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Mandanteninformation zu erforderlichen Ergänzungen im Impressum, wenn in Ihren Internetauftrit/Angeboten audiovisuelle Medien eingebunden sind
Stand:23.07.2024
Immer mehr Onlinehändlern nutzen in der Werbung und den Angeboten sogenannte audiovisuelle Medien.
Soweit Sie auf Ihrer Internetseite audiovisuelle Medien vorhalten, sollten Sie Ihr Impressum ergänzen.
In dieser Mandanteninformation informieren wir Sie darüber, in welchem Fall Sie Ihr Impressum ergänzen sollten und um welche konkreten Informationen es geht.
Was sind audiovisuelle Medien?
Audiovisuelle Medien sind Medien, mit denen zugleich Toninhalte (Audio-Inhalte) und Bildinhalte (visuelle Inhalte) zur Verfügung gestellt werden.
Es geht somit um Angebote oder Internetseiten, bei denen es „Bilder mit Ton“ gibt.
In der Regel handelt es sich dabei um Videos.
Wie Sie auf Ihrer eigenen Internetseite ein Video einbinden(z.B. Framing oder Verlinkung), ist dabei unerheblich .
Audiovisuelle Medien auf Verkaufsplattformen
Die rechtlichen Verpflichtungen gelten auch dann, wenn Sie auf einer Verkaufsplattform (z.B. eBay oder Amazon) ein Angebot nutzen, bei dem ein Video eingebunden ist.
Bei Amazon gibt es regelmäßig Angebote, in denen neben Produktbildern vom Hersteller auch ein Video dargestellt wird.
Inwieweit die Verpflichtung zur Ergänzung des Impressums auch dann gilt, wenn in einer Kundenrezension für ein Produkt ein Video dargestellt wird (wie dies z.B. bei Amazon möglich ist), halten wir für ungeklärt.
Rein vorsorglich empfehlen wir daher allen Verkäufern bei Amazon, die nachfolgend dargestellte Ergänzung des Impressums vorzunehmen.
Rechtliche Grundlage
Die rechtliche Verpflichtung kommt aus § 5 Abs. 1 Nr. 8 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG).
§ 5 Allgemeine Informationspflichten
(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene digitale Dienste folgende Informationen, die leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar sein müssen, ständig verfügbar zu halten:
8.
bei Anbietern von audiovisuellen Mediendiensten die Angabe
a) des Mitgliedstaats, der für sie Sitzland ist oder als Sitzland gilt sowie
b) der zuständigen Regulierungs- und Aufsichtsbehörden.
Wo Sie die Ergänzung in Ihrem Impressum vornehmen sollten
Nachfolgend erläutern wir Ihnen, welche Ergänzung Sie auf der jeweiligen Plattform in Ihrem Impressum vornehmen sollten, wenn auf der Internetseite oder der Plattform audiovisuelle Medien dargestellt werden:
Wir empfehlen, die Ergänzung ganz am Ende hinter Ihr aktuelles Impressum mit aufzunehmen, also im Anschluss an die bereits vorgehaltenen Informationen.
Erläuterung der notwendigen Informationen im Impressum
Gemäß § 5 Absatz ist anzugeben
bei Anbietern von audiovisuellen Mediendiensten die Angabe
a) des Mitgliedstaats, der für sie Sitzland ist oder als Sitzland gilt sowie
b) der zuständigen Regulierungs- und Aufsichtsbehörden.
Die Angabe zum Sitzland:
Erforderlich ist zunächst eine Angabe zum Mitgliedstaat (der EU), in dem Ihr Unternehmen seinen Sitz hat oder der für Ihr Unternehmen als Sitzland gilt. Sofern Ihr Unternehmen seinen Sitz in der Bundesrepublik Deutschland hat, lautet die Angabe zum Sitzland also:
Bundesrepublik Deutschland.
Sofern Ihr Unternehmen seinen Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat, geben Sie bitte Ihr Sitzland in der EU an.
Die Angabe zur zuständigen Regulierungs- und Aufsichtsbehörde:
Erforderlich ist des Weiteren eine Angabe zu der für Ihr Unternehmen zuständigen Regulierungs- und Aufsichtsbehörde. Bei den zuständigen Regulierungs- und Aufsichtsbehörden in Deutschland handelt es sich um die Landesmedienanstalten der einzelnen Bundesländer. Welche Regulierungs- und Aufsichtsbehörde für Ihr Unternehmen konkret zuständig ist, hängt also davon ab, in welchem Bundesland der Bundesrepublik Deutschland Ihr Unternehmen seinen Sitz hat. Die Angaben zu den jeweiligen Regulierungs- und Aufsichtsbehörden finden Sie in der nachfolgenden Übersicht.
Bitte beachten Sie zu der Übersicht:
- Die Übersicht ist alphabetisch geordnet (nach den Namen der Bundesländer).
- Fast alle Bundesländer haben eigene Landesmedienanstalten. Berlin und Brandenburg sowie Hamburg und Schleswig-Holstein haben gemeinsame Medienanstalten. Dementsprechend sind die Angaben zu den Landesmedienanstalten für Berlin und Brandenburg bzw. für Hamburg und Schleswig-Holstein identisch.
Nachfolgend finden Sie (alphabetisch geordnet nach den Namen der Bundesländer) die erforderlichen Informationen, die Sie direkt übernehmen können, wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz in der Bundesrepublik Deutschland hat. Sofern Ihr Unternehmen seinen Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat, klären Sie bitte, welches Ihre zuständige Regulierung- und Aufsichtsbehörde in Ihrem Sitzland ist.
Hinweise zu den unten stehenden konkreten Informationen zur der jeweiligen Aufsichtsbehörde
Sie müssen daher aus der nachfolgenden Liste die Informationen herauskopieren, die für das Bundesland gelten, in dem Ihr Unternehmen seinen Sitz hat. Die notwendige Information beginnt immer mit
Angaben gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 8 DDG:
…
…
Die Angabe der URL der jeweiligen Landesmedienanstalt halten wir nicht zwangsläufig für notwendig.
Die unten dargestellten Zeilenumbrüche und Leerzeilen halten wir ebenfalls nicht für zwangsläufig notwendig.
Liste der Aufsichtsbehörden, alphabetisch geordnet:
1.
Erforderliche Angaben, wenn Ihr Unternehmen den Sitz in Baden-Württemberg hat:
Angaben gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 8 DDG:
Sitzland: Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Regulierungs- und Aufsichtsbehörde:
Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK)
Reinsburgstraße 27
70178 Stuttgart
Website: www.lfk.de
2.
Erforderliche Angaben, wenn Ihr Unternehmen den Sitz in Bayern hat:
Angaben gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 8 DDG:
Sitzland: Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Regulierungs- und Aufsichtsbehörde:
Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM)
Heinrich-Lübke-Straße 27
81737 München
Website: www.blm.de
3.
Erforderliche Angaben, wenn Ihr Unternehmen den Sitz in Berlin hat:
Angaben gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 8 DDG:
Sitzland: Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Regulierungs- und Aufsichtsbehörde:
Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb)
Kleine Präsidentenstraße 1
10178 Berlin
Website: www.mabb.de
4.
Erforderliche Angaben, wenn Ihr Unternehmen den Sitz in Brandenburg hat:
Angaben gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 8 DDG:
Sitzland: Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Regulierungs- und Aufsichtsbehörde:
Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb)
Kleine Präsidentenstraße 1
10178 Berlin
Website: www.mabb.de
5.
Erforderliche Angaben, wenn Ihr Unternehmen den Sitz in Bremen hat:
Angaben gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 8 DDG:
Sitzland: Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Regulierungs- und Aufsichtsbehörde:
Bremische Landesmedienanstalt (brema)
Richtweg 14
28195 Bremen
Website: www.bremische-landesmedienanstalt.de
6.
Erforderliche Angaben, wenn Ihr Unternehmen den Sitz in Hamburg hat:
Angaben gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 8 DDG:
Sitzland: Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Regulierungs- und Aufsichtsbehörde:
Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH)
Rathausallee 72-76
22846 Norderstedt
Website: www.ma-hsh.de
7.
Erforderliche Angaben, wenn Ihr Unternehmen den Sitz in Hessen hat:
Angaben gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 8 DDG:
Sitzland: Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Regulierungs- und Aufsichtsbehörde:
Medienanstalt Hessen
Wilhelmshöher Allee 262
34131 Kassel
Website: www.medienanstalt-hessen.de
8.
Erforderliche Angaben, wenn Ihr Unternehmen den Sitz in Mecklenburg-Vorpommern hat:
Angaben gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 8 DDG:
Sitzland: Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Regulierungs- und Aufsichtsbehörde:
Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern (MMV)
Bleicherufer 1
19053 Schwerin
Website: www.medienanstalt-mv.de
9.
Erforderliche Angaben, wenn Ihr Unternehmen den Sitz in Niedersachsen hat:
Angaben gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 8 DDG:
Sitzland: Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Regulierungs- und Aufsichtsbehörde:
Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM)
Seelhorststraße 18
30175 Hannover
Website: www.nlm.de
10.
Erforderliche Angaben, wenn Ihr Unternehmen den Sitz in Nordrhein-Westfalen hat:
Angaben gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 8 DDG:
Sitzland: Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Regulierungs- und Aufsichtsbehörde:
Landesanstalt für Medien NRW
Zollhof 2
40221 Düsseldorf
Website: www.medienanstalt-nrw.de
11.
Erforderliche Angaben, wenn Ihr Unternehmen den Sitz in Rheinland-Pfalz hat:
Angaben gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 8 DDG:
Sitzland: Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Regulierungs- und Aufsichtsbehörde:
Medienanstalt Rheinland-Pfalz
Turmstraße 10
67059 Ludwigshafen
Website: www.medienanstalt-rlp.de
12.
Erforderliche Angaben, wenn Ihr Unternehmen den Sitz im Saarland hat:
Angaben gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 8 DDG:
Sitzland: Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Regulierungs- und Aufsichtsbehörde:
Landesmedienanstalt Saarland (LMS)
Nell-Breuning-Allee 6
66115 Saarbrücken
Website: www.lmsaar.de
13.
Erforderliche Angaben, wenn Ihr Unternehmen den Sitz in Sachsen hat:
Angaben gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 8 DDG:
Sitzland: Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Regulierungs- und Aufsichtsbehörde:
Sächsische Landesmedienanstalt (SLM)
Ferdinand-Lassalle-Straße 21
04109 Leipzig
Website: www.slm-online.de
14.
Erforderliche Angaben, wenn Ihr Unternehmen den Sitz in Sachsen-Anhalt hat:
Angaben gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 8 DDG:
Sitzland: Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Regulierungs- und Aufsichtsbehörde:
Medienanstalt Sachsen-Anhalt
Reichardtstraße 9
06114 Halle/Saale
Website: www.medienanstalt-sachsen-anhalt.de
15.
Erforderliche Angaben, wenn Ihr Unternehmen den Sitz in Schleswig-Holstein hat:
Angaben gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 8 DDG:
Sitzland: Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Regulierungs- und Aufsichtsbehörde:
Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH)
Rathausallee 72-76
22846 Norderstedt
Website: www.ma-hsh.de
16.
Erforderliche Angaben, wenn Ihr Unternehmen den Sitz in Thüringen hat:
Angaben gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 8 DDG:
Sitzland: Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Regulierungs- und Aufsichtsbehörde:
Thüringer Landesmedienanstalt (TLM)
Steigerstraße 10
99096 Erfurt
Website: www.tlm.de