Patentrecht

Abmahnung wegen einem Patent oder Gebrauchsmuster

Durch ein Patent werden technische Erfindungen geschützt. Patentfähig sind alle neuen und gewerblich anwendbaren Erfindungen, die auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen.

Ein Patent ist ein eingetragenes Schutzrecht. In Deutschland wird das Patent durch das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) erteilt. Europäische Patente werden durch das Europäische Patentamt (EPA) erteilt.

Mit einer sogenannten Offenlegung genießt die Erfindung einen vorläufigen Patentschutz. Innerhalb von sieben Jahren Einreichung der Anmeldung ist ein gesonderter Prüfungsantrag zu stellen, der entweder zur Zurückweisung der Anmeldung oder zur Erteilung des Patentes führt. Die Schutzdauer des Patentes ist auf 20 Jahre befristet und setzt die Zahlung der laufenden Gebühren voraus.

Die Verletzung eines Patents kann vorliegen, wenn ohne Zustimmung des Rechteinhabers Gegenstände nach der sogenannten geschützten Lehre hergestellt, angeboten, in den Verkehr gebracht, gebraucht oder in einem geschützten Verfahren ausgeführt werden. Der Schutzumfang richtet sich nach dem Patentanspruch einschließlich der Beschreibung und den Zeichnungen.

Eine Patentverletzung ist nicht nur bei einer identischen Verletzung des Patents möglich, sondern auch bei der Lösung der technischen Problemstellung und ihrer Umsetzung.

Im Falle einer Patentverletzung kann der Rechteinhaber verschuldensunabhängige Unterlassungs- und Auskunftsansprüche geltend machen, Vorlage und Besichtigungsansprüche, Schadenersatz sowie Vernichtungsansprüche.

Wir als Fachanwälte beraten Sie bei einer Abmahnung wegen einer Patentverletzung. Hinsichtlich der Frage, ob überhaupt eine Patentverletzung vorliegt, können wir Ihnen einen Kontakt zu einer Patentanwaltskanzlei vermitteln, die diese Frage dann für Sie prüft.