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Sicherheitseinbehalte von PayPal bei gewerblichen Verkäuferkonten

Der Zahlungsanbieter PayPal gehört ausweislich einer aktuellen Studie des ECC zu den beliebtesten Zahlungsmöglichkeiten deutscher Online-Käufer (Quelle: Pressemitteilung des ECC vom 04.03.2013). 

Rein faktisch geht an einer Vollnutzung gewerbliche eBay-Händler vorbei. So hat eBay im Jahr 2010 eine Regelung eingeführt, dass Verkäufer, die weniger als 50 Bewertungspunkte bei eBay haben, PayPal als Option zum Bezahlen anbieten müssen.

Gerade eBay wirbt mit dem Vorteil eines Käuferschutzes bei einer Kaufpreiszahlung über PayPal. Für Händler kommen nicht ganz unerhebliche Gebühren hinzu nämlich bei einem Umsatz bis 25.000,00 EUR 1,7 % plus 0,35 Euro für jede Transaktion. Ab 25.000,00 Euro 1,5 % sowie ebenfalls 0,35 Euro pro Transaktion.

Sicherheitseinbehalte/Reserve von PayPal bei gewerblichen Verkäufern

Aus vielen Rückäußerungen unserer Mandanten wissen wir, dass PayPal zum Teil faktisch den Käuferschutz auf Verkäufer abwälzt. Dies erfolgt dergestalt, dass wohl Teilbeträge von Zahlungen auf dem PayPal-Konto als Sicherheitsreserve einbehalten und zum Teil erst nach 90 Tagen ausbezahlt wird. Für Internethändler kann dies zu ernsthaften finanziellen Problemen führen, da dieser die Ware ja bereits bezahlt hat und an den Käufer ausgeliefert hat. Nach unseren Erfahrungen handelt es sich hier – je nach Verkäuferumsatz – um erhebliche Beträge, die der Unternehmenliquidität schlichtweg entzogen werden. Die prozentualen Einbehalte schmälern zudem den Gewinn, der bspw. aufgrund der Gebühren bei eBay in einem schwierigen Markt oftmals ohnehin nicht besonders groß ist. Wenn dann bei jeder Zahlung bspw. 5 % einbehalten werden, die dann erst nach 90 Tagen ausgezahlt werden, kann es bei einer Gewinnmarge von bspw. 10 % oder weniger schon sehr eng werden.

Hinzu kommt der Umstand, dass nach unseren Informationen PayPal den Sicherheitseinbehalt pünktlich nach 90 Tagen pro Transaktion auszahlt, was erhebliche buchhalterische Probleme aufwirft.

Die Rechtsgrundlage

Rechtliche Grundlage für den Sicherheitseinbehalt von PayPal, PayPal spricht insofern von einer PayPal-Reserve, dürfte wohl 10.4 der PayPal-AGB sein. Die genauen Bedingungen und Voraussetzungen sind nach unserer Auffassung sehr intranzparent. In den PayPal-AGB heißt es:

Das bedeutet: Ein bestimmter Teil Ihres Guthabens oder Ihrer eingehenden Zahlungen wird auf Ihr Reserve-Konto gebucht und erscheint als “nicht verfügbar” in Ihrer Kontoübersicht. Über dieses Guthaben können Sie nicht unmittelbar verfügen. Wenn wir eine Reserve bilden, teilen wir Ihnen die genauen Bedingungen dafür mit. Die Bedingungen können z. B. so aussehen:

– Wir behalten als Reserve einen bestimmten Prozentsatz der empfangenen Zahlungen über einen bestimmten Zeitraum ein (dynamische Reserve).

– Wir behalten einen Fixbetrag in Ihren Konto ein (Mindestreserve).

Nach unserem Eindruck sind es in erster Linie bestimmte Branchen, bei denen eine PayPal-Reserve durch PayPal gefordert wird nämlich Unterhaltungselektronik und Kfz-Teile.

Des Weiteren scheint es nach Informationen von PayPal-Nutzern schwierig zu sein, mit PayPal über die Sicherheitsreserve zu verhandeln bspw. durch die Stellung von Bürgschaften.

Sicherheitseinbehalte rechtlich zulässig?

Die Sicherheitseinbehalte bei PayPal haben nach den Angaben in den PayPal-AGB ihren Grund in einem für PayPal möglicherweise erhöhtem Risiko einschließlich eines Ausfallrisikos. Das Ausfallrisiko nimmt insbesondere Bezug auf berechtigte Anträge zum Käuferschutz und Käuferbeschwerden. In 10.5 der PayPal-AGB spricht PayPal davon, dass eine Zahlung einbehalten werden kann, wenn nach den “internen Risikmodellen” ein Risiko nach bestimmten Kriterien besteht.

Hierzu zählt die Sicherheit und Integrität des Zahlungsdienstes. PayPal meint damit nach unserem Eindruck den Verdacht auf Rechtsverstöße, Betrugsrisiken und Compliance-Problemen sowie Zahlungsausfallrisiken.


Gemeint sind hiermit Transaktionen, die mit einem erhöhten Risiko verbunden sind, weil Güter einer hohen Risikokategorie verkauft werden. Ebenfalls davon umfasst ist eine abnormale und plötzliche Änderung des Verkaufsverhaltens eines Kontoinhabers sowie natürlich Betrug und der Umstand, dass der Kontoinhaber nicht genug Informationen zur Verfügung gestellt hat, die PayPal in die Lage versetzen, seine Identität zu überprüfen.

Wir halten die Regelungen von PayPal für wenig transparent, die Reserve wird nach Berichten unserer Mandanten z. T. willkürlich verändert.

PayPal selbst ist eine in Luxemburg ansässige Bank (jedenfalls liegt eine Banklizenz vor), die sich selbst gem. 14.3 der PayPal-AGB dem Recht von England und Wales unterwirft.

Eine zivilrechtliche Musterklage eines Internethändlers gegen die Einbehaltungspolitik von PayPal macht nach unserer Auffassung keinen Sinn, da PayPal mutmaßlich eine höchstrichterliche Rechtsprechung vermeiden wird und sich aus entsprechenden Urteilen, die es zum Teil wohl schon gibt, keine unmittelbaren Vorteile für andere PayPal-Nutzer ergeben dürften.

Stand: 07.03.2013

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rostock

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