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Schreiben von Rechtsanwalt Kilian Lenard wegen Nutzung von Google Fonts

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Unsere Informationen zum Schreiben von Rechtsanwalt Kilian Lenard

Abmahner:Mandant von Rechtsanwalt Kilian Lenard

Rechtsanwälte des Abmahners:Rechtsanwalt Kilian Lenard

Vorwurf dem Schreiben: 

“Der IG Datenschutz ist aufgefallen, dass Sie auf Ihrer Webseite Google Fonts verwenden. Google Fonts ist auf Ihrer Webseite derart installiert, dass u.a. die IP-Adresse des Besuchers Ihrer Webseite an Google in den USA weitergeleitet wird. Dieser Vorgang wurde auf Bitten unserer Mandantschaft mit Ihrer IP-Adresse technisch, wie anliegend dargestellt, gesichert, wobei sich die Weiterleitung an Google aus dem hervorgehobenen Link bestätigt. Die unerlaubte Weitergabe der IP-Adresse durch Sie an Google stellt eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts unserer Mandantschaft in Form des informationellen Selbstbestimmungsrechts nach § 823 Absatz 1 BGB dar….”

Gerügter Verstoß bei: Internetseite

Geltend gemachte Kosten: 170,00€

Update 22.12.2022

Staatsanwaltschaft Berlin durchsucht Kanzleiräume von Rechtsanwalt Kilian Lenard und beschlagnahmt 346.000 €

Update 05.10.2022

Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz hat am 04.10.2022 eine Pressemitteilung veröffentlicht, die wir nachfolgend auszugweise zitieren:

DVD weist Spende aus rechtsmissbräuchlicher Google-Fonts-Abmahnung zurück

Pseudo-Datenschützer instrumentalisieren Bürgerrechtsverein

Am 28. September erreichte die Geschäftsstelle der Deutschen Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) eine ungewöhnliche E-Mail, in der nach der Kontonummer des DVD-Spendenkontos gefragt wurde. Am nächsten Tag landeten 3060 € eines Martin Ismail aus Hannover auf dem Konto der als gemeinnützig anerkannten Bürgerrechtsorganisation, die sich seit über 40 Jahren für mehr Datenschutz engagiert, verbunden mit einer weiteren E-Mail, man möge bitte eine Spendenquittung ausstellen, so dass diese Spende steuerlich abgesetzt werden kann.

Eine Recherche der DVD ergab, dass sich hinter der „Spende“ eine „Interessengemeinschaft Datenschutz“ (IG Datenschutz) verbirgt, die sich auf ihrer Webseite https://igdatenschutz.de der DVD-Spende rühmte mit der Behauptung, die DVD verfolge „ein sehr ähnliches Ziel wie die IG Datenschutz, weswegen wir mit Spenden ihr Arbeit unterstützen möchten“ (Rechtschreibfehler im Original).

Eine Internetsuche ergab, dass die „IG Datenschutz“ sich das überwiesene Geld von hunderten, vielleicht sogar tausenden Webseitenbetreibern erpresst hatte, die – wohl in datenschutzrechtlicher Unkenntnis – auf ihrer Seite Google-Fonts, ein Schriftartenangebot, als Cloud-Angebot eingebunden hatten. Ismail und sein Rechtsanwalt Kilian Lenard aus Berlin mahnen seit August massenhaft Webseitenbetreiber ab und fordern von ihnen z.B. 170 € Schadenersatz dafür, dass durch den Webseitenbesuch die personenbezogenen Daten von Herrn Ismail unzulässigerweise in die USA übermittelt worden seien. Gerechtfertigt wird die Forderung mit einem Gerichtsurteil, das einem Betroffenen in solch einem Fall einen Schadenersatz von 100 € zusprach.

Dieses offenbar höchst erfolgreiche Geschäftsmodell versucht die „IG Datenschutz“ nun durch publikumswirksame Spenden – nicht nur für die DVD, sondern auch für den „Deutschen Kinderverein e.V.“ – reinzuwaschen. Hinter der „IG Datenschutz“ verbirgt sich offenbar nichts anderes als der Herr Ismail und sein Berliner Rechtsanwalt mit einigen Mitstreitern. Die DVD reagierte umgehend und teilte der „IG Datenschutz“ mit, dass die Spende zurückgewiesen werde. Sie forderte die „IG Datenschutz“ auf, die ehrverletzende Aussage, die DVD verfolge ein „sehr ähnliches Ziel“, umgehend von der Webseite zu beseitigen.

Richtig ist, dass sich die DVD auch im internationalen Datenverkehr mit den USA für das Datenschutzgrundrecht einsetzt und deshalb die rechtlich fragwürdige Einbindung von US-Angeboten auf europäischen Webseiten (wie die besagte Einbindung von Google Webfonts als Cloud-Angebot) kritisiert.

DVD-Vorstandsmitglied Thilo Weichert: „Die DVD lehnt das als erpresserisch empfundene Vorgehen der ‘IG Datenschutz’ ab. Hiermit wird das Anliegen des Datenschutzes diskreditiert; getroffen werden ‘die Kleinen’ und im konkreten Fall nicht Google, das sich mit dem Schriftartendienst ‘Google Fonts’ weltweit auf illegale Weise Daten der Webseitenbesucher besorgt, mit denen sein globales Werbenetzwerk versorgt wird.“

DVD-Vorsitzender Frank Spaeing ergänzt: „Wir raten Abgemahnten dringend zu überlegen, ob sie auf die Forderungen des Duos Ismail-Lennard eingehen wollen. Deren Forderungen scheinen rechtsmissbräuchlich. Wir raten aber ebenso den Abgemahnten auf ihrer Webseite die Online-Google-Fonts (sowie alle anderen rechtswidrig eingebundenen Dienste) zu deaktivieren.“

Anmerkung: Uns liegen viele Schreiben von Rechtsanwalt Kilian Lenard vor. Es wird zur Beendigung des Verstoßes und zur Zahlung von 170,00 € aufgefordert.

Zum Thema Google Fonts siehe “Google Fonts: Abmahnung wegen Verstoß gegen Datenschutz DSGVO möglich“.

Zur “Interessensgemeinschaft Datenschutz (IG Datenschutz)” siehe hier. Ob es hier Verbindungen gibt, ist unklar.

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Stand:10/2022

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