mainpean-verbot

400.000 Mainpean Dialer rechtskräftig verboten

Bonn, den 02. April 2004

Widerruf von fast 400.000 Dialerregistrierungen bestandskräftig

– keine Zahlungspflicht der Verbraucher

Der Widerruf von fast 400.000 Dialerregistrierungen, der im Oktober 2003 von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) ausgesprochen wurde (siehe Pressemitteilung Reg TP vom 27. Oktober 2003), ist heute bestandskräftig geworden. Nachdem das betroffene Unternehmen gegen die Entscheidung der Reg TP vor dem Verwaltungsgericht Köln geklagt hatte, hat es heute in der mündlichen Verhandlung die Klage zurückgenommen. Damit gelten die Dialer als nie registriert und für den Verbraucher bestand damit zu keiner Zeit eine Zahlungsverpflichtung.

Die Reg TP hatte die Registrierung widerrufen, weil die Dialer nicht die von der Reg TP festgelegten Mindestanforderungen erfüllten und die zur Registrierung von Dialern vorgelegte Konformitätserklärung nicht dem tatsächlichen Verhalten der Dialer entsprach.

Mit einer solchen Konformitätserklärung müssen die Dialeranbieter bestätigen, dass die von ihnen in Verkehr gebrachten Dialer den rechtlichen Mindestanforderungen entsprechen. Eine falsche Konformitätserklärung führt zum Entzug der im Mehrwertdienstemissbrauchsgesetz vorgeschriebenen Registrierung.

Quelle: Pressemitteilung der

Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Pressestelle

Postfach 8001, 53105 Bonn / Tulpenfeld 4, 53113 Bonn

Telefon: (0228) 14-9921, Fax: (0228)14-8975, http://www.regtp.de

https://ssl-vg03.met.vgwort.de/na/c85c59865b734fe58965fcdb520d016b