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Viel Arbeit für Händler: PayPal führt zum 30.04.2021 Konfliktgebühr in Höhe von 14 Euro ein

Zum 30.4.2021 ändert PayPal seine Nutzungsbedingungen für Händler: Wenn der Käufer einen Antrag auf PayPal-Käuferschutz stellt, welcher zu seinen Gunsten entschieden wird, wird dem Verkäufer eine Konfliktgebühr in Höhe von 14 € berechnet.

Die Begründung von PayPal ist zynisch:

„PayPal ändert seine Nutzungsbedingungen für Händler, um Anreize für ein verantwortungsvolles Händlerverhalten zu schaffen, Reklamationen zu reduzieren und schlechte Erfahrungen von Käufern zu vermeiden. Leider verlassen sich einige Händler bei der Lösung von Konflikten auf PayPal, statt direkt mit ihren Kunden zu kommunizieren, um eine gemeinsame und schnelle Lösung zu finden. Für eine höhere Kundenzufriedenheit und effizientere Lösungen von Konfliktfällen führt PayPal daher die Konfliktgebühr ein.“

PayPal geht offensichtlich davon aus, dass es in der Regel in der Verantwortung des Händlers liegt, wenn es einen Konflikt mit einem Käufer gibt. „Verantwortungsvolles Händlerverhalten“ sieht aus der Sicht von PayPal wohl so aus, dass der Händler sich selber kümmert. In der Praxis dürfte dies so aussehen, dass der Händler den Käufer davon abbringen soll, den Käuferschutz Fall weiter zu verfolgen oder der Händler eingeknickt und die Wünsche des Käufers erfüllt.

PayPal informiert wie folgt darüber, wie Händler die Konfliktgebühr vermeiden können:

„PayPal bietet seinen Kunden mit dem PayPal-Käuferschutz und -Verkäuferschutz eine neutrale Instanz, die bei Konflikten zwischen Käufer und Verkäufer vermittelt. Erhält ein Kunde die bestellte Ware nicht oder weicht diese erheblich von der Beschreibung ab, so ist üblicherweise der Verkäufer sein erster Ansprechpartner. In den meisten Fällen gelangen Käufer und Verkäufer auf diesem Weg gemeinsam zu einer Lösung.

Kommen Käufer und Verkäufer hingegen nicht überein, dann hat der Käufer die Möglichkeit, PayPal das Problem zu melden. Die Konfliktgebühr kann erst fällig werden, wenn der Käufer einen Käuferschutzantrag direkt bei PayPal stellt. Meldet ein Käufer innerhalb der vorgeschriebenen 180 Tage einen Konflikt bei PayPal, ist dies noch kein Antrag auf Käuferschutz. Zunächst haben beide Parteien, also Käufer und Verkäufer, 20 Tage Zeit, um gemeinsam zu einer Lösung zu gelangen. Kann keine einvernehmliche Lösung herbeigeführt werden, haben beide Parteien die Möglichkeit, den Fall zu einem Antrag auf Käufer- bzw. Verkäuferschutz zu eskalieren. Erst mit dieser aktiven Eskalation an PayPal kann die Konfliktgebühr fällig werden. Einigen sich beide Seiten vor der Eskalation zu einem Käuferschutzantrag auf eine Lösung, wird keine Gebühr berechnet.

Wird der Fall an PayPal eskaliert, fordert PayPal den Verkäufer auf, nochmals zu den Aussagen des Käufers Stellung zu nehmen, beziehungsweise eine nachvollziehbare Sendungsnummer zur Verfügung zu stellen. Dies hängt davon ab, ob ein Käuferschutzantrag wegen erheblich von der Beschreibung abweichender Ware oder wegen nicht erhaltener Ware gestellt wurde. Der Verkäufer hat dann 10 Tage Zeit, die geforderten Informationen zur Verfügung zu stellen. Reicht der Verkäufer die angefragten Informationen fristgerecht ein, prüft PayPal den Fall und die verfügbaren Unterlagen. Gegebenenfalls werden daraufhin weitere Dokumente beziehungsweise Informationen angefordert und erneut geprüft. Erst wenn alle erforderlichen Details vorhanden sind, kann eine Entscheidung getroffen werden. Wird diese zugunsten des Händlers getroffen, so wird keine Konfliktgebühr fällig. 

Kommt PayPal anhand der vorliegenden Informationen zu dem Schluss, dass der Käuferschutzantrag berechtigt ist und entscheidet diesen zu Gunsten des Käufers, wird mit Änderung der PayPal-Nutzungsbedingungen die Konfliktgebühr fällig.“

Käuferkonflikte werden auf den Rücken des Händlers verlagert

Unser Eindruck aus unserer Beratungspraxis ist, dass PayPal im Fall eines Käuferkonfliktes häufig zugunsten des Käufers entscheidet. Unabhängig von der jetzt eingeführten Konfliktgebühr was auch bisher für den Verkäufer mit viel Arbeit verbunden, PayPal davon zu überzeugen, dass den Händler für den Konflikt keine Schuld trifft. Zukünftig werden Internethändler noch mehr Arbeit investieren müssen, um PayPal-Konflikte mit Käufern preiswert zu erledigen.

Nur Theorie: Händler kann nach Rückzahlung durch PayPal den Kaufpreis gegenüber dem Käufer geltend machen

Das Thema Rückzahlung im Rahmen des PayPal-Käuferschutzes ist nicht neu. Der Bundesgerichtshof hatte bereits 2017 entschieden, dass ein Verkäufer nach einem erfolgreichen Antrag des Käufers auf PayPal-Käuferschutz den Kaufpreis dann direkt vom Käufer geltend machen kann. Die Kaufpreiszahlung lebt quasi wieder auf.

In der Praxis dürfte es jedoch in der Regel keine Alternative sein, den Kaufpreis dann selbst beim Käufer geltend zu machen und gegebenenfalls auch einzuklagen. Häufig handelt es sich um geringe Beträge. Die Rechtsverfolgungskosten stehen in diesem Fall häufig in keinem Verhältnis zur Hauptforderung. Eine gesonderte Geltendmachung bietet sich wohl nur dann an, wenn der Käufer aufgrund der Nutzung des PayPal-Käuferschutzes beides hat, nämlich Kaufpreis und Ware.

Stand:22.02.2021

Rechtsanwalt Johannes Richard