os-plattform-wird-eingestellt
Ein Abmahnthema weniger: OS-Plattform wird zum 20.07.2025 eingestellt – Unterlassungserklärung kann dann gekündigt werden
Seit Anfang 2016 gibt es die Verpflichtung, unter anderem für Internethändler, auf die OS-Plattform zu verlinken.
Für Internethändler war die OS-Plattform in erster Linie ein Abmahnthema:
Die Darstellung des Links auf die OS Plattform war und ist bei eBay kompliziert, muss doch in den rechtlichen Informationen des Verkäufers HTML-Code dargestellt werden, auch bei Amazon war es anfänglich schwierig, auf die OS Plattform zu verlinken.
Shopbetreiber mussten, sei es in einem gesonderten Link, oder in einem Impressum selbst auf die OS-Plattform verlinken.
Wie immer bei neuen Pflichten war hatten viele Händler die Verpflichtung zur Verlinkung auf die OS Plattform übersehen. Bis zur Änderung des UWG Ende 2020 war ein fehlender Link auf die OS Plattform ein häufiges Abmahnthema. Ende 2020 wurde das UWG geändert, fehlende Informationen aufgrund von Informationspflichten konnten zumindest durch Wettbewerber nicht mehr so einfach abgemahnt werden.
Von 2016-2020 war das Thema fehlende Link auf die OS Plattform jedoch in hoher 3-stelliger Anzahl in unserer Kanzlei ein Abmahnthema.
Wir waren schon immer der Ansicht: OS Plattform ist überflüssig
Die OS-Plattform war von Anfang an in Deutschland etwas, dass niemand brauchte. Im Rahmen eine Streitbeilegungsverfahrens sollte Verbrauchern die Möglichkeit bereitgestellt werden, relativ einfach durch ein formalisiertes Verfahren Probleme Fernabsatz zu lösen.
Von Anfang an stieß die OS-Plattformen jedoch auch bei Verbrauchern, und zwar EU-weit auf wenig Interesse und Gegenliebe.
Im Zusammenhang mit den Regelungen zur OS Plattform musste ein Internethändler sich entscheiden, ob er bereit war, an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen. So gut wie kein Internethändler hat seine Bereitschaft dazu erklärt. Die Gründe sind nachvollziehbar:
Bereits 2017 gab es ein Bericht der EU-Kommission über die Erfahrungswerte mit der OS-Plattform. Das Ergebnis war niederschmetternd.
OS-Plattform wird eingestellt
Durch die
wird die Verordnung 524/2013, die die Grundlage für die OS-Plattform bildet aufgehoben.
Die OS-Plattform selbst (die Internetseite, auf die der Link der OS-Plattform führt)
https://ec.europa.eu/consumers/odr
wird eingestellt. Beschwerden können nur noch bis zum 19.3.2025 eingereicht werden. Zum 20.7.2025 werden alle Informationen einschließlich personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Fällen auf der OS-Plattform gelöscht.
Begründung ist ein Eingeständnis des Scheiterns
Die Erwägungsgründe der Verordnung sind ein Eingeständnis des Scheiterns der Kommission:
Nur eine Minderheit der Besucher der OS-Plattform reicht dort tatsächlich eine Beschwerde ein. Nur 2 % der Beschwerdeführer erhalten eine positive Antwort des Unternehmens. Die anderen Fälle werden an eine Streitschlichtungsstelle weitergeleitet.
Zu dieser Weiterleitung kam es EU-weit (!) nur zweihundert Mal im Jahr.
Wir gehen davon aus, dass die in Deutschland zuständige Universalschlichtungsstelle des Bundes dementsprechend äußerst wenig bis gar nichts zu tun hatte.
Gut gedacht, schlecht gemacht?
Nach unserem Eindruck ist die OS-Plattform aus mehreren Gründen gescheitert:
Der Start war mehr als holperig, hier geht der Schwarze Peter an die EU. Verbrauchern grundsätzlich eine Möglichkeit bereitzustellen, bei einem Konflikt im Fernabsatz eine Streitschlichtungsstelle einzuschalten, ist zunächst eine gute Idee. In der Praxis funktioniert dieser Ansatz nicht, da die meisten Unternehmen, nachvollziehbar, nicht bereit waren, am Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen. Dies macht allein aufgrund der Kosten keinen Sinn.
Nicht übersehen werden darf ferner, dass zumindest in Deutschland zivilrechtliche Ansprüche einfach, effektiv und preiswert durch Verbraucher durchgesetzt werden können.
Rechtsfolgen für Shopbetreiber: Link löschen, Unterlassungserklärung kündigen
Wer über das Internet verkauft, kann und sollte somit den Link auf die OS-Plattform zum 20.07.2025 streichen.
Wie oben erläutert, war das Thema fehlender Link auf die OS Plattform in der Vergangenheit ein häufiges Abmahnthema. Viele Internethändler hatten damals zugunsten eines Wettbewerbers oder eines Abmahnvereins eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.
Hier empfiehlt es sich, eine in der Vergangenheit abgegebene Unterlassungserklärung zu kündigen, um für Klarheit zu sorgen.
Wir beraten Sie, wenn Sie in der Vergangenheit aufgrund eines fehlenden Links auf die OS Plattform eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben haben.
Stand: 02.01.2025
Es beraten Sie: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke