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Keine Kartenzahlung mehr im e- commerce?

Mit Urteil vom 16.04.2002 (Urteil vom 16.04.2002, AZ: XI ZR 375/00) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass das Missbrauchsrisikos beim Kreditkartenkauf nicht verschuldensunabhängig auf den Verkäufer abgewälzt werden darf. Das Urteil gilt insbesondere im Telefon- oder Mailorderverfahren, bei dem der Verkäufer nur die Kartennummer und das Verfallsdatum braucht, nicht jedoch die Karte oder die Unterschrift des Kunden selbst.

Die Folgen für den e- commerce sind weitreichend. Wie Spiegel- online berichtet, wird man auf Grund des Urteils mit Eurocards in Deutschland nur noch bis zum 30.06.2002 online und am Telefon bezahlen können. Der Kartenanbieter kündigte mehreren hundert Vertragshändlern zum Monatsende die Verträge.

Wir gehen jedoch davon aus, dass entsprechend den Vorgaben des BGH- Urteils die Bedingungen angepasst werden, um das Risiko eines Kartenmissbrauchs besser zu verteilen. Letztlich wird für die erhöhten Kosten der Kunde aufkommen müssen.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard