Rechtssicherheit Ihres Internetauftritt

Unsere Leistungen

  • Rechtssicherheit Ihres Internetauftrittes

Dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist, ist heute kein Allgemeinplatz mehr.

Sowohl für privater Internetauftritt wie aber vor allen Dingen bei gewerblichen Internetpräsentationen sind rechtliche Vorgaben zu beachten.

Dies gilt insbesondere im gewerblichen Bereich bei Internet-Shop, E-Commerce-Lösungen, B-C (Business to Consumer), B-B (Business to Business) und B-A (Business to Administration).

Die Frage der rechtlich einwandfreien Gestaltung eines Internetauftrittes ist hierbei kein Selbstzweck, sondern ist nach unserer Auffassung auch eng mit dem Funktionieren und dem reibungslosem Ablauf und dem wirtschaftlichen Erfolg eines Geschäftskonzeptes verknüpft.

In diesem Zusammenhang möchten wir auf den Rechtscheck verweisen, in dem Sie sich eine kurze Übersicht über die relevanten Fragen verschaffen können.

  • Domainnamen/Markenrechtsrecherche

Die Planung eines Internetauftrittes beginnt bereits mit der Wahl des Domain-Namens. In der Praxis kommen regelmäßig Fälle vor, in denen Domain-Namen bspw. gegen markenrechtliche Eintragungen verstoßen, namensrechtlich Probleme bereiten oder wettbewerbsrechtlich problematisch sind. Im Ergebnis hat dies zur Folge, dass bei einer E-Commerce-Lösung im äußersten Fall eine neue Domain gewählt werden muss, da die alte nicht statthaft ist. Neben der Tatsache, dass oftmals die alte Domain bereits bekannt ist und beworben wird, ist der Adressraum für einprägsame Internetdomains im Laufe der Zeit immer kleiner geworden.

Hier können wir Sie mit markenrechtlichen Recherchen und dem Abprüfen von namensrechtlichen Problemen unterstützen.

  • Anbieterkennzeichnung/Impressum

Im privaten wie auch im gewerblichen Bereich sind Informationspflichten zu erfüllen, wie bspw. gemäß § 6 Teledienstegesetz die Anbieterkennzeichnung. Neben der Gefahr, eine kostenpflichtige Abmahnung von einem Mitwettbewerber zu erhalten, ist auch die Gefahr hinzuweisen, dass derartige Verstöße mit einem Bußgeld von bis zum 50.000,00 Euro geahndet werden können.

  • E-Commerce und Shopbetreuung

Bei E-Commerce-Lösungen sind, gerade wenn mit Verbrauchern Geschäfte gemacht werden, grundsätzliche Fragen zu beachten.

Zum einen muss sich aus dem Ablauf eines Bestellvorganges für den Unternehmer die Sicherheit ergeben, auch einen rechtswirksamen Vertrag zu schließen, zum anderen sind die Informations- und Hinweispflichten nach Fernabsatzgesetz zu beachten.

Gerade bei Internetshops, die auf zum Teil veralteten Standartlösungen basieren, ist regelmäßig zu beobachten, dass der Bestellablauf nicht den gesetzlichen Voraussetzungen entspricht und zu dem mangels Erfüllung der gesetzlichen Hinweispflichten aus dem Fernabsatzgesetz und der BGB-InfoVO wettbewerbsrechtliche Abmahnungen drohen. In diesem Zusammenhang verweisen wir bspw. auf das Urteil des OLG Karlsruhe vom 27.03.2002.

Vielen Shopbetreibern ist es bspw. gar nicht bewusst, dass im Falle einer fehlenden oder falschen Widerrufsbelehrung die Widerrufsfrist von 2 Wochen gar nicht anfängt zu laufen. In diesem Fall kann der Kunde quasi bis zum jüngsten Tag die benutzte Ware zurücksenden.

  • AGB und Nutzungsbedingungen

Auch allgemeine Geschäftsbedingungen haben nicht nur einen Selbstzweck. Sicherlich können Internetshops und E-Commerce-Lösungen auch ohne allgemeine Geschäftsbedingungen rechtsverbindlich existieren. Der Unternehmer hat jedoch die Möglichkeit, in allgemeinen Geschäftsbedingungen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten zu seinen Gunsten Einschränkungen vorzunehmen. Neben der Frage, wie eigentlich ein Vertragsschluss konkret zu Stande kommt, sei es durch Lieferung oder schriftliche Bestätigung, sind insbesondere Fragen der Haftung, der Gewährleistung, des Gerichtsstandes und bspw. den Lieferfristen zu beachten.

Ein kostspieliges Beispiel für veraltete allgemeine Geschäftsbedingungen ist es bspw., dem Kunden bei einem Warenwert von unter 40,00 Euro nicht die Rücksendekosten aufzuerlegen. Dies muss gesondert vereinbart werden.

Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass durch die Schuldrechtsreform zum 01.01.2002 eine umfangreiche Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) stattgefunden hat, durch die die Verbraucherrechte stark ausgedehnt worden sind.

Entsprechende Informationen nach Fernabsatzgesetz, wie auch allgemeine Geschäftsbedingungen allein, sind jedoch meistens nicht ausreichend. Im Rahmen unserer Beratertätigkeit achten wir daher regelmäßig darauf, dass diese Informationen und die AGB auch wirksam in den Bestellablauf eingebunden werden.

In diesem Zusammenhang arbeiten wir auf Wunsch unserer Mandanten auch gerne mit den Programmierern ihrer Internetseite oder ihrer E-Commerce-Lösung zusammen.

So wird gewährleistet, dass ihre Seite, soweit dies rechtssicher anhand der bewegten Rechtsprechung beurteilt werden kann, den aktuellen rechtlichen Erfordernissen entspricht.

Problematisch ist in diesem Zusammenhang, wenn Web-Designer oder Programmierer den rechtlichen Rahmen einer Kundenlösung selbst erstellen. Zum einen kann es hier Probleme mit dem Rechtsberatungsgesetz geben, zum anderen haftet der Web-Designer oder Programmierer auch in diesem Fall für eine rechtlich falsche Gestaltung, was erhebliche Schadenersatzforderung zur Folge haben könnte. Wir empfehlen daher in diesem Zusammenhang, dass Web-Designer oder Internetprogrammierer die rechtlichen Aspekte eines Internetauftrittes nicht behandeln, sondern diese strikt nach Kundenvorgaben umsetzen. In diesem Fall empfiehlt sich eine externe anwaltliche Beratung.

  • Wettbewerbsrecht/Abmahnung

Auch allgemeine wettbewerbsrechtliche Probleme sind nicht zu unterschätzen. Da der Webseitenbetreiber oder Shopinhaber in der Regel bundesweit, wenn nicht sogar weltweit liefert, finden sich auf diesem Markt Mitwettbewerber, so dass hier der Ring für Abmahnungen eröffnet ist. Nachteilig ist insbesondere, dass regelmäßig Abmahnungswelle durch das Land rollen, die lediglich ein Interesse an Gebühren nicht jedoch am einzelnen Wettbewerbsverhältnis haben. Gerade in diesem Bereich tummeln sich viele schwarze Schafe, so dass im Einzelnen Abmahnungen entsprechend zu überprüfen sind.

Günstiger ist es natürlich, wenn die Seite so gestaltet ist, dass sie erst gar keine Angriffspunkte für Abmahnungen bietet.

Die Frage von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen hat jedoch zwei Seiten. Es sollte nicht aus den Augen verloren werden, dass viele Mitwettbewerber im Internet unter Missachtung der elementarsten Grundsätze des Wettbewerbsrechtes handeln. Es kann in diesem Fall nachteilig sein, als Shopbetreiber eine rechtlich einwandfreie Lösung zu haben, so dass Wettbewerbsnachteile durch nichtgesetzestreue Mitbewerber nicht hinzunehmen sind. Auch in Fragen des ggf. unlauteren Wettbewerbs Ihrer Mitbewettbewerber und notwendigen Reaktionsschritten beraten wir Sie gern.

  • Urheberrecht/ IT-Verträge

Wir unterstützen Sie bei der Vertragsgestaltung und Verhandlungen aller Arten von IT-Verträgen. Bei Softwareerstellungsverträgen ist eine sorgfältige Vertragsgestaltung mit ein Baustein für eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit. Vom Pflichtenheft bis zum Escrow-Agreement stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Dies gilt selbstverständlich auch für aktuelle Themen, wie zum Beispiel Appliction Sercive Providing und Mobil Based Services.

Auch das Urheberrecht und Fragen des Digital Right Management (DRM)  nehmen in der Praxis einen immer größeren Stellenwert ein. Wir unterstützen Sie in der Durchsetzung Ihrer Urheberrechte, entsprechenden vertraglichen Gestaltungen, stehen bei der Erstellung von Webseiten beratend zur Seite, um Urheberrechtsverstöße zu vermeiden und sorgen für die Durchsetzung Ihrer Rechte bei Urheberrechtsverstößen.

  • Dialer

Internetdialer werden von vielen oftmals als moderne Plage des Internets empfunden. Die Anzahl der Geschädigten geht in die Tausende. Besserung ist nicht absehbar. In der rechtlichen Auseinandersetzung mit dem Mehrwertdienstebetreibern stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mehrwertdienstebetreiber, die Dialer einsetzen sind nicht zwangsläufig unseriös. Es gibt gute Gründe, Leistungen über Mehrwertdienstenummern abzurechnen. Wir helfen Ihnen bei der Erstellung einer einwandfreien Dialernutzung und einem rechtssicheren Abschluß von Verträgen, wenn Sie Leistungen über Mehrwertdiensterufnummern abrechnen möchten.

  • Vertragsrecht

Die praktische Abwicklung von e-Commerce ist nicht immer problemlos. Für den privaten Verbraucher wird dies dann deutlich, wenn es bei einer Bestellung, bei einem Onlineversender Probleme in der Abwicklung gibt oder Verträge bei Internetauktionshäusern notleidend werden. Haben Sie somit bei eBay beispielsweise etwas gekauft und die Ware trotz Vorkasse nicht erhalten oder ist die Ware mangelhaft, kann es sinnvoll sein, einen Anwalt einzuschalten.

Gleiches gilt natürlich, wenn Sie Unternehmer sind und es aus dieser Sicht Probleme mit der Vertragsabwicklung gibt.

Wenn Sie daher einen gewerblichen Internetauftritt planen oder ihre bereits bestehende Lösung überprüfen lassen wollen, sprechen Sie uns an!

Auch eine Schulung Ihrer Mitarbeiter ist kein Problem.

Die Betreuung eines Internetauftrittes ist in der Regel ortsunabhängig und kann komplett über das Internet oder bspw. das Telefon abgewickelt werden, so dass es auf ihren Standort nicht ankommt. Nutzen Sie unsere Onlinerechtsberatung oder schicken Sie uns eine Mail oder rufen Sie an .

Für Anfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rostock

https://ssl-vg03.met.vgwort.de/na/bab29c62f6b646389e256f5f5b72624c