HP_Nutzungsrechte

Ihnen stehen alle Nutzungsrechte an der Homepage bei Beauftragung einer Webdesignfirma zu

Wenn Sie die Erstellung einer Homepage bei einem Webdesigner in Auftrag geben, achten Sie auf die Vertragsgestaltung. In der Regel bleibt der Webdesigner Inhaber des Urheberrechts an der für Sie erstellten Seite. Formaljuristisch gesehen haben Sie nach dem Zweckübertragungsgrundsatz somit mangels gesonderter Vereinbarung kein Recht, diese Seite in anderen Medien zu verwenden bzw. die Seite oder Grafiken zu verändern. Vereinbaren Sie die Rechteübertragung bei Beauftragung des Webdesigners schriftlich durch einen so genannten Lizenzvertrag. Klären Sie bei Erstellung Ihrer Seite durch einen Webdesigner, ob auch dessen Mitarbeiter ihrem Vertragspartner die gesamten Rechte z.B. an Logos oder Grafiken übertragen haben. Sodann können Ihnen entsprechende Rechte eingeräumt werden.

 

https://ssl-vg03.met.vgwort.de/na/9ea055a2ebd34e7f9230178a73c4bf20