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Zu viele Privatverkäufe bei eBay: Ebay selbst (!) mahnt ab und sperrt den Account

Unterlassungserklärung kann den finanziellen Ruin bedeuten

 

eBay ändert zur Zeit sein Konzept und möchte insbesondere den Flohmarktcharakter wieder mehr hervorheben. Infolge dieser Entscheidung hat eBay beispielsweise die Angebotsgebühren für private Verkäufer abgeschafft bei Auktionen mit 1,00 Euro Startpreis. Das Motto lautet “eBay neu erleben”.

Abenteuer Privatverkauf

Der private Handel bei eBay kann tatsächlich zu einem gewissen Abenteuer werden. Neben der Tatsache, dass eBay nach Auktionsende keine Verkäuferdaten mehr mitteilt und somit die juristische Durchsetzung von eigentlich wirksamen Kaufverträgen bei eBay erheblich erschwert wird, gibt es eine neue Hürde für private Verkäufer:

Ein Grundproblem für private Verkäufer ist die Frage, bis wann der private Verkäufer im rechtlichen Sinne noch privat ist und ab wann er gewerblich gilt. Die Rechtsprechung ist hier nicht ganz einheitlich. Man wird insbesondere beim vermehrten Verkauf von neuen oder gleichen Waren oder bei einer bestimmten Anzahl von Verkäufen innerhalb eines kurzen Zeitraums davon sprechen können, dass der Verkäufer im Rechtssinne Gewerbetreibender ist. Beim Verkauf von beispielsweise 10 neuen Markenartikeln (Landgericht Frankfurt) bzw. 25 Verkäufen innerhalb von zwei Monaten kann es schon kritisch werden. Vergleichen Sie hierzu bitte unseren Beitrag “Unternehmer wider Willen bei eBay – so schnell kann’s gehen“.

Folge ist jedenfalls, dass der plötzlich gewerblich Handelnde private eBay-Verkäufer wettbewerbsrechtlich, wie auch markenrechtlich abgemahnt werden kann.

Sowohl Wettbewerbsverstöße, wie auch Markenrechtsverstöße können nur bei einem Handeln im geschäftlichen Verkehr geltend gemacht werden.

Bisher hat sich eBay auf Grund der aktuellen Rechtsprechung nur um Markenrechtsverstöße gekümmert und markenrechtsverletzende Auktionen gesperrt.

Um Wettbewerbsverstöße, insbesondere bei der schwierigen Abgrenzung zwischen einem privaten und einem gewerblichen Verkauf hat eBay sich bisher nach unserer Kenntnis nicht gekümmert. Gleiches gilt bei Gewerbetreibenden für rechtlich falsche eBay-Auftritte. Allein über die Frage, wie man ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt, lassen sich viele Seiten füllen. Einen Überblick hierzu finden Sie in unserer Informationsrubrik zum Thema “Widerrufsbelehrung “.

eBay räumt nunmehr offensichtlich gerade Markeninhabern jedoch sehr viel weitergehende Rechte ein. In einem Fall, in dem eine als privat gemeldete eBay-Verkäuferin, die wohl tatsächlich im Rechtssinne gewerblich tätig war, ein Markenprodukt bei eBay verkaufte, wurde der Account gesperrt. Die Sperrung erfolgte nicht etwa wegen eines Markenrechtsverstoßes, sondern, da das eBay-Mitglied seinen Pflichten nach Fernabsatzrecht nicht nachgekommen war.

Ebay selbst mahnt ab und sperrt Account

Was dann kommt, kann einfach nur als perfide bezeichnet werden:

Um wieder bei eBay zugelassen zu werden, wurde das eBay-Mitglied aufgefordert, eine in der entsprechenden Mail von eBay enthaltene Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und zurückzusenden:

Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt hatten, mussten wir Sie gemaess §4

Abs.1 der eBay-AGB vorlaeufig vom Handel auf eBay ausschliessen, da Sie

Ihren Pflichten nach dem Fernabsatzrecht nicht nachgekommen sind.

 

Bitte informieren Sie sich hierzu auf dem eBay-Rechtsportal unter:

 

http://pages.ebay.de/rechtsportal

 

Unter dem folgenden Link finden Sie Informationen, wann Sie als

gewerblicher Verkaeufer auf dem eBay-Marktplatz handeln:

 

http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_verkaeufer.html

 

Damit wir Sie wieder zum Handel auf eBay zulassen koennen, drucken Sie

bitte diese E-Mail aus und schicken Sie sie uns unterschrieben an

folgende Faxnummer zurueck:

 

+49 (0) 30 …..

eBay-Mitgliedsname:

E-Mail Adresse:

 

1. “Hiermit erklaere ich gegenueber der eBay Europe S.à r.l., 15 rue

Notre Dame, L-2240 Luxembourg und zugunsten der XXXXX GmbH, ….xxx Mainz, dass ich zukuenftig bei allen gewerblichen Angeboten, die ich auf dem deutschen

eBay-Marktplatz einstellen werde, saemtliche Vorschriften nach dem

deutschen Fernabsatzrecht beachte. Dazu gehoeren insbesondere Angaben zu

meiner Identitaet und ladungsfaehigen Anschrift sowie Informationen zum

Widerrufs- bzw. Rueckgaberecht.

 

2. Ich stelle eBay hiermit von saemtlichen Anspruechen frei, die Dritte

gegenueber eBay geltend machen wegen Verletzung fernabsatzrechtlicher

Vorschriften durch die von mir auf dem deutschen eBay-Marktplatz

eingestellten gewerblichen Angebote und Inhalte. Ich uebernehme hierbei

auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung von eBay

einschliesslich saemtlicher Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher

Hoehe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung von mir nicht zu

vertreten ist.”

 

3. Fuer jeden Verstoss gegen die oben unter 1. genannte Verpflichtung

wird eine Vertragsstrafe in Hoehe von 1.000 Euro faellig, welche sowohl

von der eBay Europe S.à.r.l. als auch der xxxx GmbH

eingefordert werden kann. Bitte zahlen Sie diesen Betrag an:

 

SOS-Kinderdorf Berlin-Moabit

Geldinstitut: Berliner Sparkasse

Kto-Nummer: 240 026 667

BLZ: 100 500 00

Ort, Datum                                                             

UnterschriftNachdem wir Ihre Bestaetigung erhalten haben, werden wir Sie wieder fuer

den Handel auf eBay zulassen. 

Problematische Unterlassungserklärung

Die Unterlassungserklärung, etwas Ähnliches gibt es bei Abmahnungen, hat es in sich. Die Unterlassungserklärung wird nicht nur gegenüber eBay abgegeben, sondern auch gegenüber der Firma, die offensichtlich für die Sperrung des eBay-Mitglieds gesorgt hatte. Das eBay-Mitglied soll sich verpflichten, “sämtliche Vorschriften nach deutschem Fernabsatzrecht zu beachten”. Dazu gehören insbesondere Angaben zu Identität, zur ladungsfähigen Anschrift sowie Informationen zum Widerrufs- bzw. Rückgaberecht.

Die Verpflichtung “sämtliche Vorschriften nach dem deutschen Fernabsatzrecht zu beachten” ist, darauf dürfen wir an dieser Stelle ausdrücklich hinweisen, eine Sache der Unmöglichkeit. Wenn Sie sich unsere Seite genauer ansehen, werden Sie feststellen, dass die Frage, wie “sämtliche” Vorschriften des deutschen Fernabsatzrechtes umzusetzen und zu beachten sind, nicht ganz einfach zu beantworten ist. Viele Fragen sind unklar. Immer wieder neue Abmahnwellen führen dazu, dass die Beachtung von Vorschriften nicht so eindeutig ist, wie es auf erstem Blick erscheint.

Wie es sich für eine ordentliche Unterlassungserklärung gehört, enthält diese auch eine Vertragsstrafenregelung. Für jeden Verstoß gegen die Verpflichtung, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.000,00 Euro fällig. Die Vertragsstrafe kann interessanter Weise nicht nur von eBay geltend gemacht werden, sondern auch von dem Markeninhaber, der offensichtlich für die Account-Sperrung sorgte.

Um nicht den Eindruck entstehen zu lassen, die Vertragsstrafe der Bereicherung von eBay oder dem Markeninhaber dient, ist diese an eine karitative Einrichtung zu zahlen, nämlich das SOS-Kinderdorf Berlin Moabit

Das SOS-Kinderdorf Berlin kann sich glücklich schätzen, einen derartigen Förderer gefunden zu haben. Die Unterlassungserklärung konsequent ausgenutzt dürfte sich das SOS-Kinderdorf in Zukunft vor Zahlungen kaum retten können. Hundert Auktionen mit einer falschen Widerrufsbelehrung = 100.000,00 Euro. Ein übertriebenes Beispiel, aber nicht abwägig.

eBay macht in entsprechenden Links im Rahmen der Sperrungsmail fairer Weise selber darauf aufmerksam, dass die Beachtung “sämtlicher Vorschriften nach dem deutschen Fernabsatzrecht” am Beispiel der Widerrufsbelehrung gar nicht so einfach ist:

Bitte veranlassen Sie folgendes, nachdem wir Ihr Mitgliedskonto wieder

aktiviert haben:

– Ueberpruefen Sie zukuenftige Angebote auf die Einhaltung der Pflichten

nach dem deutschen Fernabsatzrecht und passen Sie diese entsprechend an.

 

– Kennzeichnen Sie Ihr Mitgliedskonto als gewerblich. Gehen Sie dazu in

Mein eBay und klicken Sie unter “Meine Mitgliedschaft” auf “Kontotyp

aendern”.

 

– Fuegen Sie ein vollstaendiges Impressum in Ihre Angebote ein. Weitere

Informationen dazu finden Sie unter:

 

http://pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_vk_4.html

 

– Fuegen Sie eine ordentliche Widerrufs- oder Rueckgabebelehrung in Ihre

Angebote ein. Weitere Informationen dazu finden Sie unter:

 

http://pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_vk_6.html

Vor dem Hintergrund, dass offensichtlich eine Wiederzulassung zum Handel bei eBay nur dann möglich ist, wenn diese ruinöse Unterlassungserklärung unterzeichnet wird, könnte eBay der Einfachtheit halber auch gleich private Verkäufer vom eBay-Handel ausschließen.

Diese Art und Weise des Umgangs mit Kunden ist gelinde gesagt doch etwas ungewöhnlich. Vor dem Hintergrund, dass eBay wieder verstärkt private Verkäufer auf sein Portal locken möchte, ist diese neue Regelung absolut unverständlich.

Wann derartige Account-Sperrungen durch eBay erfolgen, ist zur Zeit noch unklar. Wer jedoch als privater Verkäufer seinen Spaß am Verkauf bei eBay entdeckt und bei Erfolg auch Käuferbewertungen sammelt, könnte zukünftig quasi automatisch mit einer eBay-Abmahnung überzogen werden, wenn es an der Zeit ist, den privaten Account entsprechend den rechtlichen Gegebenheiten im Rechtssinne auf gewerblich umzuschalten. Kundenfreundlichkeit sieht anders aus.

Um es an dieser Stelle klar zu sagen:

Unterlassungserklärung auf keinen Fall unterschreiben!

Wir können niemanden empfehlen, eine derartige Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, um zukünftig wieder am eBay-Handel teilnehmen zu können. Die Gefahr, hierdurch die eigene Existenz zu vernichten, ist außerordentlich hoch. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass nicht nur eBay, sondern auch der Markeninhaber die Vertragsstrafe geltend machen kann. Auf eventuelle Zusagen von eBay, dies sei gegebenenfalls nicht so gemeint, kann man sich somit auf keinen Fall verlassen.

Aus einigen Privatverkäufen könnte sonst schnell eine Privatinsolvenz werden.

Privatverkäufer sollten daher darauf achten, nicht zu viel zu verkaufen, um nicht im Rechtssinne gewerblich zu werden. Abmahnungen in diesem Bereich durch Wettbewerber und deren Anwälte waren bisher schon relativ häufig. Es wird für private Verkäufer nicht einfacher, wenn eBay selbst als Abmahner hinzukommt.

Nachtrag 28.04.2008

 

eBay hat die Unterlassungserklärung mittlerweile entschärft:

Aktuelle Fassung:

Damit wir Sie wieder zum Handel auf eBay zulassen koennen, drucken Sie bitte diese E-Mail aus und schicken Sie sie uns unterschrieben an folgende Faxnummer zurueck:

….
eBay-Mitgliedsname:
E-Mail Adresse:

1. “Hiermit erklaere ich gegenueber der eBay Europe S.à r.l., 15 rue Notre Dame, L-2240 Luxembourg und zugunsten der xxxx , dass ich zukuenftig bei allen gewerblichen Angeboten, die ich auf dem deutschen eBay-Marktplatz einstellen werde, Informationen zum Widerrufs- oder Rueckgaberecht und Angaben zu meiner Identitaet und ladungsfaehigen Anschrift aufnehmen werde.

2. Ich stelle eBay hiermit von saemtlichen Anspruechen frei, die Dritte gegenueber eBay geltend machen wegen Verletzung dieser Verpflichtung im Rahmen der von mir auf dem deutschen eBay-Marktplatz eingestellten gewerblichen Angebote und Inhalte. Ich uebernehme hierbei auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung von eBay einschliesslich saemtlicher Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Hoehe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung von mir nicht zu vertreten ist.”

3. Fuer jeden Verstoss gegen die oben unter 1. genannte Verpflichtung wird eine Vertragsstrafe in Hoehe von 1.000 Euro faellig, welche sowohl von der eBay Europe S.à.r.l. als auch der xxxx eingefordert werden kann. Bitte zahlen Sie diesen Betrag an:

SOS-Kinderdorf Berlin-Moabit

……
Ort, Datum Unterschrift

Nachdem wir Ihre Bestaetigung erhalten haben, werden wir Sie wieder fuer den Handel auf eBay zulassen.

 

Die Erklärung ist zwar präziser. Die Tatsache, dass eBay selbst abmahnt ist jedoch weiterhin unschön. Auch weiterhin gilt: Ohne Beratung sollten Sie eine derartige Erklärung nicht unterzeichnen, sondern dann lieber gar nicht mehr bei eBay handeln

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rostock

Stand: 28.04.2008

Bildquelle: ebay.de

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