rewrite-engine

Neue technische Antworten bergen neue rechtliche Fragen

Zur rechtlichen Problematik des Einsatzes einer sogenannten Rewrite-Engine

 

Die Eingabe längerer Internetadressen mit der Bezeichnung konkreter Unterverzeichnisse führt oftmals statt zu der gewünschten Internetseite zu einer Fehlermeldung. Grund hierfür ist zumeist, dass bei der Eingabe der konkreten Internetadresse gerade bei sehr langen Internetadressen mit der Bezeichnung konkreter Unterverzeichnisse Schreibfehler gemacht werden oder sich die Bezeichnung der entsprechenden Verzeichnisse geändert hat. Um nun jedoch die Anzeige von Fehlermeldungen zu vermeiden und die anfragenden Internetnutzer trotz der fehlerhaften Eingabe der Internetadresse auf den betreffenden Internetauftritt zu leiten, gibt es die Möglichkeit des Einsatzes einer sogenannten Rewrite-Engine. Diese technische Neuerung wird zunehmend eingesetzt, ohne das den Internetnutzern dies bekannt wäre. Der Einsatz einer sogenannten Rewrite-Engine wirft indes rechtliche Fragestellungen auf, die noch nicht abschließend beantwortet sind, was mit der Gefahr des Erhaltes einer Abmahnung, insbesondere wegen einer Markenrechtsverletzung verbunden ist.

Technische Funktionsweise einer sogenannten Rewrite-Engine

 

Eine sogenannte Rewrite-Engine wird genutzt, um dynamische URL’s unter virtuellen Alternativadressen erreichbar zu machen. Geschaffen wurde diese technische Möglichkeit, um zum Beispiel einer Änderung der Dateihierarchie ein Anpassen der internen Links auf den Seiten der Webpräsenz zu umgehen und beim Nutzer gespeicherte Lesezeichen gültig zu halten. Was sich hier auf dem ersten Blick als sehr kompliziert darstellt, hat im Grunde genommen einen einfachen Hintergrund:

Ähnlich wie bei einer sogenannten Catch-all-Funktion bei Email hat die Funktion der Rewrite-Engine zur Folge, dass bei der Eingabe fehlerhafter Verzeichnis-Bezeichnungen oder nicht existenter Verzeichnis-Bezeichnungen trotzdem das Seiten-Template des aufgerufenen Internetauftrittes angezeigt wird. Die Funktion dient daher in erster Linie der Vermeidung der Anzeige von Fehlermeldung beim Internetnutzer. Selbst bei Eingabe einer fehlerhaften Internetadresse bzw. Nutzung eines nicht mehr gültigen Lesezeichens wird der Internetnutzer somit auf den Internetauftritt geleitet, auf den er eigentlich gelangen wollte. Auch wenn der Internetnutzer somit nicht auf der konkret gesuchten Internetseite landet, wird er zu dem Internetauftritt geführt, unter dem er die gewünschten Informationen auffinden kann. Die Funktion einer Rewrite-Engine ist somit sehr nützlich und sinnvoll. Sie ist daher sehr weit verbreitet und wird inzwischen vielfach genutzt. Obwohl es sich nicht um eine außergewöhnliche oder gar technische aufwendige Funktion handelt, ist der Einsatz und die Funktionsweise solcher Rewrite-Engine vielen Internetnutzern unbekannt.

Markenrechtsverletzung durch Einsatz einer Rewrite-Engine?

 

Wie oben dargestellt, wird durch den Einsatz einer sogenannten Rewrite-Engine bei einer fehlerhaften Eingabe einer Internetadresse lediglich eine Internetseite mit dem Seiten-Template des aufgerufenen Internetauftrittes angezeigt. Die entsprechenden Unterseiten des aufgerufenen Internetauftrittes existieren somit quasi nur virtuell und beinhalten dementsprechend auch nur die Inhalte, die in das Seiten-Template der Internetseiten des betreffenden Internetauftrittes eingebunden sind. Problematisch kann dies werden, wenn in das Seiten-Template der Internetseiten des betreffenden Internetauftrittes Werbeanzeigen eingebunden sind. Ein Beispiel mag dies verdeutlichen:

Angenommen, unter der Domain www.abc-beispielshop.de wird ein Onlineshop für Computerzubehör unterhalten und im Seiten-Template der Internetseiten des betreffenden Internetauftrittes wird Werbung für den Hersteller von Computerzubehör A eingebunden, so könnte sich beim Einsatz einer Rewrite-Engine folgende Problematik stellen:

Gibt ein Internetnutzer die Internetadresse www.abc-beispielshop.de/computerzubehoer/herstellerb.htm ein, obwohl ein entsprechendes Unterverzeichnis in dem fraglichen Onlineshop nicht besteht, so würde der Einsatz der Rewrite-Engine dazu führen, dass unter der Internetadresse mit der darin enthaltenen Bezeichnung des Herstellers B das Seiten-Template der Internetseiten des Onlineshopbetreibers angezeigt wird, in das die Werbung für den Computerzubehörhersteller A eingebunden ist. Obwohl der Internetnutzer also nach Produkten des Computerzubehörherstellers B sucht, wird ihm eine Internetseite mit Werbung für den Computerzubehörhersteller A angezeigt. Es liegt auf der Hand, dass der Einsatz von Rewrite-Engine Markeninhabern ein Dorn im Auge ist. Es stellt sich somit die Frage, ob der Einsatz einer Rewrite-Engine den Vorwurf einer Markenrechtsverletzung begründen kann.

Hintergrund der rechtlichen Problematik sind die aus den Regelungen des Markengesetzes folgenden Unterlassungsansprüche. So gibt beispielsweise § 14 dem Inhaber einer Marke ein ausschließliches Recht mit einem weitreichenden Schutzumfang.

§ 14 Markengesetz lautet auszugsweise wie folgt:

§ 14 Markengesetz

 

(1)

Der Erwerb des  Markenschutzes nach § 4 gewährt dem Inhaber der Marke ein ausschließliches Recht.

 

(2)

Dritten ist es untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr

 

1.

ein mit der Marke identisches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die mit denjenigen identisch sind, für die sie Schutz genießt,

 

2.

ein Zeichen zu benutzen, wenn wegen der Identität oder Ähnlichkeit des Zeichens mit der Marke und der Identität oder Ähnlichkeit der durch die Marke und das Zeichen erfassten Waren oder Dienstleistungen für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen besteht, einschließlich der Gefahr, dass das Zeichen mit der Marke gedanklich in Verbindung gebracht wird, oder

 

3.

ein mit der Marke identisches Zeichen oder ein ähnliches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutze, die nicht denen ähnlich sind, für die die Marke Schutz genießt, wenn es sich bei der Marke um eine im Inland bekannte Marke handelt und die Benutzung des Zeichens die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der bekannten Marke oder rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt.

 

Die markenrechtlichen Unterlassungsansprüche setzen eine Benutzung der Marke voraus. Ob durch den Einsatz einer Rewrite-Engine eine solche Benutzung einer Marke erfolgt, ist derzeit in der Rechtsprechung noch nicht geklärt. Die Rechtsprechung hatte sich in der Vergangenheit mit der Verwendung von markenrechtlich geschützten Bezeichnungen insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Meta-Tags und Keywords beschäftigt. Ob die diesbezüglichen Urteile jedoch auf den Einsatz von Rewrite-Engine übertragbar sind, erscheint höchst fraglich. Die Gerichte hatten in den Fällen der Verwendung markenrechtlich geschützter Bezeichnungen als Meta-Tags oder Keywords auf die herkunftsweisende Lotsenfunktion insbesondere der Marke abgestellt. Es erscheint zweifelhaft, ob dieser Gesichtspunkt ohne Weiteres auf den Einsatz einer Rewrite-Einsatz übertragen werden kann. Gleichwohl stellt sich die rechtliche Problematik inzwischen auch in der Beratungspraxis. Uns liegt eine Abmahnung vor, die auf einem Sachverhalt beruht, in dem in einem Internetauftritt eine Rewrite-Engine eingesetzt worden ist.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Stand 11/07

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