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Und noch mal Rechtsmissbrauch beim IDO-diesmal LG Potsdam: Abmahnung des IDO ist Rechtsmissbrauch, weil 98 % der Mitglieder des IDO nichts zu sagen haben

Dem OLG Celle war es zuerst aufgestoßen: Die Internethändler, die beim IDO – Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V.  (IDO) dafür sorgen, dass der IDO aktivlegitimiert ist und abmahnen darf, haben im IDO nichts zu sagen. Nur die sogenannten aktiven Mitglieder haben ein Stimmrecht. Das OLG Celle, wir hatten in diesem Verfahren den Abgemahnten vertreten, hatte daher angenommen, dass der IDO rechtsmissbräuchlich handelt, da die Unternehmen, deren Interessen der IDO nach seiner Satzung fördern will, ohne ersichtlichen sachlichen Grund gezielt von der Willensbildung ausgeschlossen werden. Das Landgericht Hildesheim hatte sich dieser Ansicht angeschlossen und dem IDO ebenfalls Rechtsmissbrauch attestiert.

Nun auch LG Potsdam: Rechtsmissbrauch da nur ca 2 % der Mitglieder etwas zu sagen haben

Das Landgericht Potsdam hat in einem aktuellen Urteil aus Februar 2021 den Antrag des IDO auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Rechtsmissbrauchs zurückgewiesen. Nach Ansicht des Landgerichtes hatte ein überwiegender Teil der Mitglieder des IDO eine Stellung als sogenannte passive Mitglieder. Dies sind übrigens die Internethändler, die Mitglied beim IDO sind. Lediglich höchstens 2 % der Mitglieder sind aktive Mitglieder. Diese haben im Verein nichts zu sagen (man darf sich durchaus die Frage stellen, warum dies so ist).

Es geht nur um Einnahmen des IDO

Nach Ansicht des Landgerichtes sei daher davon auszugehen, dass der IDO Mitglieder nur deshalb aufnimmt, um die für seine Aktivlegitimation und Klagebefugnis erforderliche Voraussetzung der Mitgliedschaft einer erheblichen Zahl von Unternehmen zu erreichen und auf diese Weise durch die Verfolgung von Wettbewerbsverstößen auf unterschiedlichen Märkten Einnahmen zu erzielen

Es gibt somit mittlerweile 3 Gerichte, die beim IDO Rechtsmissbrauch annehmen, weil die Mitglieder nicht zu sagen haben. Eine andere Begründung von Gerichten für einen Rechtsmissbrauch des IDO ist übrigens, dass der IDO die eigenen Mitglieder verschont.

Wir beraten Sie bei einer Abmahnung oder einer Vertragsstrafe des IDO.

Stand: 25.3.2021

Es beraten Sie: Rechtanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke