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OLG Frankfurt: “Hose MO” verstößt gegen die Marke MO

Die Marke “MO” ist für Textilien eingetragen. Aus unserer Beratungspraxis wissen wir, dass die Firma FAST Fashion Brands GmbH die Verletzung dieser Marke regelmäßig abmahnt.

Bei einer Wortmarke, die nur aus zwei Buchstaben besteht, ist die Verletzungsgefahr natürlich ziemlich hoch.

“Hose MO” ist eine Markenrechtsverletzung.

Ein Abgemahnter, nämlich Amazon, wollte es genauer wissen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG Frankfurt, Urteil vom 07.06.2018, Az.: 6 U 94/17) ließ sich jedoch nicht überzeugen: Das Angebot einer Hose mit der Bezeichnung “… Damen Hose MO” ist eine Verletzung der Marke “MO”.

Nach Ansicht des OLG wird das Zeichen “MO” innerhalb der Gesamtbezeichnung als sogenannte Zweitmarke verstanden. Amazon hatte das Zeichen “MO” nicht alleinstellend benutzt, es war vielmehr Bestandteil der Angabe “…Damen Hose MO”, die sich in einer eigenen Zeile des Internetangebotes befand. Vor der Hosenbezeichnung war noch ein Unternehmenskennzeichen bzw. eine Dachmarke aufgeführt. Dies führte, nach wohl zutreffender Ansicht des OLG, dazu, dass die angefügte Bezeichnung “MO” dennoch eine Markenrechtsverletzung ist.

Nicht beschreibend

Dadurch, dass der Beschreibung der Hose ein anderer Markenname vorangestellt war, sah es das OLG jedoch nicht als gegeben an, dass der Zusatz “MO” als beschreibende Angabe ohne Kennzeichenfunktion verwendet wurde. “MO” steht auch nicht als Abkürzung für “Modell”. Für ein derartiges Verkehrsverständnis gebe es keinerlei Anhaltspunkte.

Gegen eine Abkürzung spricht nach Auffassung des OLG, schon der Umstand, dass beide Buchstaben großgeschrieben sind. Auch befindet sich am Ende nicht der bei Abkürzungen typische Punkt. Die Abkürzung steht auch nicht für “Modern, Mode, Mobil, Mondän, oder Mohamed oder Montag” so das OLG.

Keine unternehmensinterne Typenbezeichnung

Obwohl die Hose mit einer Dachmarke gekennzeichnet war, ging das Gericht auch nicht von einem sogenannten Bestellzeichen aus. Dies verbot sich dadurch, weil im Angebotstext eine Modellnummer angegeben war. Selbst wenn dies nicht der Fall gewesen wäre, hätte dies an der Markenrechtsverletzung wohl nichts geändert.

Praxistipp

Internethändler sollten es auf jeden Fall vermeiden, dass sie das Kennzeichen “MO” im Zusammenhang mit Textilien zu verwenden, außer es handelt sich um Originalmarkenprodukte des Markeninhabers.

Wir beraten Sie konkret, auch im Fall, dass Sie eine Abmahnung erhalten haben.

Stand: 31.07.2018

Es beraten Sie: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke

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