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Sicherungskopie verboten: Verbraucherschützer mahnen Anbieter von Computerspielen ab

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen  hat drei Anbieter von Computerspielen abgemahnt, nämlich wie heise.de berichtet Electronic Arts, Blizzard Entertainment und Take Two Interactive. Nach Angaben der Verbraucherschützer enthalten die Spiele unzulässige Lizenzbedingungen. Der Käufer darf von der Spiele-Software keine Sicherungskopie anfertigen. Dies hält der Verband für rechtswidrig.

Das Recht zur Sicherungskopie ergibt sich aus § 69 d UrhG. Es heißt dort:

Die Erstellung einer Sicherungskopie durch eine Person, die zur Benutzung des Programms berechtigt ist, darf nicht vertraglich untersagt werden, wenn sie für die Sicherung zukünftiger Benutzung erforderlich ist.

Zur Erstellung der Sicherungskopie berechtigt ist nicht schon jeder, der das urheberrechtlich geschützte Programm rechtmäßig nutzt sondern nur der, der zur Programmnutzung ausdrücklich vertraglich berechtigt ist. Ein Herstellenlassen der Sicherungskopie durch Dritte ist zulässig. Die Sicherungskopie wird definiert als eine 1:1 – Kopie eines Programms, die die Neuinstallation ermöglichen soll. Eingeschlossen sind daher Installations- und Startdateien. Wer also ein Programm direkt vom Original-Datenträger laufen lässt oder es auf dem Computer installiert hat, auf Grund eines Programmabsturzes jedoch eine Neuinstallation vornehmen muss, kann einer Beschädigung oder dem Verlust des Original-Datenträgers durch die Anfertigung einer Sicherungskopie vorbeugen.

Da der Gesetzestext ausdrücklich von einer Sicherungskopie spricht, ist in der Literatur umstritten, wie viele Sicherungskopien tatsächlich angefertigt werden dürfen. Zum Teil wird angenommen, dass tatsächlich nur eine einzige Sicherungskopie zulässig ist, zum Teil wird angenommen, dass der User die erforderliche Anzahl von Sicherungskopien anfertigen darf.

Inwieweit die Umgehung eines Kopierschutzes zur Herstellung einer Sicherungskopie zulässig ist, ist nicht geklärt. Klarstellend dürfen wir darauf hinweisen, dass es eine Privatkopie wie bei Audio-CDs für Computerprogramme nicht gibt.

Ein Computerhersteller hat mitgeteilt, es auf eine rechtliche Auseinandersetzung ankommen zu lassen. Er argumentiert damit, dass er jedem Käufer kostenlos die DVD ersetzt, falls sie kaputt geht. Nach Ansicht des Softwareherstellers gebe es daher keinen Grund, warum der Kunde eine Sicherungskopie machen sollte.

Stand: 23.01.2007

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rostock

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