des Landes benötigt wird, in dem das Produkt eingesetzt wird, eine Angabe von personenbezogenen Daten sei nicht nötig. Dennoch ist es möglich, so genannte personenbezogene Daten, hierzu gehören Name, Adresse und Telefonnummer,
einzugeben. Was mit diesen Daten geschieht und wo diese gespeichert werden, bleibt jedoch unklar. Bei der Speicherung von personenbezogenen Daten, auch wenn dies freiwillig erfolgt, sind die Vorgaben des Teledienstdatenschutzgesetzes einzuhalten. Demzufolge müsste der Softwarenutzer eigentlich über Art, Umfang, Ort und Zweck der über ihn gespeicherten Daten gem. § 3 Abs. 5 Teledienstdatenschutzgesetz informiert werden.

Gemäß § 3 Abs. 5 Teledienstdatenschutzgesetz und § 7 Teledienstdatenschutzgesetz hat der Nutzer einen Anspruch auf Auskunft der über ihn gespeicherten Daten.

Vollkommen unklar ist, welche Daten Microsoft bei der Produktaktivierung über das Internet eigentlich speichert. In der  Fernsehsendung “WISO” des ZDF vom 30.07.2001 ergaben Messungen bei einer Registrierung des Microsoft – Office-Programmpaketes eine Datenübertragung von 72000 Zeichen. Microsoft selber räumt auf seiner Internetseite eine Übertragung von 3000 Zeichen ein.

Ein Rostocker Student hatte das Programmpaket Office XP von der Fa. Microsoft erworben und sich unter Angabe seines Namens und seiner Adresse online registriert. Auf ein Anschreiben des Studenten an die Fa. Microsoft, ihm entsprechend den gesetzlichen Vorgaben eine Auskunft über die beim Microsoft gespeicherten Daten zu erteilen, erfolgte keine Reaktion.

Auf das Schreiben des Studenten erhielt dieser von der Fa. Microsoft zwei Wochen nach seinem Schreiben die Information, dass weitere Informationen zum Thema Produktaktivierung unter der Internetadresse http://www.microsoft.com/germany/themen/piraterie/produktaktivierung/default.htm zur Verfügung stehen würden. Ferner wurde dem Kläger eine Telefonnummer für Rückfragen angegeben. Eine Auskunft über die gespeicherten Daten wurde jedoch nicht erteilt.

Nachdem die Klage zugestellt worden war, erteilte Microsoft die geforderte Auskunft und sagte zu, die Kosten für die Klage zu übernehmen. Die verspätete Auskunft wurde damit begründet, dass die Anfrage des Studenten versehentlich fehl geleitet worden sei und nicht den Qualitätsanforderungen, die Microsoft an sich selbst stelle, entsprechen würde.

Den Inhalt des Schreibens haben wir für Sie in einer kompakten Form zusammengestellt:

Feldbezeichnung        Feldinhalt Erläuterung
Registration Mode I Internet  
Full PID XXX Product ID
HWID 3,98118E+18 Hardware Hash
LA Version 1.0.0.40 Version der Aktivierungstechnologie: hier Office XP
BPC 20202 Perpetual license
IsoLanguage 1031 German
Status NLS New Licensw: erster Eingang dieser PID
License ID 45127 45127 Aktivierung in diesem Monat
Issue Date  21 Monat der Aktivierung: September
Current Day 3 Tag der Aktivierung
Partial PID 45213-750-1754344 Teil der PID
PID Random Part 17561 Letzter Teil der PID: Random Part
HWID 3,89118E+18 Hardware Hash
BPC 20202 Perpetual license
Custumer ID 2097646 Kundennummer
Status ACK License acknowledged
License Type NLS New License
Registration Mode I Internet
Original PID Y erster Eingang dieser PID
HWID Flag N Reactivation possible
PID Product Key Part 7,50175E+11 Teil der PID

Custumer data: 1192527

Die äußere Form des Auskunftsschreibens verdeutlicht, dass dieses von Hand zusammengestellt worden ist und Microsoft anscheinend auf Anfragen von Softwarenutzern über ihre bei Microsoft gespeicherten Daten nicht eingerichtet ist.

Microsoft weist ferner darauf hin, dass bei der Aktivierung keine Angaben über Hardwarekomponenten selber gespeichert werden, sondern lediglich ein Hardwarecode aus den Komponenten errechnet wird. Ferner wird neuerdings auf weiterführende Informationen einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft verwiesen, in denen die spezifischen Hardwaredaten, auch für Office-XP, erläutert werden. 

Da die Daten verschlüsselt übertragen werden, besteht jedoch keine Möglichkeit, den Wahrheitsgehalt dieser Angaben zu  überprüfen. Insbesondere bleiben angesichts der Datenmenge die bei der Registrierung gemessen wurde, Fragen offen.

Tipp:

Gemäß § 3 Abs. 5 Teledienstdatenschutzgesetz sowie § 7 Teledienstdatenschutzgesetz haben Sie einen Anspruch auf Auskunft gegenüber Fa. Microsoft über die dort über Sie gespeicherten Daten, wenn Sie sich für ein Microsoftprodukt registriert haben. Diese Auskunft ist Ihnen unentgeltlich zu erteilen. Nutzen Sie Ihre Rechte und lassen Sie sich von Microsoft eine Auskunft über Ihre gespeicherten Daten erteilen!

Wir haben ein Formschreiben vorbereitet, dass Sie hier herunterladen können. Laut Gesetz haben Sie ebenfalls einen Anspruch darauf, dass die über Sie gespeicherten Daten, d.h. Name und Adresse etc. gelöscht werden, da diese von Microsoft nicht benötigt werden.

Sollte Microsoft nach einer angemessenen Frist, die wir mit 2 Wochen als ausreichend erachten, nicht reagieren oder Sie mit  Formschreiben oder dem Verweis auf die Internetseite von Microsoft hinhalten, haben Sie die Möglichkeit, Ihren Auskunftsanspruch vor Gericht geltend zu machen. Die Kosten hierfür sind, da es sich nur um einen Auskunftsanspruch handelt, relativ gering.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard

 

https://ssl-vg03.met.vgwort.de/na/3128b3d5e9fa4a2d9e3d8f2fe8b1753e