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Ordnungsgeld von 2.000 Euro: Amazon-Händler haftet immer für falsche Amazon-Artikelbeschreibung

Wir hatten bereits darüber berichtet, dass unter anderem das OLG Köln angenommen hatte, dass ein Amazon-Händler für falsche unverbindliche Preisempfehlungen ohne Wenn und Aber haftet, die in einer ASIN bei Amazon enthalten sind.

Abmahnungen, die sich auf Amazon-Artikelbeschreibungen beziehen, sind durch Amazon-Händler nur sehr schwer einzuhalten, da die Einflussmöglichkeiten auf die ASIN´s begrenzt sind.

Eine Abmahnung wegen einer Amazon-Artikelbeschreibung sollte daher mit größter Vorsicht betrachtet werden, insbesondere sollte der Abgemahnte sich genau überlegen, ob er eine Unterlassungserklärung abgibt. Vor dem Hintergrund, dass der Abmahner derjenige ist, der im Fall des Verstoßes die Vertragsstrafe erhalten würde, ist natürlich die Motivation des Abmahners, die Einhaltung der Unterlassungserklärung zu überprüfen, besonders groß.

Nach einer Untersagungsverfügung vor Gericht kann ein Ordnungsgeld geltend gemacht werden. Das Ordnungsgeld kann bis zu 250.000,00 Euro betragen. Vor dem Hintergrund, dass das Ordnungsgeld in die Staatskasse geht, ist nach unserer Erfahrung die Motivation von Abmahnern, eine Untersagungsverfügung zu überprüfen, bei weitem nicht so groß wie bei einer abgegeben strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Unabhängig davon kann es natürlich vorkommen, dass bei einem Verstoß ein Ordnungsgeld beantragt wird.

OLG Köln: Ordnungsgeld bei falscher UVP in der Amazon-Artikelbeschreibung

Nachdem das OLG Köln sich bereits zur Frage geäußert hatte, dass der Amazon-Händler für falsche UVP´s in Artikelbeschreibungen haftet, verwundert es nicht weiter, dass in einem Ordnungsmittelverfahren das OLG Köln ebenfalls eine Haftung des Händlers annahm, der vorher zur Unterlassung verurteilt wurde. Nach Zustellung einer einstweiligen Verfügung, bei der es um falsche UVP´s bei Amazon ging, war eine unverbindliche Preisempfehlung 10 Monate nach der Zustellung falsch. Nach Ansicht des OLG verblieb dem verurteilten Händler in den 10 Monaten genügend Zeit, um seine Angebote zu überprüfen. Dass dies rein faktisch bei dem gebotenen Einsatz aller Kräfte nicht möglich gewesen wäre, wurde von dem Schuldner nicht substantiiert dargelegt. Eine entsprechende Überprüfung von UVP´s erfordert nach Ansicht des OLG zudem auch keine komplizierten Recherchen, sondern kann mit Hilfe der aktuell gültigen Preislisten der Hersteller einfach durchgeführt werden.

Bei Erhalt einer einstweiligen Verfügung sofort reagieren

Das OLG war sichtbar genervt davon, dass 10 Monate nach Zustellung der einstweiligen Verfügung der Händler offensichtlich nichts unternommen hatte, um seine Amazon-Angebote auf falsche UVP´s zu überprüfen.

Eine Einflussmöglichkeit bei Amazon ist durchaus gegeben. So erwähnt der Beschluss, dass bei einem entsprechenden Hinweis an Amazon auf falsche UVP´s Amazon diese auch entfernt.

Die 2.000,00 Euro Ordnungsgeld wurden durch das OLG bestätigt.

Ordnungsgeld oft immer noch besser als Vertragsstrafe

Auch wenn ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.000,00 Euro nicht wenig ist, wäre eine Vertragsstrafe, egal wie man eine Unterlassungserklärung formuliert, mutmaßlich sehr viel höher gewesen. Da der Abmahner selbst davon profitiert hätte, kann man zudem davon ausgehen, dass die Kontrolldichte auch sehr viel höher gewesen wäre. Gerade bei Abmahnugen, die sich auf Amazon-Artikelbeschreibungen beziehen, sollten Amazon-Händler sich somit genau überlegen, was sie am besten tun.

Wir beraten Sie konkret.

Stand: 16.12.2014
Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke, Rostock

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