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Ausverkauf bei Quelle: Was Sie rechtlich beachten müssen!

Die Insolvenz des Versandhauses Quelle zeigt, wie ein unfähiges Management ein Unternehmen an die Wand fahren kann. Wir bedauern die Insolvenz von Quelle, unser Mitgefühl gilt den Mitarbeitern, die jetzt auf der Straße stehen.

Nun gilt es, die noch vorhandenen 18 Millionen Waren unter das Volk zu bringen, Kunden hoffen auf erhebliche Schnäppchen. Seit dem 01.11.2009, 6.00 Uhr werden auf der Internetseite von Quelle Rabatte eingeräumt, seit dem 02.11.2009 auch in den 60 Quelle-Centern und 1.200 Quelle-Shops. Offensichtlich hoffen viele Verbraucher, bei Quelle ein Schnäppchen machen zu können, die Internetseite von Quelle ist überlastet und kaum erreichbar.

Dies erstaunt etwas, da Rabatte von 10 % bis 30 % nicht besonders viel sind. Ob es sich um echte Schnäppchen handelt, sollte jeder Käufer sorgsam für sich selbst entscheiden. Ein 10 %-iger Rabatt auf Technikartikel führt nicht zwangsläufig dazu, dass die Preise im Vergleich zu sonstigen Internetangeboten bspw. unschlagbar günstig sind. Rationalität spielt jedoch offensichtlich keine Rolle, wenn der Verbraucher den Eindruck hat, etwas billiger zu bekommen. Damit das vermeintliche Schnäppchen nicht zur teuren Erfahrung wird, hier ein paar rechtliche Hinweise:

Keine Vorkasse

Wer gerade im Internet bei Quelle etwas kauft, sollte darauf achten, dies auf Rechnung zu tun. Eine Vorkasse ist mit dem Risiko belastet, dass für den Fall, dass es Probleme mit der Abwicklung des Kaufes geben sollte, der Kunde sein Geld nicht zurückerhält. Geld, das einmal an Quelle überwiesen worden ist, wird es voraussichtlich – egal aus welchen Gründen – nicht wieder zurückgeben. So berichtete die Presse bereits einige Monate vor der offiziellen Insolvenz über einen Fall, in dem ein Kunde auf Grund eines Versehens ca. 5.000,00 Euro zu viel überwiesen hatte. Wir vermuten, dass er bis heute auf sein Geld wartet. Auch an anderen Stellen im Internet wird darüber berichtet, dass überzahlte Gelder nicht zurückgezahlt werden.

Auch eine Nachnahme ist nicht unkritisch. Wenn der Verbraucher merkt, dass im Paket aus Versehen die falsche Ware war, kann es erhebliche Abwicklungsprobleme geben. Ein Kauf auf Rechnung ist somit die einzig halbsichere Alternative. Dass die Rechnung des insolventen Versandhauses natürlich gezahlt werden muss, versteht sich an dieser Stelle von selbst.

Faktisch keine Gewährleistungsansprüche

Auf Grund der Insolvenz wird Quelle nicht in der Lage sein, Gewährleistungsansprüche, die normalerweise zwei Jahre ab Erhalt der Ware betragen, zu regeln. Mag dies bei einem Kleidungsstück noch akzeptabel sein, möge sich jeder bei teurer Technik überlegen, ob er das Risiko wirklich eingehen will, zumal dort zurzeit die Rabatte nur 10 % tragen.

Anders sieht es bei sogenannten Herstellergarantien aus. Bei Herstellergarantien gewährt der Hersteller eines Produktes neben dem Verkäufer eine zusätzliche Garantie. Wenn Quelle nicht mehr existent ist und es Probleme mit dem Produkt geben sollte, kann der Käufer seine Ansprüche beim Hersteller geltend machen. Bei der Quelle-Eigenmarke Privileg bspw. ist die Frage der Herstellergarantie zurzeit noch ungeklärt. Ob der Hersteller Privileg, dem ja mit Quelle sein einziger Auftraggeber wegbricht, nicht auch in eine finanzielle Schieflage rutschen wird, steht auf einem anderen Blatt.

Nach unserer Auffassung steht der Schnäppchen-Faktor, d. h. der Betrag, den der Kunde tatsächlich spart, in keinem Verhältnis zu einem möglichen Gewährleistungsrisiko.

Haben Kunden trotz der Insolvenz ein Widerrufsrecht?

Selbstverständlich haben Kunden die über die Internetseite von Quelle kaufen, ein gesetzliches Widerrufsrecht. Auch hier gilt: Sollte der Kaufpreis zum Zeitpunkt des (fristgerechten) Widerrufs bereits gezahlt worden sein, kann es ggf. ganz erhebliche Probleme geben, dass der Kaufpreis wieder zurückerstattet wird. Wer sein Widerruf durch die Rücksendung der Ware ausübt und bereits gezahlt hat, steht unter Umständen mit leeren Händen  da, d. h. er hat dann weder Ware noch Geld.

Zusammenfassend steht nach unserer Einschätzung das Risiko, im Rahmen des Kaufes bei Quelle mit dem Schnäppchen ein Totalverlust zu erleiden, insbesondere vor dem Hintergrund einer faktisch nicht vorhandenen Gewährleistung in keinem Verhältnis zu den doch eher geringen Rabatten.

Wir empfehlen daher, dass Schnäppchenjäger sich vor einer Bestellung auf der Internetseite im Internet informieren, ob es das gleiche Produkt nicht sogar noch preiswerter bei einem seriösen – nicht insolventen – Internethändler gibt.

Stand: 02.11.2009

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rostock

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